In der heutigen Folge haben die Gastgeber zwei Anliegen:
Zum einen hat Dr. Schwenke hat eine Virtual-Reality-Brille Quest 2 des Anbieters Oculus erworben und musste dazu einen Verkäufer im Ausland bemühen. Denn angeblich würde das deutsche Bundeskartellamt den Verkauf in Deutschland untersagen, weil die VR-Brille ein Facebook-Konto voraussetzt. Nun wüsste der Käufer gerne, ob diese Kopplung rechtens ist und er sich dagegen persönlich vor Gericht wehren kann.
Zum anderen wollte Herr Richter erfahren, ob die von Facebook angekündigte (aber dann doch aufgeschobene) Zusammenführung von WhatsApp- und Facebook-Daten zulässig gewesen wäre oder es sich dabei um einen Missbrauch der Marktmacht durch Facebook gehandelt hätte.
Um diesen Fragen nachzugehen, haben die Podcast-Hosts erneut den auf das Kartellrecht spezialisierten Rechtsanwalt Dr. Sebastian Louven eingeladen. Wer schon die erste Folge zum Kartellrecht mit Dr. Louven hörte, der kann sich auf die Rückkehr der drei Säulen des Kartellrechts und anschauliche Erklärungen dieses (lt. Dr Louven „einfachen“) Rechtsgebiets freuen.
Wir freuten uns über die Unterstützung, bedanken uns herzlich und wünschen Ihnen viel Vergnügen beim Zuhören!
Kapitel
- 00:00:00 – Vorstellung des Themas, Kopplung der VR-Brille Oculus Quest an den Facebook Account und Zusammenführung von WhatsApp- und Facebook-Daten.
- 00:06:45 – Update zu der letzten Folge und dem Vorgehend des Bundeskartellamtes.
- 00:10:40 – Die dogmatische Perspektive aka worum geht es rechtlich gesehen?
- 00:11:10 – Was ist die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte?
- 00:23:30 – Warum durfte die Oculus 2 nicht in Deutschland verkauft.
- 00:30:00 – Zusammenführung von Daten zwischen Facebook und WhatsApp-
- 00:40:00 – Änderungen des Kartellrechts (§ 19a GWB) und wen soll es eigentlich schützen?
- 00:45:00 – Was Plattformsperren und Stadionverbote gemeinsam haben.
- 00:52:00 – Wie bestimmt man die Marktmacht einer Plattform?
Weitere Quellen
- Kartellrecht, Marktmacht und Facebook – Rechtsbelehrung Folge 53
- § 19a GWB wird zum ersten Mal umgesetzt von Dr. Sebastian Louven zur Untersuchung des Bundeskartellamts gegenüber Facebook im Hinblick auf VR-Brillen von Oculus.
- BKartA eröffnet neues Facebook-Verfahren – was können Unternehmen jetzt tun? von Dr. Sebastian Louven, ebenfalls zum Thema Facebook und Oculus.
Nelson
6. Februar 2021 at 10:03Lieber Herr Richter. Ihr habt es in einer vorherigen Folge schon einmal erwähnt, dass Grundrecht nicht zwischen Privatpersonen gelten. Welche Folge das war, weiß ich nicht mehr.
Ich fand die Redundanz an der Stelle aber durchaus hilfreich.
Nelson
6. Februar 2021 at 10:04Ich kaufe eine „e“.
Bapf
8. Februar 2021 at 10:19Servus,
was mit bei dem dem Thema Oculus abgegangen ist (bzw. nur ganz am Ende in einer Randbemerkung gefallen ist) ist die Tatsache dass der Facebook-Zwang jetzt ja erst nachträglich eingeführt wurde (bzw. wird für Bestandskunden): https://www.heise.de/news/VR-Brillen-von-Oculus-Facebook-Account-wird-zur-Pflicht-4873226.html
Heisst wenn ich mir jetzt eine Oculus Quest 2 kaufe, dann kann ich den Facebook-Zwang zumindest in meine Kaufentscheidung einfließen lassen. Besitzer der Quest 1 (oder anderer Oculus-Headsets) hatten diese Info aber beim Kauf noch nicht (und können Ihr Gerät dann ab 2023 nicht mehr ohne Facebook-Account nutzen)!
Gruss,
Bapf
Bapf
8. Februar 2021 at 10:23Nachtrag:
Heißt also im Umkehrschluss auch dass es die gewünscht/geforderte Wahlfreiheit bei der Anmeldung (Thema Mailadresse statt Facebookaccount) tatsächlich bereits gab und diese jetzt abgeschafft wurde.
Sebastian Louven
23. Februar 2021 at 10:20Hallo und ja, das verstehe ich ähnlich. Allerdings muss ich dazu auch sagen, dass die bisherige Praxis hinsichtlich aller Oculus-Dienste bereits Gegenstand des ersten Facebook-Verfahrens des Bundeskartellamts ist. Dort geht es aber nicht unmittelbar um die Verknüpfung zwischen VR-Hardware und Social Network, sondern die plattformübergreifende Zusammenlegung aller Nutzerdaten ohne Wahlfreiheit. Mittelbar hatte das auch schon einen Einfluss auf die neue Frage.