AGB – Sie sind überall, egal ob Sie einen Mietvertrag unterschreiben, Einkaufen gehen, das Internet und Ihren Computer nutzen, eine Website besuchen oder eine E-Mail abschicken.
Zwar haben wir die AGB schon in vielen anderen Folgen angeschnitten. Aber wenn ein Rechtsinstrument derart bedeutend ist, dann hat es eine eigene Folge verdient.
In dieser AGB-Folge erfahren Sie daher was AGB sind, wie Sie Teil von Verträgen werden und wann sie unwirksam sind. Dabei gehen wir auch auf häufige Irrtümer und Fragen, wie z. B., ob AGB benötigt werden, ein.
Begleitend zu dieser Folge finden Sie auf der Website von Dr. Schwenke eine umfassende FAQ, in der Sie die Folge nachlesen können: „FAQ zu AGB – Alles was Sie über Allgemeine Geschäftsbedingungen wissen sollten„.
Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen beim Zuhören, tolle Festtage und ein großartiges neues Jahr!
P.S. Weihnachtszeit ist ja Geschenkezeit und die drückt sich bei uns in der Länge der Folge aus. 😉
P.P.S. Wenn Sie für uns beim Podcastpreis 2019 Ihre Stimme geben möchten, geht es hier entlang zur Abstimmung in der Rubrik Bildung.
Shownotes:
00:03:00 – Was sind AGB überhaupt?
00:06:35 – Wie kürzt man AGB richtig ab? AGB oder AGBs?
00:15:00 – Wo kommt die Idee der AGB eigentlich her?
00:20:40 – Wann werden AGB ein Bestandteil des Vertrages, z.B. in Online-Shops?
00:30:30 – Müssen AGB mit einem Kontrollkästchen bestätigt werden?
00:35:30 – Der Grundsatz von Treu und Glauben.
00:43:00 – EULAS und Klick-Warp-Lizenzen.
00:00:00 – Wann sind AGB überraschend und unwirksam?
00:49:30 – Warum werden AGB durch eine schwarze Worst-Case-Brille betrachtet?
00:59:40 – Der Blue-Pencil-Test.
01:05:00 – Die salvatorische Klausel.
01:11:00 – Überraschende „Abofallen“ und Kataloge verbotener Klauseln.
01:19:00 – Klauseln, die intransparent sind oder den wesentlichen Grundsätzen der Gesetze widersprechen.
1:30:00 – Sind AGB urheberrechtlich geschützt und AGB-Generatoren sowie Templates zu empfehlen?
1:32:45 – Ob AGB überhaupt benötigt werden und der Sinn der von Abwehr-AGB.
1:39:30 – Dürfen AGB nachträglich geändert werden?
1:47:40 – Hausmeistereien
Alex
24. Dezember 2018 at 0:33Ja, Herr Richter, es besteht Interesse an eine Folge über das Amt und Wirken eines Richters. Ich wünsche mir dazu, wenn es irgendwie zu machen ist, Thomas Fischer und/oder Ulf als Gast.
Marco
28. Dezember 2018 at 19:42In der Folge kam die Idee auf, einmal auf einer Metaebene über das Richteramt, Richterrecht und „Rechtsfindung“ (eine Begrifflichkeit, die ich prinzipiell ablehne) zu sprechen. Wenn diese Themen auch nicht der sonst üblichen, eher „praxisnahen“, Herangehensweise des Podcasts entsprechen, halte ich eine solche Episode für sehr sinnvoll!! Denn egal ob interessierte ZuhörerInnen, JuristInnen oder von gerichtlichen Entscheidungen Betroffene: Für alle hat es einen Mehrwert sich einmal über die Verantwortung der JuristInnen bzw. der Wahrnehmung dieser Verantwortung durch die JuristInnen bewusst zu werden!
Abschließend meine drei Gedanken zu dem Thema (mit dem ich mich bereits seit einiger Zeit befasse):
– Rechtsanwendung heißt Befolgung des vom Gesetzgeber verfolgten (Regelungs-)Zwecks.
– Bei dem Umgang mit unbestimmten Rechtsbegriffen ebenso wie bei der Rechtsfortbildung (i.e.S.) ist transparent zu kommunizieren, dass letztlich eigene Wertungen (nicht die des Gesetzgebers) verfolgt werden; dies ist ein Gebot der Rechtsstaatlichkeit (Stichwort: Gewaltenteilung).
– Bemerkenswert ist die Stellung des „Richterrechts“ innerhalb des Rechtssystems und der Rechtsquellenlehre (vgl. hierzu: Rüthers, Bernd, Die heimliche Revolution vom Rechtsstaat zum Richterstaat, 2. Auflage 2016).
Vielen Dank für Eure Arbeit!!
Markus
9. Januar 2019 at 16:01Vielen Dank für euren tollen Podcast! Ich würde gerne noch eine ergänzende Anmerkung zum Thema „AGB lesen für Nicht-Juristen“ machen.
AGB haben auch einen rechtsökonomischen Hintergrund. Sie sollen den Handeln erleichtern und Transaktionskosten senken. Transaktionskosten sind insbesondere auch Rechtsberatungskosten. Soll heißen, Menschen würden weniger Handel treiben, wenn sie jeden Vertrag für Alltagseinkäufe von einem Anwalt prüfen lassen müssten. Das gilt auch bereits fürs Lesen. Wer würde beim Bäcker noch Brötchen kaufen, wenn man sich vorher den AGB Aushang durchlesen müsste? Daher sagt der Gesetzgeber: Lieber Verbraucher, du kannst darauf vertrauen, dass in den AGB nichts überraschendes oder unangemessen benachteiligendes steht – und selbst wenn, ist es unwirksam.
Mit anderen Worten: Es ist gerade Sinn und Zweck von AGB (genauer, der AGB Kontrolle), dass man sie nicht liest bzw. nicht lesen braucht.