In dieser Folge widmen wir uns den rechtlichen Fragen rund um Drohnen, also unbemannten Flugobjekten. Dabei konzentrieren wir uns auf Geräte für den Privateinsatz wie die Ar.Drone von Parrot, mit der unlängst die Kanzlerin Bekanntschaft machen durfte. Dazu besprechen wir die folgenden Fragen:
- Thema: „Aufstiegsgenehmigung“ (04:20) – Wir erklären, wann Drohnen nur mit einer Aufstiegsgenehmigung betrieben werden dürfen.
- Thema: „Grundstücks- & Persönlichkeitsrechte“ (19:20) – In diesem Teil des Podcasts geht es vor allem um die Frage, ob Drohnen fremde Grundstücke überfliegen und Aufnahmen von Menschen machen dürfen.
- Thema: „Drohnenabwehr“ (29:00) – Die Frage wie man sich gegen unberechtigte Drohnen wehren oder sie sogar „abschießen“ kann, gehört zu den spannendsten, aber am wenigsten geklärten Aspekten der Drohnennutzung. Dabei stellt sich vor allem die Frage, ob Drohnen mit ihren Minikameras potentiell so gefährlich sind, dass man sich schon auf Verdacht gegen sie wehren kann und sie deswegen generell im privaten Bereich verboten werden sollten.
Zur Vertiefung empfehle ich die folgenden Artikel:
- Rechtsfragen im Überblick: Darf meine Drohne in Nachbars Garten fliegen? von RA Joerg Heidrich und RAin Maike Brinkert
- Rechtliche Bewertung des Einsatzes der Parrot AR.Drone 2.0 von RA Dr. Rauschhofer
- Drohnen-Einsatz durch Privatleute: Verbotener Spaß? von RA Ferner
- Drohnen und das Luftrecht Die Taube des Archytas im 21. Jahrhundert von RAin Dr. Kornmeier
- § 16 LuftVO – Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums
- Kurzinformation über die Nutzung von unbemannten Luftfahrtsystemen des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Wir freuen uns wieder über Kommentare und Themenvorschläge sowie Bewertungen bei iTunes.
@Auberginer
31. Oktober 2013 at 19:03Die Polizei setzt Drohnen schon länger sowohl bei Demos ein.
Diese ist 2011 am Dresdener Haupfbahnhof während „Dresden Nazifrei“ fotografiert worden. Das sollte ein Sensocopter sein.
Jens Bremeyer
23. November 2013 at 12:19In Niedersachsen muss jede Drohne eine Aufstiegsgenehmigung haben egal wie schwer und sie gilt für 1 Jahr kosten 150 Euro habe ich leider durchmachen müssen. Ach ja dazu muss sie natürlich wie jedes Flugmodell eine Haftpflichtversicherung haben. In anderen Bundesländern sind andere Auslegungen. Selbst wenn ich mit der Nieders. Genehmigung in NRW fliegen will muss ich einen neuen Antrag in NRW stellen. Nur da gilt die 5 kg Grenze glaube ich zu mindest.
Kamikaze
15. März 2014 at 16:41Leider ist dieses Thema extrem komplex. Luftverkehrs-Ordnung, Luftverkehrsgesetz, Zivilrecht, Kunsturhebergesetz, Strafgesetz, Landespressegesetze, Wetter, Flugvorbereitung, Antragsverfahren, Recherche aller Telefonnummern aller Ordungsbehörden in ganz Deutschland, Lesen von Luftraumkarten, Einordnung wo welcher Luftraum ist, Sprechverkehr mit der Flugsicherung – wer ein UAS betreiben möchte muss im Selbststudium fast so viel lernen wie ein Pilot für seine Pilotenlizenz. Und das ganz ohne „Ausbildungsrichtlinien“.
Viele wichtige Fragen wurden im Podcast typisch juristisch schwammig beantwortet. Bedingt 201 StGB Vorsatz, oder fällt eine zufällige nackte Frau im Garten im Bild während des Überflugs über mehrere Grundstücke in 80 Meter Höhe unter 23 Kunsturhebergesetz? Stellt das Abschießen oder Jammen der Steuerung (die im Übrigen auch andere Modelle stört und beschädigt und sicher wieder einen weiteren Tatbestand im Stören des Funkverkehrs darstellt) eines Luftfahrzeuges nicht immer den höheren Tatbestand des Angriff auf den Luftverkehr dar, statt einer verhältnismäßigen Notwehrhandlung?
Wird eine 17mm Weitwinkelaufnahme mittels eines UAS rechtlich anders bewertet als eine 300mm Teleaufnahme aus einer Cessna 172 auf Sicherheitsmindesthöhe? Wieso darf man rechtlich klar definierte UAS überhaupt Drohne nennen, wenn sie lediglich über kurs- und lageunterstützende Systeme verfügen, die keine autonome Steuerung (die keinen manuellen Steuereingriff ermöglichen) zulassen? Jedes Flugmodell, auch das zu Freizeit- und Sportzwecken muss versichert sein. Und zwar entweder mittels einer privaten Modellsporthaftpflichtversicherung oder einer gewerblichen LFZ-Halterhaftpflicht zu enormen Preisen.
Schon mal jemand auf die Idee gekommen, dass es mittlerweile verpflichtend ist die örtliche Polizei-Leitstelle über jeden Start eines UAS telefonisch in Kenntnis zu setzen und besorgte Bürger vielleicht einfach mal kurz bei der Polizei nachfragen, bevor sie zur Schrotflinte greifen?
Ein grundsätzliches Problem besteht doch darin, dass sich (abgesehen von ernsthaften Modellbauern oder spezialisierten Gewerbetreibenden) Leute die sich so eine „tolle Drohne“ kaufen nicht mal damit auseinander setzen, ob sie in einem Flugbeschränkungsgebiet, Flugverbotsgebiet, einer Flugverkehrskontrollzone (z.B. etliche Kilometer rund um Verkehrsflughäfen) fliegen oder dass sie eben nicht auf 300 Meter Höhe steigen damit sie mit dem Ding nicht einer bemannten Maschine auf Sicherheitsmindesthöhe in Propeller oder Rotor knallen. Zu verbereiten man dürfe unbesorgt mit einem Modell überall auf 300 Meter steigen ist schon ziemlich fahrlässig. Ich möchte nicht zwischen 150 und 300 Meter Flughöhe mit so einem 5kg Apparat kollidieren.
Und „in Sichtweite“ ist im Gesetz auch klar geregelt. Bedeutet mit den Augen, ohne technische Hilfsmittel wie Ferngläser oder Kameras.
David
20. März 2014 at 21:00@Kamikaze
echt ein wunderbarer Text. Kann dir in allen Belangen zustimmen. Das lesen macht richtig Spaß und spricht mir aus der Seele.
Ich bin Vermessungsingeneur und habe selbst schon mit viel Freude mit einen AscTec Falcon 8 arbeiten dürfen. 🙂
Ich bin begeistert von den vielen Einsatzmöglichkeiten von UAS, habe allerdings auch gemerkt dass das Thema Recht extrem schwierig ist in Deutschland. Das jedes Bundesland seine eigenen Richtlinien hat die sich stark unterscheiden können ist echt hinderlich. Eine Vereinhaltlichung der Bedingungen wäre wünschenswert.
Ich höre mir den Podcast morgen auf dem weg zu Arbeit an und bin gespannt wie das Thema UAS angegangen wird. Ich bin vom erheblichen nutzen in vielen Bereichen überzeugt.
Eines der vielen Beispiele wäre der Einsatz bei Demonstrationen für die Polizei. Ein großen Problem für den Einsatzleiter der Hundertschaften ist die fehlende Übersicht über die momentane Lage. Aus diesen Unwissen heraus sind sicher unzählige Fehlentscheidungen der Polizeileitung entstanden. Dieses Unwissen führt schnell dazu das sich die entsprechenden Leiter überfordert fühlen und so schnell zu unnötig harten mitteln greifen. Ein UAS das schnell und unkompliziert die Gesamtlage vor Ort erfassen kann würde dies extrem erleichtern.
Dazu aber erst mal genug geschrieben 🙂