Mit dieser Folge beenden wir unsere „Videoaufnahmen & Datenschutz“-Reihe. In der ersten Folge („Wann darf ich Polizeikräfte filmen?„) haben wir uns gefragt, wann Bürger Polizeikräfte filmen dürfen. Jetzt drehen wir den Spieß um und klären, wann die Polizei Bürger filmen darf.
Wir freuen uns, erneut Dr. Markus Wünschelbaum begrüßen zu dürfen, um zu erläutern wann Bildaufnahmen von Demonstrationen oder der Einsatz von Bodycams erlaubt und sinnvoll sind. Ebenfalls sprechen wir darüber, wann die Polizei Verdächtige oder Unbeteiligte zur Aufklärung von Straftaten filmen darf.
Ein weiteres Thema ist die neue „Verordnung über künstliche Intelligenz“ (KI-VO) der EU. Diese schränkt mit vielen Ausnahmen die biometrische Auswertung von Videodaten ein. Während häufig beklagt wird, dass Maßnahamen der Aufsichtsbehörden gegen Polzeibehörden „zahnlos“ sind, verbietet die KI-VO bestimmte Maßmahmen der biomertischen Überwachung (Art. 6 Abs. 1 lit) h KI-VO).
Als Gast begrüßen wir Dr. jur. Markus Wünschelbaum, Referent beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg und St. Petersburg. (LinkedIn).
Unser herzlicher Dank geht an Dr. Wünschelbaum für seine immer verständlichen und anschaulichen Erklärungen. Dank ihm wird das oft komplexe Zusammenspiel von EU-, Bundes- und Landesgesetzen greifbarer.
Die Folgen haben uns viel Freude bereitet und wie euer Feedback zeigt, euch auch!
Wir hoffend daher auf ein baldiges Wiedersehen und wünschen euch viel Spaß beim Zuhören!
Zeitmarken
- 00:00:00 – Vorstellung unseres Gastes Dr. Markus Wünschelbaum und Einführung ins Thema.
- 00:04:30 – Warum darf man auf einer Demonstration gefilmt werden? Ist das überhaupt zulässig?
- 00:21:00 – Welche Konsequenzen drohen, wenn die Polizei gegen Datenschutzvorschriften verstößt?
- 00:27:45 – Wann dürfen und wann müssen Polizeikräfte ihre Bodycams einschalten?
- 00:31:45 – Wann sind Bildaufnahmen zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, z.B. bei Geschwindigkeitsmessgeräten, erlaubt?
- 00:40:30 – Wann dürfen Verdächtige und Unbeteiligte gefilmt oder observiert werden und wann müssen diese Aufnahmen gelöscht werden?
- 00:59:00 – Biometrische Auswertung von Videoaufnahmen: Warum die neue EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO) neue Grenzen für Polizeibehörden setzt.
Alle Folgen der „Videoaufnahmen & Datenschutz“-Reihe
- Wann darf ich Polizeikräfte filmen?– Rechtsbelehrung 125.
- Darf ich Privatpersonen zu Beweiszwecken filmen? – Rechtsbelehrung 126.
- Wann hat die Polizei das Recht, mich zu filmen? – Rechtsbelehrung 128.
- Recht schlägt Moral – Obiter Dictum 13.
Urteile und genannte Folgen
- VG Berlin, Urteil vom 05.07.2010 – VG 1 K 905.09 – Einschüchternde Wirkung des anlasslosen Filmens von Demonstrationsteilnehmern oder auch nur des Aufbaus von Kameras.
- OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.02.2015 – 7 A 10683/1 – Die Polizei darf nicht ohne Weiteres „Übersichtsaufnahmen“ von einer Kundgebung machen.
- „Hessendata: Erneute Verfassungsbeschwerde gegen polizeiliche Big-Data-Analysen“ – netzpolitik.org.
- „Sachsen: Polizei gibt zu, in 21 Verfahren Gesichtserkennung eingesetzt zu haben“ – netzpolitk.org.
- Verschärfung des Polizeirechts – Rechtsbelehrung Folge #67 – Mit Katharina Nocun.
Schreibe einen Kommentar