In dieser Rechtsbelehrung beantworten wir alle Fragen rund um Bewertungen im Internet.
Unsere Zuhörer erfahren die rechtlichen Grundlagen, ob und wie man sich gegen Bewertungen wehren kann und warum Unternehmen sich neuerdings viel einfacher gegen Bewertungen wehren können. Ebenso erklären wir, warum Bewertungen von Autofahrern oder Prostituierten einen Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte darstellen.
Diese Folge nahmen wir zwischen Toronto in Kanada und Berlin auf und zum Ende zeigt Herr Richter, dass er nicht nur wunderbar moderieren, sondern auch musizieren kann.
Viel Spaß beim Zuhören und wir freuen uns über gute Bewertungen bei iTunes! 😉
Neue #Rechtsbelehrung @RBL_rfm in Toronto aufgenommen. @monoxyd's vorOrtPräsenz wurde vom Blumentopf vertreten. 🇩🇪🎙🇨🇦 pic.twitter.com/26GnW9uvnP
— Thomas Schwenke (@thsch) May 23, 2017
00:00:00 – Hausmeisterei Feedback und Hinweis zum Fachbeitrag als Zusammenfassung der letzten Folge Nr. 44
00:06:00 – Wie sind Bewertungen juristisch einzuordnen?
00:10:00 – Können „Sternchenbewertungen“ unzulässig sein?
00:11:00 – Meinungen und Tatsachen als juristische Grundlagen von Bewertungen.
00:18:00 – DürfenPlattformbetreiber Bewertungen löschen?
00:19:00 – Bewertungen und unlautere Werbung. Wann führen Verweise auf Bewertungsplattformen oder die Beeinflussung von Bewertungen zu Wettbewersverstößen?
00:23:00 – Gewichtung von Persönlichkeitsrechten im Rahmen der Prüfung von Bewertungen.
00:33:00 – Können Bewertungsportale und Nutzer alleine aufgrund der Art der Bewertungskriterien haften?
00:41:00 – Dürfen Privatpersonen bewertet werden?
00:48:00 – Besteht ein Anspruch darauf, gar nicht bewertet zu werden?
00:49:00 – Gibt es rechtliche Unterschiede zwischen Textbewertungen und Sternchenbewertungen?
00:53:00 – Unterschiede bei Bewertungen im Offlinebereich.
00:57:00 – Wie man sich gegen Bewertungen wehren kann und warum dies nunmehr einfacher geworden ist.
01:03:00 – Auskunftsrechte der Bewerteten gegenüber Plattformbetreiber, die als „Aushilfsrichter“ zwischen den Interessen der Bewertenden und der Bewerteten stehen.
Verweise auf andere Folgen
Genannte Unterlagen, Aufsätze und Urteile
- § 90 TKG – Anwendbarkeit des Verbotes von „Minispionen“ im Zeitalter smarter Geräte – Beitrag von Dr. Schwenke in der K&R 5/2015 und Zugleich die Zusammenfassung der Folge 44 Folge 44 der Rechtsbelehrung: „Sprechende Puppen und andere Minispione“.
- BGH, 23.06.2009 – VI ZR 196/08 („Spick mich“) – Sternchenbewertungen sind immer Meinungen und daher zulässig, auch wenn Lehrer bewertet werden.
- BVerfG, 29.06.2016 – 1 BvR 3487/14 – Wahre Tatsachenbehauptungen über Vorgänge aus der Sozialsphäre sind grundsätzlich hinzunehmen.
- BGH, 19.03.2015 – I ZR 94/13 – Plattformen haften grundsätzlich nicht für Nutzerbewertungen.
- BGH, 01.03.2016 – VI ZR 34/15 (Ärztebewertungen/Jameda III) – Bewertungsplattformen müssen prüfen, ob die bewertende Person die Leistung tatsächlich in Anspruch genommen hat.
- BGH, 23.09.2014 – VI ZR 358/13 (Ärztebewertungen/Jameda II) – Es besteht kein Anspruch auf die generelle Löschung von einem Bewertungsportal.
- BGH, 01.07.2014 – VI ZR 345/13 (Ärztebewertungen I) – Plattformbetreiber ist nicht zur Auskunft über die Nutzer verpflichtet.
- BGH, 25.10.2011 – VI ZR 93/10 – Verfahren zur Prüfung von Beschwerden über Nutzerbeiträge.
- OLG Hamm, 23.11.2010 – I-4 U 136/10 – Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit erkauften Bewertungen.