In unserem Format „Obiter Dictum“ werfen wir einen Blick zurück auf vergangene Episoden, gehen auf das Feedback unserer Zuhörer*innen ein und diskutieren Themen, die uns sowohl im rechtlichen Bereich als auch privat beschäftigen.
Mit der aktuellen Podcast-Episode erfüllen wir zweifelsohne all diese Anforderungen. Es geht diesmal um Abmahnungen aufgrund der Nutzung von Musik bei Tiktok und Instagram, Nutzung der Abkürzungen „i.V.“ sowie „i.A.“, Entstehung eines neuen Urheberrechtsmythos und Einblicke in unsere Schlaf- und Arbeitsgewohnheiten.
Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen beim Zuhören und freuen uns auf Ihre Kommentare, Empfehlungen und Bewertungen bei iTunes oder Spotify.
Zeitmarken
- 00:00:00 – KI in unserem Alltag und wie sie beinahe einen Wohnungsmietvertrag verhindert hat.
- 00:17:00 – Was ist eigentlich der Unterschied zwischen „i.A.“ und „i.V.“ und sollte man diese Namenszusätze im Alltag noch nutzen?
- 00:28:00 – Abmahnungen wegen der Nutzung von Musik bei TikTok sowie Instagram und rechtssichere Alternativen.
- 00:51:45 – Ist es wirklich erlaubt, bis zu 15 Sekunden aus fremden Musikstücken ohne Erlaubnis zu nutzen? Wir betrachten, wie ein Copyright-Mythos entsteht.
- 00:56:00 – Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch Doppelgänger auf KI-generierten Bildern?
- 01:00:00 – KI-Datenbanken und Urheberrechte an Software.
- 01:08:00 – Unsere Tagesrhythmen, Wecker und können Anwält*innen auch weniger arbeiten?
Angesprochene Folgen und weiterführende Links
- Wann verletzen KI-Portraits das allgemeine Persönlichkeitsrecht? – „Kreativ [ge]recht“-Podcast von Rechtsanwalt Sebastian Deubelli mit Alexander Karst.
- Recht für Podcaster – Rechtsbelehrung Folge 40.
- Was bringt eine Rechtsschutzversicherung? – Rechtsbelehrung Folge 29.
- Die Angebots- und Buchungsseite, auf der Ihr Herrn Richter als Host und Berater für Radio- und Podcastsendungen oder als Moderator für Eure Veranstaltung buchen könnt (und solltet!).