Ich bin aufgeregt. Die erste Podcastfolge, ohne dass ich weiß, ob es weitere geben wird. Ich mag die Folge sehr, aber ich mag auch das Recht und könnte ohnehin stundenlang darüber reden. Nur gut, dass ich mit Marcus Richter (Twitter, Marcus‘ Blogbeitrag zum Podcast) einen erfahrenen Radiojournalisten an meiner Seite hatte, der durch die Diskussion geführt und meine Nervosität gut aufgefangen hat.
Thema des Podcasts: In dieser Folge geht es um die Abmahnungen der Agentur hgm-press durch die Kanzlei activeLaw, welche derzeit die Blogger in mit hohen Schadensersatzsummen in Atem halten. Wir sprechen darüber, wie man Rechte an Bildern übertragen kann, wer wen abmahnen darf und ob eine „Fair Use„-Regelung nach amerikanischem Vorbild helfen würde.
Die Idee zu dem Podcast kam auch von Marcus und nicht von mir. Nachdem wir beide in der Sendung Trackback ca. ein dutzend Radio-Interviews geführt haben, fand er, dass wir auch mal podcasten könnten. Dabei muss man sagen, dass Marcus mit den Podcasts „Angespielt„, „Die Wahrheit“ und „Der Weisheit“ ein Profi ist.
Trotzdem kann man mir die Aufregung, glaube ich, noch recht gut anhören. Als ich diese Folge gehört habe, dachte ich mir „anderthalb Jahre in Neuseeland gelebt, dort Recht studiert, aber nicht ‚law‘ aussprechen können„. 🙂 Von den verschluckten Worten und Ähs mal abgesehen. Aber trotzdem, es hat mir sehr viel Spaß gemacht, ich höre es selbst gerne und ich hoffe Ihnen gefällt es auch.
Unser Anspruch ist es nicht allzu juristisch zu werden, aber dennoch tiefere Einblicke ins Recht zu bieten. Wenn ich Vorbilder nennen darf, dann sind es auf jeden Fall Rechtsanwalt Stephan Dirks und Rechtsanwalt Henry Krasemann, auf deren Jurafunk-Folgen ich mich immer freue.
Der Titel „Rechtsbelehrung“ kam übrigens ganz spontan kurz vor der Aufnahme auf und bleib bei uns hängen. Wir beide hoffen, er tut es auch bei Ihnen und wir wünschen viel Spaß bei der Folge Nr.1. Ob es weitere gibt und wie sie sich anhören werden, hängt ganz von Ihnen ab. Sagen Sie uns Ihre Meinung, was Sie gut fanden, was sie besser gefunden hätten und welche Themen Sie gerne in den nächsten Folgen hören würden.
Viel Spaß beim Zuhören!
Links zum Podcast
- Strafanzeige gegen Abmahn-Agentur hgm Press Michel OHG und Abmahnanwälte activeLAW von MC Winkel
- Die Crux mit den Abmahnungen und wie es da weiter ging bei Mindsdelight
- Blog-Abmahnungen für Lego-„Kunst“ bei Nerdcore
- Die neue Abmahnwelle – Deutsche Blogger müssen zahlen von Marcel Wintatschek bei Amy & Pink
- Abmahnung – Autodino soll knapp 19.000 Euro für drei Bilder zahlen bei Autodino
- Abmahnung: Jetzt hat’s auch uns erwischt, Der Abmahnwahnsinn geht weiter und Aktueller Abmahnstand bei We like That
- Abmahnungen und der Tod der Bilderparade bei Langweiledich.net
- Hilfe, ich bin ein armer Blogger und alle anderen sind böse von Torsten Maue
- Bilder, Blogger und eine Morddrohung bei Spiegel Online
- Abmahngeschäft?! Die Salamitaktik der Agentur hgm-press Michel OHG bei Kotzendes Einhorn
- Ideen für eine zukünftige Regulierung kreativer Güter bei irights.info
- Die große FAQ zu Abmahnungen wegen unerlaubter Bildernutzung hier im Blog
- Wann ist ein Bildzitat erlaubt? – Anleitung mit Beispielen und Checkliste hier im Blog
MrLuzifer
13. Dezember 2012 at 11:43Sehr gute Folge! Gleich mit einem sehr interessanten Thema! Ich hoffe es kommen noch mehr Folgen.
Volker
13. Dezember 2012 at 17:46Höre ich gerade und ich finde die Podcast-Idee klasse! Könnte man regelmäßig senden.
Vielleicht das Sprechtempo etwas verringern und etwas weniger Beispielsfälle.
Ansonsten wirklich eine sehr interessante Möglichkeit, rechtliche Social Media Themen weiterzugeben.
Emanon
13. Dezember 2012 at 20:09Sehr schön gemacht und sehr schön erklärt. Ein paar Fragen habe ich aber doch.
Könnte man nicht darauf abstellen, dass eine konkludente Einwilligung beim Schlangenkuchen vorlag, weil es auf Facebook hochgeladen wurde?
Ich frage mich das deshalb, weil dem Hochladen auf Facebook eine Aufforderung zum Teilen innewohnt. Insofern hätten die Blogger von einer vorherigen Einwilligung profitieren können und der Übertragung der Rechte an hgm-press hätte der angesprochene Fehler angehangen.
Außerdem würde mich interessieren, wie Sie das mit dem Framen sehen. Beim framen wird das Bild beim ursprünglichen Uploader (also wohl der Rechteinhaber) gehostet und man bindet nur den frame im eigenen Blog ein. Auf diese Weise entsteht eine Art erweiterter Hyperlink, der auf den Ursprung verweist und das Bild selbst nicht kopiert. Die Kopie entsteht erst beim Betrachter und zwar in der gleichen Weise als würde er es auf der Ursprungsseite betrachten. Der Betrachter ist dann durch §44a UrhG geschützt, der Blogger hingegen durch den Umstand, dass er nur verlinkt („paperboy“).
Thomas Schwenke
13. Dezember 2012 at 20:30Der Upload auf Facebook berechtigt andere Nutzer lediglich zum Teilen innerhalb von Facebook.
Zum Framing/Embedding: http://rechtsanwalt-schwenke.de/pinterest-und-die-rechtlichen-grenzen-beim-teilen-und-verlinken/
Emanon
13. Dezember 2012 at 20:59Danke für die Antwort.
1. Ich gebe zu, dass das als offensichtlichste Antwort erscheint. Ich machte mir nur Gedanken, ob man nicht einen generellen Willen zur Verbreitung konstruieren kann. Immerhin scheint die Verbreitung an sich gewollt. Aber gut, das wird schwer zu belegen sein.
2. Die aktuelle Rechtsprechung habe ich mir angeguckt. Ich wollte eher Ihre Meinung wissen. Immerhin gibt es, wie Sie andeuten, einige Juristen und auch Urteile, die sagen, dass das Bild bereits zugänglich gemacht worden ist. natürlich bin ich mir bewusst, dass man das noch keinem raten kann, aber es scheint sich ein wenig dahin zu entwickeln, dass sich diese Ansicht durchsetzt.
Thomas Schwenke
14. Dezember 2012 at 17:21Beim Embedding ist es nach meiner Ansicht egal, ob ein Bild kopiert oder direkt eingebunden wird. Letztendlich geht es praktisch nur darum, dass das Bild an einer anderen Stelle ohne Zustimmung des Urhebers auftaucht. Diese Unterscheidung ist m.E. nur bei der Frage, ob man für den Inhalt haften muss, relevant (ist eher für Videos relevant). D.h. zumindest bei geschäftlichen Anbietern bin ich dafür, dass eine Einwilligung zur Nutzung des Bildes notwendig bleibt.
Dagegen sollte Sharing durch Privatpersonen nach meiner Ansicht ohne Einwilligung zulässig sein. Auch sollte die Geschäftlichkeit nicht schon dann gegeben sein, sobald jemand ein paar Anzeigen schaltet und eine Handvoll € verdient. Hier würde ich eher wie im Steuerrecht eine dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht verlangen und nicht bloße Liebhaberei ausreichen lassen.
Otto
20. Dezember 2012 at 10:21Sehr interessanter Podcast. Man hat deutlich herausgehört, dass die eigentliche Problematik darin liegt, dass die Nutzer zu wenig Rechte haben und einer generellen Beweispflicht unterliegen, die sie selten bis gar nicht nachweisen können.
Was ich nur nicht verstehe, ist, warum dann zB nicht gesetzlich vorgeschrieben wird, dass einer Abmahnung grundsätzlich schon der vertragliche Rechte-Nachweis beigelegt werden muss, inkl Datum des Rechteerwerbs und Nennung von wem man die exklusiven Rechte bezogen hat, damit auch der Abgemahnte die Möglichkeit hat, diese Forderung auf Rechtmäßigkeit zu prüfen? Damit könnte man doch schon mal solche dubiosen Geschäftsmodelle eindämmen, bei denen offensichtlich Rechte erst dann gekauft wurden, nachdem sich die Bilder viral im Netz verbreiteten. So ließe sich unter Ansammlung solcher Abmahnungen von Betroffenen auch leichter erkennen, wenn Agenturen nachweislich auf solch ein Geschäftsmodell setzen. Mit heutigen Mitteln wäre dieser private Nachweis ohne den Weg über die Strafanzeige gar nicht möglich – und das auch nur, wenn sich viele Betroffene zusammenschließen und die Polizei dem auch gewissenhaft nachgeht – als Privatbürger hat man selbst gar keine Mittel – da sollte wirklich mal was getan werden, um die Rechte der Abgemahnten zu stärken.
Soweit ich das recherchieren konnte, bedarf es bei der Rechteübertragung aber leider auch keiner schriftlichen Form – wieso ist das so? Sollte der Gesetzgeber hier nicht mal klarere Regeln aufstellen, die die Abmahner erstmal in die vertrags-schriftliche Beweispflicht stellen, wenn sie eine Abmahnung aussprechen wollen? Ich finde, wer eine Abmahnung ausspricht, sollte das zeitgleich vertraglich untermauern können/müssen und nicht auf eine pure Behauptung hin dürfen, in der Hoffnung, dass Abgemahnte aus Angst einfach bezahlen. Durch diese Lücke im Gesetz werden solche Geschäftsmodelle ja geradezu gefördert. Es wäre wirklich sinnvoll, wenn die Rechtekette bereits bei der Zustellung der Abmahnung nachgewiesen werden muss, damit von vornherein auch für den Abgemahnten und dessen Anwalt die Möglichkeit besteht, die Abmahnung auf Rechtmäßigkeit zu prüfen. Sollte sich eine Abmahnung dann von vornherein als unrechtmäßig rausstellen, müsste der Abmahner auch die Anwaltskosten des Abgemahnten übernehmen – so würde dann auch mal Druck auf die Abmahner ausgeübt werden, nicht mehr so „schlampig“ zu arbeiten und Abmahnungen aus nachträglichen Rechteerwerb würden für virale Bilder größtenteils wegfallen, da solche Abzockgeschäftsmodelle dann leichter auffliegen.
jan
2. Januar 2013 at 6:15Diese Folge kannte ich noch gar nicht, hört sich aber Interessant an, muss mal sehen ob ich da öfter rein schaue
Niels K.
27. April 2013 at 19:17Mich würde ja mal interessieren, wie das ist, wenn ich nen Screenshot von nem App.net-Client mache. Muss ich dann für jeden Avatar, der auf dem Screenshot ist die Rechte einholen?
Ugo Arangino
14. Mai 2013 at 12:59Dienste wie http://browsershots.org/, bilden eine Website ab, das müsste doch auch eine Urheberverstoß sein, oder?
Thomas Schwenke
15. Mai 2013 at 14:15Nur insoweit, als dass die Screenshots veröffentlicht werden. Wobei sich der Dienst m.E. durchaus auf das Haftungsprivileg (Haftung für Nutzerinhalte erst nach Hinweis) berufen könnten.
david
7. Mai 2017 at 0:59Remarkable! Its in fact amazing post, I have got
much clear idea about from this article.
Max
5. Januar 2018 at 20:49Hi,
guter Prodcast, gefällt mir!
Eine Frage ist für mich allerdings noch ungeklärt.
Wenn ich in einem Vorstellungsgespräch (ich veröffentliche also nichts und verwende nicht kommerziell) Logos von Unternehmen, Sportevents o.ä. verwende, verstoße ich dann gegen das Urheberrecht? Kann ich das damit umgehen, bzw. ist es sinvoll die Bildquelle jeweils unter dem Bild in der Präsentation anzugeben?
Wäre sehr erfreut über eine Rückmeldung.
Max
20. Februar 2018 at 10:02De facto kann jeder einen Strafantrag stellen? Und Eine Strafanzeige ist „sowas wir ????“ verwehrt?
Meines Erachtens kann jeder eine Strafanzeige stellen, ein Strafantrag wiederum setzt gewisse Dinge vorraus.