In dieser Podcast-Folge widmen wir uns dem neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG. Dieses Gesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und wird weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen haben. Es betrifft alle, die „smarte“ Produkte verkaufen oder E-Commerce-Dienste wie Onlineshops anbieten und keine „Kleinstunternehmen“ sind.
Das Hauptziel des BFSG ist es, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe an digitalen Inhalten und Einkaufsmöglichkeiten zu ermöglichen. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie verpflichtet sind, Barrierefreiheit umzusetzen und eine entsprechende Erklärung bereitzustellen. So soll sichergestellt werden, dass digitale Angebote für alle zugänglich sind.
Unklarheiten und Fragen
Wie bei jedem neuen Gesetz gibt es auch beim BFSG viele offene Fragen zur Reichweite seiner Anwendung und den damit verbundenen Pflichten. Daher erläutern wir nicht nur die wichtigsten Anforderungen des Gesetzes, sondern gehen auch auf rechtliche Unklarheiten ein. Dabei beantworten wir unter anderem folgende Fragen:
- Wer genau ist vom BFSG betroffen und welche Online-Angebote müssen angepasst werden?
- Welche Ausnahmen gelten?
- Mit welchen Rechtsfolgen ist zu rechnen?
- Welche Anforderungen werden an die Barrierefreiheit gestellt?
Dankeschön
Ein herzliches Dankeschön an unsere Zuhörerinnen und Zuhörer für die eingesandten Fragen. Wir hoffen Sie alle beantwortet zu haben. Falls nicht oder falls Ihr Anmerkungen, Ergänzungen und Kommentare habt, schreibt sie in die Kommentare.
Viel Vergnügen beim Zuhören!
Zeitmarken:
- 00:00 Einführung und Hintergrundinformationen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
- 04:00 Ziele und Regelungsinhalte des neuen Gesetzes.
- 05:00 Welche Produkte fallen unter das BFSG?
- 15:00 Regelungen für Webseiten, Online-Shops und elektronische Dienstleistungen.
- 18:30 Gilt das BFSG auch für Online-Videos?
- 21:00 Indirekte Auswirkungen auf Datenschutz- und Verbraucherinformationen?
- 30:00 Anforderungen an Registrierungs-, Abonnement- und Buchungsformulare.
- 34:00 Müssen auch kostenfreie Angebote barrierefrei sein?
- 40:00 Ausnahmeregelung für Kleinstunternehmen (Weniger als 10 Mitarbeiter und maximal 2 Mio. Umsatz).
- 43:00 Was sind die WCAG-Richtlinien und wie werden sie umgesetzt?
- 49:00 BFSG-Verordnung und Anforderungen an die Barrierefreiheit (EN 301 549).
- 53:00 Neue Marktüberwachungsbehörde und potenzielle rechtliche Konsequenzen.
- 01:10:00 Verpflichtung zur Bereitstellung einer Barrierefreiheitserklärung.
- 01:11:00 Gilt das BFSG auch für Cookie-Banner?
Weiterführende Links
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
- Verordnung zum BFSG (BFSGV).
- UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).
- “European Accessibility Act” (EAA).
- „Europäische Norm für digitale Barrierefreiheit für Produkte und -Dienstleistungen der Informations- und Kommunikationstechnologie” (EN 301 549).
- Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 und WCAG 2.2.
- Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) für den öffentlich-rechtlichen Bereich.
- „Barrierefreie Gestaltung von User Interface-Elementen“ von der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik und Knappschaft-Bahn-See.
- Tipps zu Tests mit Screenreadern (speziell NVDA).
- Chaosradio „Digitale Barrierefreiheit“ mit Marcus Richter.
Manche Folgen der Rechtsbelehrung haben unmittelbar die Wirkung, dass auf Grund der Informationsdichte die Pausentaste hilfreich ist um dann auch den kompletten Inhalt zu verfolgen. Vielen Dank, dafür, dass ihr Themen so umfangreich darstellt bis hin zur mittelbaren Wirkung eines Gesetzes :-). Es lohnt sich diese Folge nicht erst nach einer scheinbaren Beruhigung zu beenden sondern wie immer vollständig zu hören ;-).
Vielen Dank auch für eure weiterführende Links und vielleicht sind für die ein oder andere Person auch die Beiträge von Wolfgang Wiese ( xwolf.de ) interessant. So fand ich https://xwolf.de/2021/03/14/barrierefreiheit-live-transkription-videokonferenz/ hilfreich aber auch der Leitfaden zur digitalen Barrierefreiheit ( https://github.com/RZ-BY/Leitfaden-Barrierefreiheit ) ist zwar etwas älter aber vielleicht ebenfalls lesenswert.
Viele Grüße und euch noch eine schöne Woche
Andreas Unkelbach