Das Thema dieser Folge hat unser Gast, die Rechtsanwältin und Datenschutzbeauftragte Bea Hubrig gleich mitgebracht. Sie hat einen Prozess gegen ein Unternehmen gewonnen, das jedem bekannt sein dürfte. Dabei erstritt sie ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.500 Euro für ihren Mandanten, nachdem das Gericht feststellte, dass er in den Arbeitsräumen rechtswidrig per Video überwacht wurde.
Wir klären auf um welches Unternehmen es sich handelte,
- sprechen über die Grenzen zulässiger Videoüberwachung,
- erklären wann Mitarbeiter per Webcam beobachtet werden dürfen,
- wann sie zu Beweiszwecken per Handy fotografiert werden dürfen
- und warum Plutonium in dieser Folge ebenfalls eine große Rolle spielt.
Es wird also spannend und gefährlich. 😉