Kaum etwas polarisiert derzeit mehr als Aktionen der Klimaaktivisten, die sich in Museen oder auf Straßen festkleben. Während manch ein Politiker Klimaaktivisten mit Terroristen gleich setzt, finden diese, dass die Klimakrise ihr Handeln rechtfertigt.
Wie immer nähern wir uns in der Rechtsbelehrung den heiß umstrittenen Sachverhalten aus juristischer Perspektive und haben daher die Strafverteidigerin und Fachanwältin für Strafrecht Alexandra Braun eingeladen. Gemeinsam prüfen wir die Straftatbestände des Hausfriedensbruchs, der Sachbeschädigung, Nötigung sowie Totschlags und stellen fest, dass deren Vorliegen gar nicht so eindeutig ist.
Ebenso schauen wir uns an, ob eine Klimakrise tatsächlich ein Recht zu Protestaktionen begründet oder es sich um klassischen zivilen Ungehorsam handelt, bei dem Straftaten aus Gewissensgründen in Kauf genommen werden.
Dabei möchten wir darauf hinweisen, dass jede/r von uns eigene Rechtsansichten vertritt und andere Meinungen durchaus vertretbar sind. Was jedoch am Ende der Folge klar werden dürfte, dass die Rechtslage keineswegs so klar ist, wie es von manchen PolitikerInnen, JournalistInnen, aber auch KlimaaktivistInnen behauptet wird.
Wir bedanken uns bei Alexandra herzlichst für Ihren Besuch und wünschen Euch viel Vergnügen beim Zuhören!
P.S. Zum Jahresabschluss wird es wieder eine Folge Obiter-Dictum geben, in der wir in weihnachtlicher Runde Eure Fragen beantworten werden (die auch unrechtlich und privat sein können). Wir freuen uns über Eure Einreichungen, entweder via Kontaktformular, per E-Mail an kontakt@rechtsbelehrung.com via Twitter oder Mastodon.
Kapitel
- 00:00:00 – Vorstellung des Themas und unserer Gästin.
- 00:04:00 – Hausfriedensbruch durch Klimaproteste im Museum .
- 00:14:00 – Sachbeschädigung an Gemälden durch Bewerfen mit Lebensmitteln.
- 00:24:00 – Berechnung von Geldstrafen und Grenze zur Vorbestrafung.
- 00:30:00 – Sind die Klimaaktivisten durch die Klimakrise als Notwehr- oder Notstandsgrund gerechtfertigt, bzw. entschuldigt?
- 00:49:00 – Begehen Personen, die sich auf den Asphalt kleben, eine verwerfliche Nötigung oder aufgrund eines klimaschädlichen Verhaltens von den Reisende hinzunehmen?
- 01:18:00 – Darf man die Klimaaktivisten von der Straße zerren oder sonst tätlich angreifen?
- 01:23:00 – Liegt Körperverletzung oder ein Totschlag vor, wenn Ambulanzen aufgehalten werden und Personen zu Schaden kommen?
- 01:34:00 – Verstößt vorsorgliches Wegsperren von Klimaaktivisten für mehrere Wochen gegen die Versammlungsfreiheit?
Erwähnte Urteile Und Folgen
- BVerfG, 07.03.2011 – 1 BvR 388/05 – Sog. „Zweite-Reihe-Rechtsprechung“ zur Nötigung und Einstufung von Sitzblockaden als friedliche Versammlung.
- BVerfG, 14.05.1985 – 1 BvR 233/81, 1 BvR 341/81 – Sog. „Brokdorf-Entscheidung“, in der sich das BVerfG erstmalig und eingehend mit der Versammlungsfreiheit befasste.
- Hausdurchsuchung – Wenn die Polizei morgens klingelt – Rechtsbelehrung 98.
- Verschärfung des Polizeirechts – Rechtsbelehrung Folge #67 mit Katharina Nocun.
Jürgen
11. Dezember 2022 at 14:16Mit diesem Podcast habt ihr euch mal wieder selbst übertroffen. Super interessante Beiträge zu aktuellen Themen. Wenn ich in meinen jungen Jahren gewusst hätte, wie interessant Jura sein kann hätte ich vielleicht nicht E-Technik studier :o))
Götz v. Bechtolsheim
20. Dezember 2022 at 10:40Sorry, fast 2 Stunden Podcast sind (mir) echt zu lang. Dann lieber Kurz-Zusammenfassungen zum Lesen (statt Hören).
Maximilian
7. August 2023 at 17:13Was mich bei dieser Diskussion immer umtreibt ist das Thema Nötigung wegen der nicht angemeldeten Demonstrantion. Nach jedem großen Fußballspiel ziehen Fans durch Straßen und blockieren diese. Das ist doch auch keine gerechtfertigte Verkehrsblockade. Der eventuelle Siegestaumel einiger weniger steht doch nicht über der Bewegungsfreiheit vieler. Wenn jetzt der berühmte Rettungswagen behindert wird und dadurch jemand zu Schaden kommt wird da nicht ermittelt. Zumindest habe ich das noch nie gehört. Wie steht es damit, falls der Fahrer oder die Fahrerin die Blockierer fotografiert und die Personen identifiziert werden können?