Als Jugendlicher habe ich es geliebt, meine eigenen StartTrek-Geschichten zu schreiben und auch gleich die passenden Buch-Cover zu entwerfen. Damals habe ich weder daran gedacht, dass das dieses Hobby „Fan Fiction“ heißt, noch dass es rechtlich problematisch sein könnte. Wobei ich damals kein Internet hatte und damit auch nicht die Probleme, vor denen Fan-Fiction-Autoren heute stehen.
Genau um diese Probleme geht es in dieser Folge, in der wir erklären ob und im welchen Umfang es erlaubt ist das eigene Fantum auszuleben. Sei es Fan-Fiction, das Führen eines Fanblogs, Modding von Computerspielen oder Let’s Plays bei Youtube.
- Thema: „Fanblogs“ (06:00) – Wir erklären im welchen Umfang Fans Meldungen verbreiten, Blogs mit offiziellem Material ausschmücken und Domains mit den Objekten ihres Fantums reservieren dürfen.
- Thema: „Fan-Fiction“ (23:30) – Auch Charaktere und Settings (Sujets) von Büchern, Filmen oder Computerspielen können urheberrechtlich geschützt sein. Wir erläutern zum einen die Voraussetzungen dieses so genannten „Gestaltungs- & Fabelschutzes“. Zum anderen erklären wir, was Fan-Fiction-Autoren beachten müssen, um keine rechtlichen Probleme zu bekommen. Zur Vertiefung verweise ich auf die Folge 99 des Jurafunk-Podcasts, die sich Pipi Langstrumpf widmet. Und an dieser Stelle nochmal Glückwunsch zu mittlerweile über 100! großartige Podcastfolgen an die Kollegen Dircks & Krasemann.
- Thema: „Parodie & Fair Use“ (36:40) – Im Rahmen der Fan-Fiction unterhalten wir uns über das Recht auf Parodie sowie das amerikanische „Fair Use“, von dem auch das Recht auf Remix und Fan-Fiction abgeleitet wird und zeigen dessen Vor- als auch Nachteile auf.
- Thema: „Porno-Persiflagen“ (46:00) – Wir sparen auch die erotischen Spielarten der Fan-Fiction und dabei besonders die berühmt-berüchtigten Porno-Persiflagen nicht aus.
- Thema: „Let’s Plays und Modding“ (53:00) – Zum Fandom gehören auch Abwandlungen und Ergänzungen von Computerspielen (Modding) oder Let’s Plays. Bei den letzteren filmen Gamer den Spielverlauf ab und kommentieren diesen. Da auch Computerspiele samt der Spielegrafik urheberrechtlich geschützt sind, müssen dabei bestimmte Regeln beachtet werden, auf die wir eingehen.
Als Quintessenz würde ich die Ratschläge für Fans wie folgt zusammenfassen:
- Nach Hinweisen der Rechteinhaber auf deren Websites oder per Suchmaschine suchen.
- Je umfangreicher das Projekt, desto eher sollte man bei den Rechteinhabern um eine Erlaubnis dafür bitten.
- In Titeln und schon gar nicht in Domains die geschützten Marken, Buch- oder Filmnamen nennen.
- So wenig fremde Gedanken wie möglich übernehmen (z.B. nur als Rahmenhandlung).
- Zweifelhaften Kontext (Pornografie, Gewalt, etc.) vermeiden.
- Deutlichen Disclaimer aufnehmen, z.B.: („Diese Geschichte basiert unabhängig auf der Buchreihe „Harry Potter“ der Autorin J.K.Rowling. Die Rechte an den Charakteren und dem Sujet stehen J.K.Rowling, bzw. den jeweiligen Rechteinhabern zu.„).
Insgesamt ist es, so finden wir, eine schöne Folge geworden. Wir hoffen, das Zuhören macht ebensoviel Spaß wie die Produktion..
Das ist wohl die zetteligste & zotigste Podcastfolge geworden. Mit @monoxyd und #BDSM 😉 #rechtsbelehrung pic.twitter.com/rT2W7FXKPy
— Thomas Schwenke (@thsch) September 23, 2013
Wir freuen uns wieder über Kommentare und Themenvorschläge sowie Bewertungen bei iTunes.
Deus Figendi
26. September 2013 at 21:45Interessante Folge, danke dafür… ganz oft dachte ich „och das auch nicht? Wie schade…“ Ich muss mal ’n Kumpel der Let’s played darauf hinweisen, dass er das beantragen sollte.
Was mich überraschte, war einerseits dass sowas wie „Sinnlos im Weltraum“ oder „Lord of the Weed“ zulässig sei, weil sie sich mit dem jeweiligen Werk auseinander setzen, Machinima aber nicht… was ja… irgendwie… hmm naja gefühlt weniger gemein gegenüber den Urhebern ist 🙂 Ich war aber schon überrascht dass erstgenannte okay sind.
Die Sache mit MERP erledigt sich ja vielleicht 2044 (70 Jahre nach Tolkiens Tod).
Steffen Zörnig
29. September 2013 at 22:13Hallo Ihr Beiden,
Ihr macht einen tollen Podcast, vielen Dank dafür. Eine Frage habe ich aber zum thema Filmberichterstattung.
Wenn man nicht auf Pressekits zurückgreifen möchte, ist es erlaubt Fotos der Plakatwerbung eines Filmes zu verwenden, wenn man über diesen berichtet?
Danke und macht weiter so!
Steffen aus Hamburg
Thomas Schwenke
3. Oktober 2013 at 11:17Wenn die Plakate kein Teil des Pressematerials sind nein. Das ist jedoch selten der Fall und rein praktisch sehe ich keine Gefahren, wenn man sie z.B. in Reviews verwendet.
Steffen Zörnig
3. Oktober 2013 at 17:47Danke für die Einschätzung. Mir ist jedoch nicht klar, warum das Poster eigentlich Bestandteil des Pressekits sein muss? Es hängt ja normalerweise an einem öffentlichen Ort aus und das Review bezieht sich ja auf genau diesen Film.
Thomas Schwenke
6. Oktober 2013 at 16:32Rechtlich gesehen geht das Urheberrecht nicht durch die Veröffentlichung verloren. Daher ist der Aushang irelevant, auch wenn es anders empfunden wird. Das ist der Unterschied zwischen legal und legitim, der sich heutzutage stark bemerkbar macht. 🙂
Simon
2. Oktober 2013 at 20:11Hallöchen! Eure Folgen sind immer super interessant, aber diese fand ich besonders spannend. Vielen Dank dafür! Zu zwei Punkten sind mir Fragen gekommen:
1. Ihr sagt man darf sich privat als Harry Potter verkleiden. Aber was ist mit dem Cosplay-Phänomen? Die Leute präsentieren sich a) in der Öffentlichkeit und werden b) oft fotografiert und so in die Welt getragen.
2. (wie oben bereits erwähnt) Ihr sagt, dass man Filme neu vertonen kann, wenn man den Charakteren eine neue „Richtung“/Tiefe gibt. Das Filmmaterial scheint da kein Problem zu sein.
Bei Let’sPlays/Machinimas ist dann aber plötzlich die Grafik des Spiels ein Problem? Ist das nicht genau das selbe? Genau wie bei einer Vertonung bleibt das visuelle Medium unangetastet, nur die Tonspur wird übersprochen oder komplett neu erzeugt und dem ganzen eine neue Meta-Ebene verliehen (eben die Vertonung oder die Meinungen/Kommentare des Let’sPlayers)
Liebe Grüße,
Simon
Thomas Schwenke
3. Oktober 2013 at 11:15Hallo Simon,
es freut mich sehr, dass die Folge Dir so gut gefallen hat und bedanke mich für die sehr guten Fragen:
1) Cosplayer können sich auf das Recht zum „privaten Gebrauch“ berufen (auch als „Privatkopie“ bekannt, § 53 UrhG). Es gibt leider keine festen Grenzen, die besagen wann privater Gebrauch aufhört. Es gibt nur Faktoren, die auch nicht für alle Arten von urheberrechtlich geschützten Werken gleich sind. Zu den wichtigsten gehört, dass es sich um die Nutzung für persönlichen Gebrauch ohne jeglichen Erwerbshintergrund handeln muss. Der Gedanke der dahinter steckt ähnelt den „fair use“-Faktoren. Urheber sollen nicht durch den Privatgebrauch wirtschaftlich belastet werden und die Kontrolle über deren Charaktere verlieren.
Wird z.B. eine fremdes Bild auf der privaten Website veröffentlicht, ist es mehr ein privater Gebrauch, da man es mit der Öffentlichkeit teilt. Das Argument dafür ist, dass man damit erheblich in die Rechte des Urhebers eingreift, weil jeder das ganze Bild nun für sich weiter kopieren kann und es zudem an Exklusivität verliert. Anders ist es, wenn man z.B. einen Film-, Manga- oder Gamecharakter darstellt. Dadurch verliert der Urheber nicht die Kontrolle über den Charakter, da Dritte zwar das Bild vom, aber nicht den Charakter selbst kopieren können. Die Grenze eines privaten Gebrauchs wird jedoch spätestens dann überschritten, wenn die Cosplayer geschäftlich tätig werden. D.h. sie lassen sich für Conventions buchen oder treten regelmäßig bei Veranstaltungen auf, wo Sie Preisgelder gewinnen können.
2) Machinimas setzen sich selten mit dem Computerspiel und dessn Charakteren auseinander, sondern nutzen es nur als Setting (ich nannte das im Podcast „Trägermedium“). Das ist ein Unterschied zu unserem Beispiel „Sinnlos im Weltraum“, wo Star Trek TNG persifliert wird (http://www.youtube.com/watch?v=b709JRq_vgE). Aber Achtung, das heißt nicht, dass man gleich ganze Filme neu & witzig vertonen darf, solange man die Charaktere oder den Film veräppelt. Es sollte bei kleinen Ausschnitten bleiben. Ein schönes Beispiel ist auch „Lord of the Weed“(https://www.youtube.com/watch?v=yhf3U5-YpnA).
Alliser
3. Oktober 2013 at 17:01Ich frage mich die ganze Zeit, ob ein „awkward moment of silence“ nach der Nennung des haarigen Töpfers herausgeschnitten werden mußte oder RA Schwenke es einfach nicht verstanden hat, verstehen wollte, oder was auch immer oder es doch ein hysterischer Lachanfall war, der in den Müllereimer wandern mußte. Anyway. 😉
Sehr interessanter, nerd-affiner Podcast. Vielen Dank.
Thomas Schwenke
6. Oktober 2013 at 16:37Danke sehr und der RA Schwenke brauchte diese Zeit, um die pointierte aber sittlich gesehen unangemessene Erwiderung vorzubereiten, dann aber glücklicherweise doch zu verwerfen. 😉 Wir schneiden so gut wie nichts raus, außer es sind technische Störungen.
Alliser
3. Oktober 2013 at 17:18Und ich freue mich schon jetzt auf die nächste Folge, denn in dem Moment, als die Frage aufkam, was denn als Nächstes behandelt wird, kam mir der Gedanke „Abmahnindustrie“ und Sekunden später auch die Aussage/Bestätigung vom Hr. monoxyd. Sähr gutt.
Thomas Schwenke
6. Oktober 2013 at 16:34Die Folge kommt. Wir haben uns schon mit einem Gast verabredet, aber leider wird es wohl erst im Dezember klappen, bis wir alle drei Teilnehmer zurselben Zeit an einem Ort vereint kriegen. 🙂
Volker Hoff
1. März 2014 at 17:40Herzlichen Dank für diese spannende und zugleich oft amüsante Folge! Als Blogger waren die einzelnen Themen für mich sehr interessant!
Da ich nun endlich alle Folgen gehört habe, freue ich mich jetzt schon auf Folge 12!
Mit internetten Grüßen!