Mit der heutigen Folge erfüllen wir den Wunsch unserer Zuhörerinnen und Zuhörer, mehr über das Verkehrsrecht zu erfahren.
Dazu haben wir mit Rechtsanwalt Thomas Kümmerle einen Experten für das Thema eingeladen (der uns schon in Folge 29 zu Rechtsschutzversicherungen beehrt hatte).
Er erklärt uns, wann überhöhte Geschwindigkeit zur Bestrafung wegen der Teilnahme an Autorennen führen kann, warum Zeugen es nicht einfach haben, und dass ein „Nachtrunk“ bei einer Alkoholfahrt eher weniger helfen wird.
Daneben sprechen wir über die Zulässigkeit von Dashcams, Telematiktarifen von Versicherungen und die Zukunft des Verkehrsrechts in einer Welt der (semi)autonomen Fahrzeuge (hier verweisen wir auf die Folgen 31 zu autonomen Autos und 42 zu KI & Haftung).
Wir danken Thomas für den Besuch und den spannenden Einblick in ein sehr praxisnahes Rechtsgebiet.
Shownotes
- 00:01:00 – Shout Out für Organ der Rechtspflege, den neuen Anwalts Podcast von Rechts- und Fachanwälten Stephan Dirks und Lars Rieck.
- 00:02:00 – Vorstellung unseres Gastes.
- 00:06:00 – Welche Klientel kommt zu einem Verkehrsrechtsanwalt und wer trägt die Kosten?
- 00:14:00 – Freuen sich Verkehrsrechtsanwälte über Bußgeldverschärfungen?
- 00:20:15 – Warum man auch alleine an Autorennen teilnehmen kann.
- 00:32:00 – Sollte man bei Unfällen die Polizei rufen und wie soll man sich gegenüber der Polizei verhalten?
- 00:38:00 – Wie sieht die Haftungsbeteiligung bei Unfällen mit Panzern aus? 😉
- 00:41:30 – Kann man Knallzeugen trauen und ist es sinnvoll sich als Zeuge von Verkehrsunfällen überhaupt zur Verfügung stellen?
- 00:48:00 – Welche Rolle spielen die Gutachter?
- 00:54:00 – Sind Aufnahme von Dashcams taugliche Beweismittel und ist deren Nutzung überhaupt erlaubt?
- 01:09:00 – Wie soll man reagieren, wenn man mit Alkohol am Steuer angehalten wird oder gar einen Unfall baut? Hilft der Nachtrunk, um vorhergehende Alkoholkonsum zu verdecken?
- 01:16:00 – Wer haftet für Fehler autonomer Fahrzeuge und gibt es in der Zukunft keine Verkehrsrechtsanwälte mehr?
Anonymous
3. Juni 2020 at 1:20Ich finde euren Gast hier doch sehr fragwürdiger seiner Kundschaft zugetan: Wer mit einer Tonne Stahl mit 50kmh unterwegs ist darf keinen kleinen Moment der Unachtsamkeit haben! Die Existenzbedrohung ist nicht einen Monat keinen Führerschein zu haben sondern der direkt Kontakt zu knapp hundert kilojoule! Allerdings braucht der so getroffene auch keinen Verkehrsrechtler mehr …
André
4. Juni 2020 at 11:08Moin!
Zum Thema „Rasen“ und „Bußgeldverschärfung“ möchte ich an das Wissen aus Fahrschule und Sicherheitstraining erinnern:
Wer bei Tempo 30 gerade noch vor einem auf die Straße laufenden Kind bremsen kann, wird das Kind bei Tempo 51 mit immer noch 51 km/h treffen.
Quelle: http://www.vcd-bayern.de/texte/Tempo_30_50_Visualisierung_Anhaltewege_KV_LA.pdf
Fahrverbot unverhältnismäßig?
Bei 71 statt 50 sehen die Zahlen ähnlich aus. Statt 28 m Anhalteweg bei 50 km/h alleine 21 m Reaktionsweg bei 71 km/h.
Fahrverbot unverhältnismäßig?
Ich wünsche allen Erwischten einen guten Anwalt. Aber Verharmlosung hier im Podcast fand ich unangemessen. Wenn ich hier in Hamburg die Verkehrsdisziplin sehe, dann würde es einigen Leuten guttun, mal vier Wochen den Verkehrsverbund zu nutzen oder den Jahresurlaub für das Fahrverbot zu nutzen.
Danke für die vielen Folgen. Immer gern gehört.
André
Martina Heigel
24. September 2020 at 8:17Ich stimme voll zu.
Thomas Schwenke
17. Oktober 2020 at 4:04Ja, ich bin auch dieser Ansicht.😉