Eltern, ihre Kinder und der Zugang zu digitalen Angeboten oder Geräten sind schon aus einem erzieherischen Aspekt ein weites, komplexes und im praktischen Umgang kniffliges Feld.
Und als wäre das nicht genug, gibt es auch noch einen juristischen Aspekt, der beachtet werden sollte. Zum Glück gibt es die Rechtsbelehrung! Wir fragen: Haben Kinder – juristisch gesehen – nicht nur ein “Recht auf Zugang zum Internet” – sondern auch ein Recht auf Privatsphäre, dass elterliche Überwachungsmaßnahmen verbietet?
Und was ist beim Einsatz von digitalen Spielzeugen im Kinderzimmer zu beachten? Dürfen Eltern Bilder von ihren Kindern in Social Media veröffentlichen oder gar deren Influencer-Tätigkeiten managen?
Können sie umgekehrt die Social-Media-Nutzung kontrollieren einschränken, kontrollieren und womöglich gänzlich verbieten?
Mit der Unterstützung unserer Gästin Dr. Marie Herberger beantworten wir nicht nur diese Fragen. An deren Beispiel erläutern wir zugleich auch den rechtlichen Rahmen der Kindererziehung, die Rechte der Eltern, der Kinder sowie die Möglichkeit ihrer gerichtlichen Durchsetzung im Fall von Familienrechtsstreitigkeiten.
Denn eines wird im Rahmen des Podcasts klar: Jeder Fall ist anders und muss im Hinblick auf das Kindeswohl individuell beurteilt werden
Wir bedanken uns Herzlichst bei Dr. Herberger und wünschen Ihnen viel Vergnügen beim Zuhören.
Linktipps und erwähnte Folgen
- klartext-jura.de – Der Blog von Dr. Marie Herberger.
- „Die Welt zu Gast im digitalen Kinderzimmer Ein Orientierungsversuch aus familienrechtlicher Sicht“ – Fachbeitrag von Dr. Marie Herberger in Juris, 2020, 444-449.
- „nur30min – dann ist aber Schluß!“ – Podcast von Patricia Cammarata & Marcus Richter, der sich mit dem Thema “Kinder und digitale Medien” beschäftigt.
- UN-Kinderrechtskonvention.
- BGH, 27.08.2020 – III ZB 30/20 – Urteil zum digitalen Nachlass und Recht der Eltern zum Zugang eines Social-Media-Kontos ihres verstorbenen Kindes.
- AG Bad Hersfeld, 15.05.2017 – F 120/17 EASO – Die mittlerweile aufgehobene Entscheidung zur WhatsApp-Nutzung eines Erziehungsberechtigten.
- Cybergrooming und Kinderschutz – Rechtsbelehrung Folge #72.
- WhatsApp, Messenger und Abmahnungen – Rechtsbelehrung Folge 47.
- Sprechende Puppen und andere Minispione – Rechtsbelehrung Folge 44.
- Der Digitale Nachlass – Rechtsbelehrung Folge 19 (Jura-Podcast für Sie, Ihre Erben und Diensteanbieter).
Kapitel
- 00:02:30 – UN-Kinderrechtskonvention und das Recht von Kindern auf Internet.
- 00:04:30 – Das Familienrecht und der „Grundsatz der Partnerschaftlichen Erziehung“ mit dem Ziel des „Kindeswohls“.
- 00:15:00 – Wo verlaufen die Altersgrenzen, wer ist ein Kind?
- 00:17:20 – Wie werden Familienrechtbeschlüsse umgesetzt?
- 00:26:00 – Computerspiele und Altersbeschränkungen.
- 00:29:00 – Werden FamilienrichterInnen besonders ausgebildet?
- 00:31:50 – Welche Rechte haben Eltern bei der Auswahl von Inhalten, Plattformen und Kommunikationspartnern.
- 00:38:00 – Abschaffung der Züchtigung als elterliches Recht und ist ein Klaps noch in Ordnung?.
- 00:44:00 – In welchem Umfang darf man Kinder bei der Internetnutzung überwachen?
- 00:54:00 – Strafbarkeit dank smarten Spielzeugen.
- 00:59:30 – Kinderbilder im Internet, was dürfen Eltern?
- 01:07:00 – Kinder als Influencer und dürfen Eltern Manager ihrer Kinder sein?
Tobias Migge
23. August 2021 at 8:13OLG Düsseldorf: Teilen sich beide Elternteile das Sorgerecht für ihre Kinder, so bedarf es für die Veröffentlichung der Fotos der eigenen Kinder im Internet der Zustimmung beider Elternteile. Eine Veröffentlichung der Fotos ohne Zustimmung ist nicht zulässig und kann rechtliche Ansprüche mit sich bringen.
https://www.wbs-law.de/medienrecht/olg-duesseldorf-zu-kinderfotos-muessen-beide-eltern-einer-foto-veroeffentlichung-zustimmen-56416/