Als wir 2018 eine Episode über Gewinnspiele aufzeichneten, planten wir, eine Folge zum Thema Glücksspielrecht folgen zu lassen. Dem Plan kommen wir, mit einer kaum relevanten zeitlichen Verzögerung nun nach und Ihr erfahrt in dieser Episode alle relevanten rechtlichen Grundlagen von Gewinnspielen.
Der hauptsächliche Unterschied zu Gewinnspielen liegt dabei darin, dass Glücksspiele grundsätzlich verboten sind und eine staatliche Genehmigung benötigen. Sollte diese nicht vorhanden sein, kann sowohl die Veranstaltung von als auch die Teilnahme an solchen Glücksspielen strafbar sein.
Grenze zwischen erlaubten Gewinnspielen und verbotenen Glücksspielen
Die Grenze zum Glücksspiel kann dabei schnell überschritten werden. Beispielsweise, wenn bei einem Firmenfest eine Lotterie mit Einsatz organisiert wird oder Nachbarn sich zu einem Pokerabend mit Geldeinsatz treffen. Auch sogenannte „Lootboxen“ in Computerspielen könnten als unerlaubtes Glücksspiel angesehen werden.
Für Influencer, die Werbung für Glücksspiele machen, ist das Glücksspielrecht ebenfalls relevant, da zumindest die Behörden die Werbung für Gewinnspiele durch Influencer untersagen.
Zu Gast: Rechtsanwalt Marcus Röll
Glücksspiele sind jedoch nicht nur ein spannendes, sondern auch rechtlich komplexes Thema. Daher freuen wir uns, in dieser Episode als Experten zum Thema Glücksspielrecht, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Marcus Röll als Gast begrüßen zu dürfen.
Wir wünschen Euch viel Vergnügen beim Zuhören!
Zeitmarken
- 00:00:00 – Vorstellung unseres Gastes und des Themas.
- 00:03:00 – Was genau ist Glücksspiel und müssen Glücksspielgewinne versteuert werden?
- 00:13:00 – Die Strafbarkeit der Teilnahme an verbotenen Glücksspielen und… Entschuldigung, ich bin zu spät ;).
- 00:29:00 – Ein Glücksspiel erfordert einen entgeltlichen Einsatz, aber wann liegt genau ein Entgelt vor?
- 00:39:00 – Sind Lootboxen in Computerspielen als verbotenes Glücksspiel anzusehen?
- 01:06:00 – Ist es möglich, das bei verbotenen Glücksspielen gewonnene Preisgeld zurückzufordern?
- 01:20:00 – Influencer und die Problematik der verbotenen Werbung für Glücksspiele.
Weitere Informationen zum Thema:
- Link zum Aufsatz: Krainbring/Röll, “Zur glücksspielrechtlichen Bewertung von Beutekisten (Lootboxen)”, ZfWG 2018, 235-241: https://benesch.de/wp-content/uploads/2023/05/Beitrag_Krainbring_Roell_ZfWG_0304_18.pdf
- Entscheidung Bundesverwaltungsgericht “Wetten aufs Wetter”, Pressemitteilung mit Link zum Urteil:: https://www.bverwg.de/090714U8C7.13.0
- Entscheidung Bundesverwaltungsgericht “Super-Manager”, Urteil: https://www.bverwg.de/161013U8C21.12.0
- Musternebenbestimmungen zur Werbung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder zum Online-Poker: https://www.gluecksspiel-behoerde.de/images/pdf/Musternebenbestimmungen_virtuelle_automatenspiele_online_poker.pdf.
- Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (erlaubte Glücksspielanbieter): https://www.gluecksspiel-behoerde.de/de/erlaubnisfaehigesgluecksspiel/whitelist
- Erwähnte Folge: Gewinnspiele & Recht – Rechtsbelehrung Folge #68.
Thomas Runge
9. Juni 2023 at 14:36Endlich ist die lang ersehnte Folge zu Glücksspielrecht erschienen! Ich habe einige Jahre als Mathematiker in der Branche gearbeitet und bin daher sehr am Thema interessiert.
Den Punkt mit den Lootboxen und insbesondere der „sind das eigentlich Gewinne?“-Diskussion fand ich allerdings leider etwas knapp und verwirrend…
Meine Gedanken dazu: Wenn ich einen Teddybär aus dem Greifautomaten oder einen Geldgewinn bei einem Spielautomaten gewinne, dann ist das Spiel abgeschlossen. Ich nehme meinen Gewinn, gehe davon und kann mich daran erfreuen.
Anders ist es mit dem „Darth Vader“ oder dem „Ronaldo“, den ich im Spiel erhalte (vorausgesetzt, dass ich diese virtuellen Güter *nicht* handeln kann). Dann ist der „Gewinn“ ja noch ein Teil des Spiels, ich habe also „lediglich“ einen Geldbetrag – in zufälliger Höhe – dafür bezahlt, dass ich das Spiel mit einem netten Gimmyck weiter spielen kann.
Ein ähnliches Konzept kenne ich von Casino-Spielen in sozialen Netzwerken wie Facebook: der Spieler hat Punkte, die er in virtuellen Spielautomaten als Einsatz verwenden kann. Die Punkte bekommt der Spieler durch Warten oder durch Kauf, allerdings kann man mit den Punkten ja nichts anderes machen, als an diesen virtuellen Automaten zu spielen. Daher würde ich hier ebenfalls sagen: egal, wie viele Punkte ich zwischenzeitlich ansammele, es handelt sich nicht um einen Gewinn, zumindest nicht, wenn man das Casino insgesamt als ein Spiel sieht. Hier wäre dann der Punkt von Herrn Röll entscheidend: wenn ich diese Punkte außerhalb des Spiels handeln könnte, dann wäre eine Gewinnmöglichkeit gegeben. Ansonsten ist lediglich die potentielle Spieldauer an den virtuellen Automaten erhöht und das Spiel (also das Spielen im Casino) nicht beendet.
Von diesen Haarspaltereien abgesehen hat Herr Richter natürlich völlig Recht, dass solche glücksspielähnlichen Angebote im Hinblick auf Suchtprävention und Jugenschutz ruhig etwas strikter reguliert werden dürften. Aber das ändert ja an der Definition im Glücksspielstaatsvertrag nichts.
Auf jeden Fall wieder eine sehr spannende Sendung, vielen Dank!
H.
14. Juni 2023 at 2:16Meine Güte, ich glaube ich habe von keiner Folge der RB so wenig mitnehmen können wie von dieser. Der Gast konnte ja keinen einzigen Satz rausbringen, bevor ihm dieser von Marcus nicht abgewürgt wurde. Lass die Leute doch erstmal ausreden, danach kannst du ja immer noch etwas nachfragen/einschränken/präzisieren etc., aber so ist das ja anstrengend ohne Ende. Das war keine Rechtsbelehrung sondern eine Rechtsbevormundung.