In der Vergangenheit haben wir schon oft über das „Recht am eigenen Bild“ diskutiert. Auch das „Recht am eigenen Wort“ war bereits Thema in der Rechtsbelehrung.
Heute freuen wir uns daher ganz besonders, ein Persönlichkeitsrecht zu beleuchten, das bisher eher im Schatten stand: das „Recht an der eigenen Stimme“.
Dieses Recht hatte jenseits des Schutzes von ausübenden Künstlern und von Parodien eine eher geringe eigenständige Relevanz. Doch mit dem Aufkommen von KI-Anwendungen, die Stimmen täuschend echt nachahmen können, erlebt das Recht an der eigenen Stimme eine regelrechte Renaissance.
In dieser Episode sprechen wir daher mit unserem Gast, und als Opern- und Konzertbariton, Stimmexperten auf technischer und juristischer Ebene, Christoph Engel-Bunsas (Maîtrise en Droit, LL.M., MBA). Wir erfahren, was eine Stimme überhaupt ausmacht, wie sie rechtlich geschützt wird und ob das Kopieren von Stimmen mittels KI zulässig ist.

Wir bedanken uns herzlich bei Christoph Engel-Bunsas für seinen Besuch und seine erhellenden Erläuterungen sowie dafür, dass er unsere zahlreichen Fragen beantwortet hat. Es war uns eine große Freude, und wir wünschen euch viel Vergnügen beim Hören!
Zeitmarken
- 00:00:00 – Vorstellung des Gastes Christoph Engel-Bunsas und des Themas.
- 00:04:30 – Was ist eine Stimme technisch und rechtlich?
- 00:18:45 – Die Stimme als Teil der Persönlichkeit: allgemeine und besondere Persönlichkeitsrechte.
- 00:23:30 – Arten von Stimmimitationen und deren Zulässigkeit.
- 00:33:00 – Gibt es ein postmortales Stimmrecht nach dem Tod?
- 00:39:00 – Welche Rechtsverletzung wiegt schwerer: die des Bildes oder der Stimme?
- 00:47:00 – Wann liegt eine Verwechslungsgefahr bei Stimmen vor?
- 00:58:00 – Nutzung der eigenen Stimme für KI-Zwecke: Wie kann man gegen die Verletzung des Rechts an der eigenen Stimme rechtlich vorgehen?
- 01:08:00 – Einwilligung, Vertrag und AGB: Wie kann die Nutzung einer fremden Stimme vereinbart werden und darf man KI für sich sprechen lassen?
- 01:19:30 – Wie sieht der Stimmrechtsschutz in anderen Ländern aus?
Erwähnte Urteile und weiterführende Links
- Christoph Engel-Bunsa: Das Recht an der eigenen Stimme, Tectum, 2025.
- Schierholz, Anke: Der Schutz der menschlichen Stimme gegen Übernahme und Nach ahmung, Baden-Baden 1998. Schilcher.
- „Scarlett Johansson «schockiert»: Open AI nimmt KI-Stimme offline“, SRF.CH.
- „Dänemark will Persönlichkeitsrechte gegen Deepfakes stärken“, heise online.
- „Schauspielverband und Netflix legen Regeln für KI-Nutzung fest“, FAZ.
- BGH Urteil vom 8.6.1989 – I ZR 135/87 – Emil Nolde.
- OLG Hamburg, 08.05.1989 – 3 W 45/89 – Heinz Erhardt.
Ich fand die Folge inhaltlich spannend, zugleich aber schwer erträglich. Weniger ein Austausch mit einem unabhängigen Experten, sondern eher ein Auftritt eines Lobbyisten, der seine Sichtweise und Ziele als juristische Fakten präsentiert. Die Vermischung von rechtlicher Einordnung und persönlicher Agenda wirkte unausgewogen und ist untypisch für dieses sonst so differenzierte und bereichernde Format. Hinzu kamen fachliche Schwächen, etwa bei Aussagen zur Blockchain, die grundlegende technische und rechtliche Zusammenhänge verzerrt darstellten. Insgesamt wirkte der Gast auf mich technikfeindlich, mit einer spürbaren Zukunftsangst und Unsicherheit im Umgang mit KI. Diese Haltung habe ich bei vielen Künstlern erlebt, und die KI-Thematik scheint dabei oft als Katalysator für tiefsitzende Ängste zu fungieren.
Vielen Dank, mal wieder eine total tolle Folge!
Eine Frage ist mir noch gekommen als es um den Mann ging der die Rechte an seiner Stimme an die ETH verkauft hat.
Ist es denkbar, dass in diesem Fall die ETH oder auch Firmen denen man die Rechte an seiner eigenen Stimme verkauft dann bestimmen was man selbst noch mit seiner Stimme z.B. im Internet machen und sagen kann?
Also könnte die ETH möglicherweise ein Youtube Video von einem Interview oder Auftritt dieses Comediens sperren lassen, weil sie ja die Rechte an der Stimme haben?