Kleine Tracking-Geräte, wie z.B. die AirTags von Apple, erfreuen sich großer Beliebtheit. Das ist kein Wunder, denn sie helfen verlorene Hausschlüssel, den Parkplatz des Autos oder ein entlaufenes Haustier wieder ausfindig zu machen.
Neben Gegenständen, eignen sich diese Tracking-Geräte aber auch dazu, den Aufenthaltsort von Menschen unbemerkt zu bestimmen. So können Kinder, Arbeitnehmer, der eigene Partner oder fremde Personen überwacht werden. Doch spätestens bei dieser Art der Ortsbestimmung drängt sich die Frage auf, ob der Einsatz der kleinen Tracking-Geräte nicht gegen das Datenschutzrecht, die Privatsphäre oder sogar gegen Strafgesetze verstößt.
Um die Grenzen zwischen der zulässigen und der verbotenen Nutzung der AirTags und anderer Tracker zu ziehen, haben wir mit Stefan Hessel einen Datenschutz- und Sicherheitsexperten als Gast eingeladen. Dabei mussten wir feststellen, dass es zwar viele Verbote, aber auch Strafbarkeitslücken gibt, die der Gesetzgeber möglichst schnell schließen sollte.
Wir wünschen viel Vergnügen beim Zuhören!
P.S. Hinweis: Wir sprechen auch das sehr sensible Thema des Stalkings mittels der Tracking-Geräte an. Jedoch können wir nur die juristischen Aspekte beim Tracking beleuchten, aber leider nicht die gesamte Problematik dieses komplexen Themas abbilden.
Kapitel
- 00:00:00 – Vorstellung des Themas und unseres Gastes.
- 00:04:00 – Technik (Bluetooth, GPS) und Hinweis auf die Sensibilität des Themas.
- 00:07:30 – Tracking von eigenen und fremden Sachen sowie Gegenständen und Anwendbarkeit der DSGVO bei Privatpersonen.
- 00:24:00 – Auch wenn die DSGVO nicht anwendbar ist – Liegt die Verletzung der Privatsphäre vor?
- 00:29:00 – Strafbares Ausspähen von Daten (§ 202a StGB), strafbare Nachstellung, (§ 238 StGB) und liegt eine Strafbarkeitslücke beim digitalen Stalking vor?
- 00:44:00 – Strafbarkeit von Datenschutzverstößen und staatliches Tracking.
- 00:47:00 – Tracking von Postpaketen, Sachen auf Reisen und Datenschutzprivilegien für JournalistInnen (Art. 85 DSGVO).
- 00:53:00 – Tracking von Haustieren.
- 00:56:00 – Tracking von Kindern und betreuten Personen.
- 01:04:00 – Tracking von Partnerinnen.
- 01:05:00 – Standortbestimmung und Bewegungsprofile im Beschäftigungsverhältnis sowie Schmerzensgeld bei Datenschutzverstößen.
- 01:16:30 – Tracking von Mietautos, E-Rollern und anderen Fahrzeugen.
- 01:22:00 – Können Apple und andere Anbieter wegen unerlaubten Trackings belangt werden?
Links zur Folge
- OVG Hamburg, 15.10.2020 – 5 Bs 152/20 – „Lagerung von Patientenakten ist keine Verarbeitung im Sinne der DSGVO“.
- Allgemeines Persönlichkeitsrecht & Privatsphäre.
- § 202a – Ausspähen von Daten.
- § 238 StGB – Nachstellung.
- § 42 BDSG – Strafbarkeit wegen Datenschutzverstößen (z.B. Weitergabe von Daten aus dem Melderegister von Jens Ferner).
- Strafbarkeit der Ortung von Personen durch Apple AirTag – von Lena Leffer und Michelle Weber in der LTO.
- Cybersicherheits-Expertin Galperin: „Apple Airtags sind höchst gefährlich“ in derStandard.at.
- Bundesservice Telekommunikation — enttarnt: Dieser Geheimdienst steckt dahinter von Lilith Wittmann.
- Digitales Kinderzimmer – Rechtsbelehrung 88.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.09.2019 – L 16 KR 182/18 – GPS-Tracker als Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich.
- VG Lüneburg, 19.03.2019 – 4 A 12/19 – Die ständige GPS-Überwachung von Firmenfahrzeugen eines Reinigungsunternehmens verstößt gegen Beschäftigtendatenschutz.
- DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2022/30 zur Ergänzung der Funkanlagenrichtlinie (Sicherheitsanforderungen für drahtlose und vernetzte Geräte).
Hannes
23. Juni 2022 at 10:16Ich hätte noch eine kleine Nachfrage zum persönlichen Bereich. Das man das Smartphone seiner Partnerin nicht tracken darf ist klar, mit AirTag auch nicht. Aus meiner Arbeit als Sozialarbeiter kenne ich jetzt auch Situationen wo, z.b. der Mann auch für die Partnerin Handy Verträge schließt und die Geräte auf ihn laufen. Das ist ja dann sein Eigentum. Wie ich gelernt habe dürfte er dieses ohne Probleme tracken und überwachen gilt das auch wenn er es seiner Partnerin überlässt (aber nicht schenkt)… oder?
Chris
25. Juli 2022 at 18:02Hallo, etwas enttäuscht hat mich das ihr auf die Technik nicht eingegangen seid. Denn es ist doch „Niemals mein Gerät“, wenn z.B. die Daten von allen Appelnutze:rinnen Geräte aufgespührt werden und die Standortinfo indirekt ins Netz kopieren, oder Apple bereit stellen. Da sind doch IMMER Daten bei dem Unternehmen und niemals Familien intern. Es sollte eigentlich nicht legal sein weil jede Nutzer:in mit Privatgeräten zum Infosammeln genötigt wird.
Eike
1. August 2022 at 10:34Android Nutzer haben auch eine Option sich über Tracker benachrichtigen zu lassen:
https://play.google.com/store/apps/details?id=de.seemoo.at_tracking_detection.release
https://www.golem.de/news/airguard-im-test-die-beste-app-um-airtags-unter-android-aufzuspueren-2204-164507.html
Bei Tiles funktioniert es meiner Erfahrung nach.