Obwohl Dashcams von Datenschützern kritisch betrachtet werden, sind sie im Straßenverkehr immer häufiger zu beobachten. Auch neue Fahrzeuge sind zunehmend mit einer Vielzahl von Kameras ausgestattet, die nicht nur den Fahrassistenzsystemen, sondern auch der Beweissicherung im Fall eines Unfalls dienen können.
Die Fahrzeuge des Autoherstellers Tesla bieten sogar einen „Sentry-Mode“ (bzw. Wächter-Modus), mit dem der Nahbereich des Fahrzeugs im geparkten Zustand per Videokamera überwacht werden kann.
Angesichts der hohen Anforderungen, die an Videoüberwachung gestellt werden, scheint der Einsatz von Kameras im Autoverkehr weniger streng bewertet zu werden. Denn anders als bei der Videoüberwachung von Grundstücken, sind weder viele Gerichtsfälle zu verzeichnen noch scheinen die Aufsichtsbehörden besonders aktiv zu werden.
Den Fragen nach Bevorzugung von Dashcams und der generellen rechtlichen Beurteilung des Einsatzes mobiler Videoüberwachung, gehen wir gemeinsam mit unserem Gast Dr. Matthias Lachenmann nach. Dabei teilt Dr. Lachenmann auch Erfahrungen aus seinen Fällen mit, in denen es um die Verwertung von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht sowie eine behördliche Verfügung gegen den Fahrer eines Tesla-Fahrzeugs ging.
Wir bedanken uns für die wertvolle Unterstützung, als auch die Tipps zum Kauf einer Dashcam und wünschen Ihnen viel Vergnügen beim Zuhören!
Kapitel
- 00:03:45 – Vorstellung unseres Gastes sowie des Themas.
- 00:04:00 – Was ist unter dem Begriff „Dashcam“ zu verstehen und welche anderen Typen von Kameras können Autofahrzeuge sonst an Bord haben?
- 00:10:30 – Ist der Einsatz von Dashcams zulässig und falls nein, welche Folgen drohen?
- 00:15:00 – Findet die DSGVO bei einer privaten Dashcam-Nutzung überhaupt Anwendung?
- 00:18:00 – Sind die Nutzung der Tesla-Dashcams und des Sentry-Modes zulässig?
- 00:22:00 – Abmahnungen von Teslafahrern – ein Geschäftsmodel mit Zukunft?
- 00:24:00 – Ist ein Hinweis auf mögliche Videoüberwachung am Fahrzeug zu empfehlen?
- 00:28:00 – Wäre die automatische Verpixelung von Gesichtern eine Lösung?
- 00:32:00 – Laut BGH können Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel verwendet werden – ist das kein Widerspruch zum Datenschutz?
- 00:35:00 – Worauf ist beim Dashcam-Kauf zu achten?
- 00:39:00 – Kann es sogar passieren, dass man zur Herausgabe der eigenen Aufnahmen verpflichtet wird?
- 00:40:00 – Sind Teslafahrzeuge wegen der Videoüberwachungsfunktion ein Gewährleistungsfall?
Weiterführende Links
- Dashcam-Funktion am Tesla: Datenschutzbehörde untersagt Nutzung von RA Dr. Lachenmann.
- Berliner Behörde verwarnt Tesla-Besitzer wegen Wächter im teslamag.de.
- So verstösst Tesla gegen das Schweizer Datenschutzgesetz.
- BigBrotherAward 2020 für Tesla.
- BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 – VI ZR 233/17 zur Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess (Pressemitteilung).