Nachdem wir uns der in der letzten Folge dem Strafrecht gewidmet haben, kamen wir in dieser Folge dem Wunsch unserer Zuhörer nach einer Sendung über die Grundlagen des Arbeitsrechts nach.
Dazu haben wir mit der Rechtsanwältin Yvonne Schmidt eine Expertin zu dem Thema eingeladen. Yvonne berät als Sydikusanwältin und Senior Legal Counsel den Online-Versandhändler Zalando SE in arbeitsrechtlichen Fragen und war zuvor in einer internationalen Arbeitsrechtskanzlei tätig.
Dank Yvonne erhalten wir nicht nur ein Einblick in das Arbeitsrecht aus der Sicht von Arbeitnehmern, sondern lernen auch die spannende Sichtweise eines Arbeitgebers kennen.
Gemeinsam begleiten wir ein Arbeitsverhältnis von der Bewerbung bis zur Kündigung und geben Tipps sowie Ratschläge, mit denen Arbeitnehmer und Arbeitgeber die häufigsten rechtlichen Stolperfallen vermeiden können.
Wir bedanken uns herzlichst für den Besuch und freuen uns über eine sehr spannende und lehrreiche Folge.
Viel Spaß beim Zuhören!
Shownotes
00:00:00 – Vorstellung unseres Gastes Rechtsanwältin Yvonne Schmidt, Senior Legal Counsel bei Zalando.
00:02:30 – Was ist das Arbeitsrecht überhaupt und was sind die Unterschiede zu dem übrigen Recht?
00:04:45 – Was kann man alles bei einer Stellenausschreibung falsch machen und wie vermeidet man Diskriminierung, zum Beispiel wegen des Geschlechts oder der Sprache.
00:11:45 – Können abgelehnte Bewerber dagegen vorgehen, dass ein anderer Bewerber eingestellt wurde?
00:14:00 – Das Vorstellungsgespräch, das Recht zum Lügen und arbeitnehmerfreundliche Arbeitsgerichte.
00:19:00 – Wann kommt ein Arbeitsvertrag zustande und muss er schriftlich geschlossen werden?
00:24:00 – Fehler beim Arbeitsvertrag und Überstundenregelungen.
00:29:00 – Scheinselbstständigkeit und der Unterschied zwischen Arbeitnehmern und Freelancer.
00:40:30 – Die Probezeit und außerordentliche Kündigungen.
00:45:00 – Warum die Abmahnung im Arbeitsverhältnis sehr wichtig ist aber nicht inflationär werden sollte.
00:52:45 – „Krankheit ist immer ein Thema.“
01:05:00 – Wann dürfen Arbeitnehmer überwacht werden und ist eine Recherche von Wettbewerbern oder Mitarbeitern in Social Media, zum Beispiel bei Facebook erlaubt?
01:13:45 – Haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Teilzeit oder Home Office?
01:1:00 – Sind Nebentätigkeiten erlaubt und kann der Arbeitgeber darauf bestehen dass sich Mitarbeiter der Öffentlichkeit „anständig“ verhalten?
01:19:00 – Wie laufen Gerichtsverfahren in der Praxis ab?
01:22:30 – Haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Fortbildung?
01:24:00 – Betriebsbedingte Kündigungen und die „Sozialauswahl“ betroffener Arbeitnehmer.
01:30:00 – Können Arbeitgeber Arbeitnehmern untersagen, nach der Kündigung für Mitbewerber tätig zu werden?
01:32:30 – Was bei der Kündigungszustellung alles schief gehen kann.
01:36:00 – Der Betriebsrat, seine Funktion und auch kritische Aspekte.
01:41:00 – Zum Berufsbild eine Arbeitsrechtsanwältin.
01:45:00 – Das Arbeitszeugnis.
01:49:00 – Die wichtigste Frage des Sommers: Haben Arbeitnehmer hitzefrei?
Erwähnte Folgen
- Liebes- und andere Briefgeheimnisse – Rechtsbelehrung Folge 10
- Videoüberwachung von Arbeitnehmern – Rechtsbelehrung Folge 12)
- DSGVO: Alles zur EU-Datenschutzgrundverordnung – Rechtsbelehrung Folge 54.
Erwähnte Entscheidungen
- Bundesverfassungsgericht zum „Dritten Geschlecht“ (BVerfG, 10.10.2017 – 1 BvR 2019/16).
- Kirchliche Arbeitgeber dürfen laut europäischen Gerichtshof nicht immer eine Konfessionszugehörigkeit fordern (EuGH, 17.04.2018 – C-414/16).
nykon
20. August 2018 at 16:27Wait. „Man muss das leisten, was ein durchschnittlicher Mitarbeiter leistet.“ [26:33]
Das „leisten“ bezieht sich hier wohl auf Arbeitszeit, die eigentliche Arbeitsleistung kann ja variieren.
In meiner Firma arbeitet eigentlich jeder nur so zwei Stunden am Tag. Ich hab heute die Beschwerde von meinem Chef bekommen, ich soll nicht so schnell arbeiten. Würde ihm gern vorschlagen, ich kann ja auch nur bis Mittag bleiben. Oder muss ich meine Arbeitsleistung entsprechend anpassen, um auf die gleich geleistete Zeit eines durchschnittlichen Mitarbeiters zu kommen, um damit vertragskonform zu arbeiten?
Sorry. Das musste ich einfach kurz loswerden. Ich sollte einfach mehr Podcasts hören und mehr Feedback zu den Folgen geben. Da ich gerade eh Zeit hab – hab mir davor die DSGVO Folgen angehört, Kudos an euch beide fürs Durchhalten, auch wenn ihr nicht immer ganz einer Meinung seid :p
– Long time listener, der zwischenzeitlich mal pausiert hatte, jetzt aber wieder voll dabei ist.
Best wishes
Johannes
23. August 2018 at 17:35also wie ich das verstanden habe war das erste ein Satz der eher um das Minimum ging und immer nur im Vergleich mit Kollegen die das selbe machen wie sie. Wenn sie schneller und mehr arbeiten ist das immer noch vertragskonform.
Das zweite die Beschwerde des Chefs würde ich jetzt als Arbeitsanweisung verstehen und tatsächlich langsamer arbeiten. Früher zu gehen hätte wahrscheinlich zur Folge, dass sie auch weniger Arbeitszeit bezahlt bekämen.
Nelson
20. August 2018 at 17:03Ich dachte Juristinnen und Juristen wissen wo was steht und können zur Not Mal nachlesen. Paragraf 9 AGG lässt eindeutige Ausnahmen für Religionsgemeinschaften zu.
Diese Ausnahmereglung ist einer großer Streitpunkt. Das hätte die Expertin ruhig schon Mal gehört haben. 😉
Puddingpulver
20. August 2018 at 19:10Zum Thema Vorbildung existiert auf Landesebene eine Gesetzgebung.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Bildungsurlaub
Puddingpulver
20. August 2018 at 19:18Zum Thema Weiterbildung existiert auf Landesebene eine Gesetzgebung.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Bildungsurlaub
C
21. August 2018 at 14:10Sehr interessante Folge! Ich würde mich freuen, wenn ihr nochmal eine machen könntet. Mich würden nämlich noch so Themen wie Elternzeit und Mutterschutz und die spätere Wiederaufnahme der (alten?!) Tätigkeit interessieren. Oder auch, was ich als ag wann tun soll. Also wenn zB so eine non-compete Klausel im Vertrag steht, sollte ich dann vor Unterzeichnung anmerken, dass ich den Zusatz mit dem Geld haben will (Fachbegriff direkt vergessen).
Und ich habe auch noch eine eher individuelle Situation, zu der mich sowohl eine ethische, als auch eine juristische Einschätzung interessieren würde (gern auch von anderen Hörer_innen): ich beende demnächst mein Studium und werde mich dann als Frau in einem eher männlich geprägten Umfeld bewerben. Ich überlege, ob ich, wenn ich weiß, dass keine anderen Frauen in der Auswahl sind, dem Gesprächspartner sage, dass mein Mann und ich keine Kinder haben möchten (ist auch sehr entschieden der Fall). Um quasi auszugleichen, dass ich eine Frau im „gebärfähigen Alter“ bin. Ist das awkward? Vernünftig? Bringe ich mein Gegenüber in eine rechtlich dummen Situation?
Und überhaupt: Eigentlich habe ich gar keine Chance, einzuschätzen, ob mich jmd nicht einstellt, weil ich im typischen Familiengründungsalter bin oder nicht? Wie gängig ist es denn in der Praxis so, dass Frauen dann nicht eingestellt werden? Ich kenne eine kleine Menge an Chefs bzw Cheffinnen in mittelständischen Unternehmen, die tatsächlich nur sehr ungern Frauen um die 30 einstellen.
Ich freu mich über Meinungen und Erfahrungen dazu 🙂
Enno
22. August 2018 at 7:06Ihr habt in diesem Podcast mehrfach Selbstständigkeit angerissen. Es wäre toll, wenn ihr das etwas vertiefen würdet. Insbesondere Fallstricke, in die man treten kann sind für mich interessant. 🙂
Johannes
23. August 2018 at 18:00Hallo ihr drei, das war eine klasse Folge.
Ich coache aktuell Arbeitslose auf Jobsuche und da gehört natürlich auch ein Teil Arbeitsrecht dazu. Von mir aus hätte das ganze noch 2 Stunden gehen können, es hätte mir bestimmt für meine neue Arbeit geholfen und gleichzeitig ist/war/wäre es total Unterhaltsam.
Viel Unterhaltsamer als sich das alles aus dem Internet zu suchen und anlesen zu müssen.
Ich hätte wirklich gerne noch viel mehr von Frau Schmidt gehört. Eventuell könnt ihr sie ja nochmal einladen.
Weil wir viel damit arbeiten würde mich der Bereich Praktika interessieren. Wer, Was, Wie, Wie lange, Gehalt
Aber auch Urlaub, es gibt ja so Situationen da muss man Urlaub nehmen oder andersrum der Urlaub wird gestrichen, was passiert dann.
Man hätte auch sicherlich noch lange darüber reden können was in so einen Arbeitsvertrag rein darf worüber man verhandeln kann, Mindestlohn sowas.
Arbeitsschutz, Dienstunfälle
Ich finde das alles total spannend. Vielleicht könnt ihr wenn sie nochmal kommt ja auch noch n paar so spannende Fälle besprechen wie mit der Lehrerin und Mutter von einer Teilnehmerin beim Junglecamp. Die sich hat Krankschreiben lassen und zu ihrer Tochter geflogen ist und dort im Fernsehen war.
Auf jeden Fall super Folge, gerne mehr davon!
Best wishes 😉
Martin Schneider
23. August 2018 at 20:55Wieder Prima – das ewig lange Warten hat sich gelohnt! Ich finde die letzten beiden Podcasts zu den spezifischen Rechtsgebieten sehr gut und freue mich auf weitere derartige Folgen.
Eine Anmerkung zu dem Thema, wenn man zur Arbeit erscheint, dann ist ein Vertrag geschlossen. Das hattet Ihr ja als etas absurd und nicht praxisnah abgetan.
Ist es nicht: Bei befristeten Verträgen kommt es ggf. vor, dass der Vorgesetzte verspricht, wir werden Dich (AN) nach der Befristung schon weiter beschäftigen. Dann wartet und wartet der AN auf den Vertrag und der Vorgesetzte vertröstet… wenn der AN am Tag nach Ende seiner Befristung erscheint und arbeitet (obwohl er den Vertrag für nach der Befristung nicht hat), dann besteht der Arbeitsvertrag…
kiu
23. August 2018 at 21:50Passend zur Folge ein aktuelles Urteil zur Videoüberwachung: https://www.golem.de/news/bundesarbeitsgericht-arbeitgeber-duerfen-ueberwachungsvideos-dauerhaft-speichern-1808-136159.html
Chri
1. September 2018 at 16:53Hallo Zusammen,
ich bin erst vor einigen Tagen auf Euren Podcast gestoßen und wirklich sehr begeistert. Insbesondere der letzte zum Thema Arbeitnehmerrechte fand ich sehr interessant und hilfreich für mich.
Meine Frage an Euch: Habt ihr mehr Folgen in dieser Art geplant? Mit „dieser Art“ meine ich Themen, die so gut wie jeden Hörer betreffen. Sehr viele Menschen sind Arbeitnehmer, deshalb kann jeder was mit der Thematik anfangen. Es gibt ja noch eine ganze Reihe Themen, für die das ebenso gilt. So als Ideen:
– Familienrecht inkl Sorgerecht, Scheidungsprozesse etc.
– Erbrecht
– Mietrecht
Wenn man das so aufzieht wie in der genannten Folge und Ihr Euch einen Experten dazu holt, glaube ich, dass man sehr viele Hörer damit erreichen kann.
Macht weiter so und alles Gute!
Rommudoh
9. Januar 2019 at 7:40Schade dass das Thema Bildungsurlaub nicht angesprochen wurde. Jeder Arbeitgeber hat ein Recht darauf, zusätzlich zum Erholungsurlaub. Das wissen leider nicht viele.