Mit dieser Episode möchten wir den Betreiber*innen von Mastodon-Instanzen einen Überblick der für sie geltenden Rechte und Pflichten geben und zu ihrer Rechtssicherheit beitragen.
Dabei blicken wir auch auf die Zukunft, wenn ab Februar 2024 einige nationalen Regeln für soziale Netzwerke (insbesondere das NetzDG) durch den europäischen Digital Service Act (DSA) ersetzt werden. Das Gesetz bringt neue Moderations-, Melde- und Begründungspflichten mit sich. Ob und inwieweit diese Vorgaben auch Betreiber*innen von Mastodon-Instanzen erfassen, ist bisher noch offen. Wir versuchen uns an einer Einschätzung.
Als Ergebnis dieser Folgen mussten wir insgesamt feststellen, dass die geltenden Gesetze leider eher nicht für nicht-kommerzielle, dezentrale soziale Netzwerke gemacht wurden. Was jedoch nicht heißt, dass sie dem Betrieb von Mastodon-Instanzen kategorisch entgegenstehen.
Als Gast begrüßen wir Dr. Malte Engeler, der nicht nur Jurist, sondern auch selbst Betreiber der Mastodon-Instanz legal.social. Da auch Herr Richter mit podcasts.social eine Mastodon-Instanz betreibt, ist dafür gesorgt, dass diese Folge einen hohen praktischen Bezug aufweist.
Wir danken Dr. Engeler für den Besuch sowie die großartigen Unterstützung und wünschen Euch allen viel Vergnügen beim Zuhören!
P.S. Die Mastodon-Profile der Podcaster – Malte Engeler / Marcus Richter / Thomas Schwenke / Rechtsbelehrung.
Hinweis: Diese Episode beinhaltet keine Rechtsberatung, sondern allgemeine Hinweise und Rechtsansichten der Teilnehmer.
Kapitel
- 00:00:00 – Vorstellung des Themas und unseres Gastes Dr. Malte Engeler.
- 00:05:00 – Darf die Mastodon-Software von allen genutzt werden (Copyleft und Beibehaltung von Lizenzen und offenem Quellcode)?
- 00:11:00 – Kurze Einführung zu Mastodon und zum Fediverse.
- 00:16:00 – Impressumspflicht bei Mastodon?
- 00:26:00 – DSGVO, Datenschutzerklärung, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und Auftragsverarbeitungsvertrag.
- 00:43:45 – Zutrittsbeschränkungen, AGG und Hausrechtsvorteile bei dezentralen Netzwerken.
- 01:07:00 – Nutzungsbedingungen, Inhaltsbeschränkungen und nachträgliche Änderungen.
- 01:18:00 – Wird mit den Nutzenden ein Vertrag samt Leistungspflichten und Haftungsfolgen abgeschlossen?
- 01:26:00 – Kommt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zur Anwendung?
- 01:30:00 – Haftung für rechtswidrige Inhalte der eigenen und instanzfremden Nutzer.
- 01:40:00 – Anwendbarkeit des Digital Services Act (DSA) und seiner Ausnahmen auf Mastodon-Instanzen.
- 01:56:00 – Besteht ein Risiko für Unternehmen, die Mastodon nebenbei betreiben?
- 02:03:00 – Welche Pflichten und Bußgelder bringt der DSA mit sich?
- 02:16:45 – Steuerpflichten und Besteuerung von „Spenden“.
- 02:20:00 – Schützt die Gründung von Vereinen, UGs und GmbH vor Haftung?
- 02:26:00 – Als Erwähnung: UrhDAG / Interpersonelle Kommunikationsdienste / Digitales Verbraucherrecht.
Links zu weiteren Quellen
- „Zwischen Katzen-GIFs, politischem Diskurs und gelebter Utopie – Rechtliche Fragen rund ums Fediverse„, Rebecca Sieber, Tagungsband der Telemedicus Sommerkonferenz 2022, S. 141 bis 155.
- „Mastodon statt Twitter? Was Musk-Flüchtige in dem alternativen Sozialen Medium erwartet“ Einführung in Mastodon von Eva Wolfangel bei RiffReporter.
- „Über das Betreiben einer Mastodon-Instanz“ von rixx.
- „Virtuelles“ Hausrecht – Rechtsbelehrung Folge 59 (Jura-Podcast).
- AGB – Rechtsbelehrung Folge 62 (Jura-Podcast).
- Impressum – Das große Update – Rechtsbelehrung 94.
Henning
26. Dezember 2022 at 17:38Vielen Dank für die Folge! In Thomas‘ Aufzählung der nicht besprochenen Punkte am Schluss fehlte mir noch der DSGVO-Aspekt, dass ja es hier zu einer gemeinsamen Verantwortlichkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zwischen Instanz-Betreiberin und Accountbetreiberin kommen kann. Zumindest wäre das mein Frage, wie Malte und Thomas das sehen: Könnte es sein, dass ich neben dem Vertrag und den Nutzungsbedingungen zwischen diesen beiden Parteien auch ggfs. noch so etwas wie einer „joint controll“-Erklärung bräuchte? Meine Laien-These: Ja.
So etwas wurde ja z.B. bei Unternehmens-Facebookseiten auch immer wieder diskutiert. Im Unterschied zu den Facebookseiten dürfte es bei Mastodon sehr viel transparenter sein, welche und wie personenbezogene Daten verarbeitet werden. Und gutwillige Instanzbetreiber*innen dürften (im Vergleich zu Facebook/Meta) eher gewillt sein, eine solche gemeinsame Datenverarbeitungstätigkeit auch wirklich zu regeln.
Thomas Schwenke
30. Dezember 2022 at 14:20Ich wollte an der Stelle in der Folge just gerade zu dem Thema ausholen 😀 Ja, ich sehe den gemeinsamen Betrieb einer Mastodon-Instanz durch mehrere Personen, Unternehmen, Behörden etc. als einen Fall von gemeinsamer Verantwortlichkeit mit der Verpflichtung zum Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung nach Ar. 26 DSGVO.