Jede Person hat das Recht, Auskunft über die sie betreffenden erhobenen Daten zu erhalten […]
Artikel 8 Abs. 2 Satz 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh)
Ob Arbeitgeber, Webseitenbetreiber, Schulen oder die SCHUFA – alle Unternehmen, Organisationen und nicht rein privat handelnde Personen müssen ihrer Auskunftspflicht aus Art. 15 DSGVO nachkommen.
Den Auskunftswünschen nachzukommen kann indes sehr aufwendig werden, z.B. wenn Webseitenbetreiber Kopien von Log- und Google-Analytics-Daten oder Unternehmen alle mitarbeiterbezogene Daten bereitstellen sollen. Nicht umsonst wird das Auskunftsrecht von Unternehmen häufig mit einem Folterinstrument verglichen (s. Framstags freundlichem Folterfragebogen in seinen Variationen).
Auf der anderen Seite ist das einleitend zitierte Auskunftsrecht ein in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankertes Menschenrecht, das jedermann zusteht.
Dieses Spannungsfeld™ zwischen geringen Auskunftshürden und hohen Auskunftspflichten bietet nicht nur viel Raum für juristische Diskussionen, sondern kann ernsthafte Folgen für die Praxis haben. Z.B., wenn ein Mitarbeiter die Kopie aller E-Mails mit seinen personenbezogenen Daten fordert oder der Fahrer eines „Connected Car“ alle Daten zu seinem Fahrzeug und dessen Bewegung.
Angesichts der vielen Fragen haben wir uns daher ganz besonders über den Besuch von Philipp Quiel gefreut, der uns die Voraussetzungen und Grenzen des Auskunftsrechts anschaulich und verständlich erläutert.
Wir bedanken uns herzlich bei Philipp für den Besuch und wünschen Euch viel Vergnügen beim Zuhören.
Kapitel
- 00:00:00 – Vorstellung des Themas und unseres Gastes Philipp Quiel.
- 00:04:00 – Dateneigentum und wer bestimmt über die „eigenen“ Daten?
- 00:10:00 – Darf man der Auskunft mit der Löschung zuvorkommen?
- 00:12:40 – Zusammenspiel der Datenschutzhinweise mit dem Auskunftsrecht.
- 00:17:00 – An wen darf eine Auskunft gerichtet werden, z.B. an Polizei, Vermieter, Nachbar, SCHUFA?
- 00:25:00 – Wer darf Auskunftsersuchen stellen, auch Kinder und alle Menschen weltweit?
- 00:31:00 – Wie stellt man eine Auskunft?
- 00:33:00 – Welche Zeiträume werden vom Auskunftsrecht erfasst?
- 00:35:45 – Wie kann die Identität der Auskunftssteller sichergestellt werden?
- 00:41:00 – Was darf eine Auskunft kosten?
- 00:45:00 – Müssen Auskunftsanfragen aus dem Ausland beantwortet werden?
- 00:49:30 – Innerhalb welcher Fristen muss ein Auskunftsersuchen beantwortet werden?
- 00:52:00 – In welchem Umfang müssen Webseitenbetreiber Auskunftsanfragen der Webseitenbesucher beantworten, z.B. im Hinblick auf Google Analytics?
- 01:00:00 – In welcher Form müssen die Auskunft erteilt und die Kopie der Daten zur Verfügung gestellt werden?
- 01:11:30 – Auskunftsansprüche im Arbeitsverhältnis und zur Gewinnung von Beweisen in Zivilverfahren.
- 01:14:00 – Recht zur Einschränkung des Auskunftsrechts durch Vertraulichkeitsinteressen anderer Personen (z.B. von Whistleblowern).
- 01:17:30 – Welche Bußgelder und Schadenersatz drohen, wenn die Auskunft nicht oder nicht fristgerecht gestellt wurde.
- 01:19:00 – Wann sind Auskunftsanfragen missbräuchlich?
- 01:21:30 – Beantwortung von Auskunftsanfragen in einem abgestuften Verfahren.
Markus
26. September 2022 at 11:40Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für den guten Podcast.
Ein kleiner Nachtrag: In BW gelten meines Wissens die Schülerinnen und Schüler ab dem vollendeten 14. Lebensjahr als fähig ihre Rechte wahr zu nehmen. Sie dürfen dann die Einwilligungen mit unterschreiben (davor nur die Eltern) und – das nehme ich jetzt an – auch Auskunfsrecht ausüben.
Ich startete mit einem Nachtrag und ende mit einer Frage: Oder ist Auskunftsrecht und Einwilligung unterschreiben dürfen komplett und altersmäßig zu trennen?
Schöne Grüße Markus
Jochen
10. Oktober 2022 at 18:56Hallo zusammen,
vielen Dank für die interessante Folge. Ich hätte noch ein paar Fragen, die es vielleicht in ein Obiter Dictum schaffen.
1. Da ich selbst als Lehrer in einer Schule arbeite frage ich mich, welche Daten für Lernenden da interessant sein sollen. Am Anfang des Jahres erhalten die Lernenden einen Ausdruck aus der Schulverwaltung mit all ihren Daten und der Bitte uns Änderungen mitzuteilen. Alle Schreiben gehen zumindest in Kopie auch an die Lernenden/Erziehungsberechtigten. Noten und Leistungsnachweise müssen auch zurückgegeben und Besprochen werden. Eine Anfrage würde also höchstens die Verwaltung beschäftigen.
2. Heißt das ich könnte beim Arzt über eine DSGVO Anfrage eine komplette Kopie all meiner Patientenunterlagen bekommen. Zumindest früher (und damit meine ich vor einigen Jahren) hieß es immer, dass Notizen des Arztes geschwärzt werden würden.
3. Im Fall eines Strafverfahrens erhält doch nur mein Anwalt Einsicht in die Fallakten. Kann man dann jetzt per DSGVO Anfrage während oder nach Abschluss eines Verfahrens auch ohne Anwalt Akteneinsicht erhalten? Wie verhält es sich wenn man bei verschiedenen Verfahren als Zeuge beteiligt war?
Macht weiter so!
MfG Jochen
Anonymous
16. Oktober 2022 at 16:37Wie sieht es denn mit dem Datenschutz für andere bzw der Identitätsprüfung aus? Angenommen ich kriege eine Anfrage für eine bestimmte IP, oder auch nur eine bestimmte Person. Muss ich sicherstellen, dass derjenige auch tatsächlich diese IP hatte (wie?) oder tatsächlich die angefragte Person ist?
Andernfalls würde ich ja ggf persönliche Daten an dritte versenden…
Achim Schmidt
1. Februar 2023 at 14:06Mich würde mal interessieren, warum mein Kommentar, mit dem ich mir viel Mühe gegeben habe, um den rechtlichen Sachverhalt ordentlich zu erläutern, nicht veröffentlicht wurde.