Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer,
wir planen im November eine Podcastfolge zum Thema „Recht für Podcaster„. Dabei möchten wir Eure Fragen rund um
- Musik- und Wortzitate,
- GEMA,
- Wahl von Bildern für den Podcastauftritt im Web
- Schutz der Rechte am Titel
- Rechte bei Gemeinschaftspodcast
- Steuern,
etc. beantworten.
Falls Ihr Fragen habt, stellt Sie bitte in den Kommentaren, nutzt unser Kontaktformular, schickt sie uns per Twitter an @RBL_rfm oder sendet sie uns via kontakt@rechtsbelehrung.com zu.
Auf die Folge freuen wir uns zudem ganz besonders, da uns ein Ehrengast vom Jurafunk unterstützen wird!
Der Jurafunk ist ein großartiger Jurapodcast, bei dem Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Stephan Dirks und der Datenschutzexperte Henry Krasemann aktuelle Urteile locker und fachmännisch zugleich besprechen. Hört rein, entweder auf der Website des Jurafunks oder bei iTunes.
Joey
4. Oktober 2016 at 18:22Eine tolle Idee! Danke fürs Angebot.
Dann will ich den Anfang machen:
Zuerst sollte allgemein geklärt werden, wessen Recht in meinem Podcast gilt. (Diese Frage wird allgemein zu selten beantwortet. Die Perspektiven sind manchmal gefährlich stark auf Deutschland beschränkt.) Das Recht an meinem Wohnsitz? Das Recht am Standort meiner Server? Das recht am Ort der Rechtsverletzung? Oder doch das Recht am Sitz des Klägers?
Andreas Unkelbach
5. Oktober 2016 at 23:48Mmmh auf einen Jurapodcast verzichten und dafür zwei gern gehörte gleichzeitig hören zu können…interessante Frage.
Dennoch würde mich tatsächlich so als Hörer eine Frage zum Podcasten interessieren. Ich meine mich daran erinnern zu können, dass man ab einer bestimmten Anzahl an „Hörern“ eines Internetradiostreams eine Art Lizenzierung bei der Gema beantragen musste (siehe auch https://www.gema.de/musiknutzer/musik-lizenzieren/webradio/ ) gibt es ein vergleichbares Regelwerk auch für Podcast?
Im Grunde ist ja mit Stichpunkt GEMA diese Frage ja schon auf der TODO Liste, es stellt sich für mich nur die Frage, wie faktisch die Höreranzahl gemessen werden soll bzw. muss.und ob auch ohne Musik ein Thema ist (UNterstellung, dass irgendwann einmal MUsik eingespielt wird) und ob weitere Formalitäten (Impressumspflicht per Audio 😉 hier zu erfüllen sind.
Insgesamt freue ich mich aber auch schon auf den gemeinsamen Podcast im November.