In der aktuellen Episode beschäftigen wir uns mit dem kontroversen Thema der Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein, umgangssprachlich als „Schwarzfahren“ bekannt.
Wenn man in öffentlichen Verkehrsmitteln ohne Fahrschein erwischt wird, droht nicht nur ein erhöhtes Beförderungsentgelt. Wird dies vorsätzlich getan, handelt es sich um eine Straftat, die mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden kann (§ 265a StGB). Viele Menschen können die Geldstrafe jedoch nicht bezahlen und müssen stattdessen eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen.
Das führt zu der Frage, ob ein solches Gesetz, das vor allem Menschen in schwierigen Lebenslagen trifft, geändert werden sollte. Daher gibt Bestrebungen, das Fahren ohne Fahrschein zu entkriminalisieren oder es als Ordnungswidrigkeit statt als Straftat zu behandeln.
Eine Befürworterin dieser Gesetzesänderung ist unsere heutige Gästin, Rechtsanwältin Hannah Vos. Sie ist auch im Vorstand des Vereins Offene Tore e.V., der mit einem „Freiheitsfonds“ Menschen aus der Haft freikauft, die aufgrund des Fahrens ohne Fahrschein inhaftiert sind.
Hannah erläutert, warum die Bestrafung des Fahrens ohne Fahrschein reformiert werden sollte und wie durch das „Freikaufen“ von Inhaftierten letztlich auch der Staat Geld sparen kann.
Wir danken Hannah herzlich für ihren Besuch und sind gespannt auf eure Meinung: Sollte das Fahren ohne Fahrschein weiterhin eine Straftat bleiben, zu einer Ordnungswidrigkeit oder staatlich gar nicht geahndet werden?
Zeitmarken
- 00:03:27 – Vorstellung unserer Gästin und des Themas.
- 00:06:00 – Was bedeutet „Fahren ohne Fahrschein“ aus juristischer Sicht und wann erweckt man den „Anschein des Ordnungsgemäßen“?
- 00:14:00 – Was ist der Unterschied zwischen einem zivilrechtlichen Vertragsbruch und einer Straftat?
- 00:19:00 – Wann wird eine Strafanzeige erstattet und wie verläuft das Verfahren bis zum Strafbefehl oder Strafurteil?
- 00:25:00 – In welcher Höhe werden Strafen verhängt und warum müssen deshalb so viele ins Gefängnis?
- 00:29:00 – Was passiert, wenn man aufgrund von Fahrlässigkeit vergisst, ein Ticket zu kaufen?
- 00:38:30 – Dürfen Kontrolleure jemanden festhalten?
- 00:41:00 – Wie funktioniert der Freiheitsfond und wie werden Geldstrafen von verurteilten Personen bezahlt?
- 00:45:00 – Ist das Freikaufen von Personen aus einer Ersatzfreiheitsstrafe gemeinnützig?
- 00:50:30 – Wäre es besser, „Fahren ohne Fahrschein“ von einer Straftat in eine Ordnungswidrigkeit zu wandeln?
- 01:02:00 – Wäre es nicht sinnvoller, den Zutritt zu Bahnhöfen ohne Fahrschein zu beschränken?
- 01:05:50 – Mit welchen gesetzlichen Entwicklungen ist in der Zukunft zu rechnen?
Nadine
17. Dezember 2024 at 17:46Spannend, wie das andernorts gehandhabt wird. Der örtliche Verkehrsbetrieb in meiner kleinen Großstadt zeigt JEDES Fahren ohne Fahrschein (auch wenn die 60 Euro bezahlt wurden) an. Die StA stellt auch gern 1-2 mal ein – aber nicht bei allen Klientel. Gerade Vorbestrafte oder Migranten zahlen dann gern mal noch den Strafbefehl.