Als Influencer werden Personen bezeichnet, die über eine meinungsbeeinflussende Präsenz in sozialen Medien verfügen und daher von Unternehmen als Fürsprecher für deren Produkte beauftragt werden.
Statt sich nur auf betriebsfremde Influencer zu verlassen, setzen Unternehmen zunehmend auch eigene Mitarbeiter als „Corporate Influencer“ ein.
Doch was zunächst Vorteile in Form von inhaltlicher Kontrolle und Kostenersparnissen bringt, führt zugleich zu einer Reihe von wettbewerbs- sowie datenschutzrechtlichen Folgen und Risiken. Da diese auch die Corporate Influencer selbst betreffen, müssen Arbeitgeber schon aufgrund ihrer Fürsorgepflichten im Vorfeld aktiv Vorkehrungen treffen.
Welche Risiken auf Unternehmen zukommen, wie sie zu gewichten sind und wie sie vermieden werden können, erläutern wir in dieser Folge gemeinsam mit Frau Dr. Kerstin Hoffmann.
Dr. Hoffmann hat das Buch „Markenbotschafter – Erfolg mit Corporate Influencern“ veröffentlicht und unterstützt uns mit Einblicken und Bewertungen des Einsatzes von Corporate Influencern aus der Sicht einer Kommunikationsexpertin (Hinweis: Dr. Schwenke hat zu dem Werk das Rechtskapitel beigetragen).
Wir bedanken uns erneut für den Besuch und freuen uns schon auf das nächste Mal!
Viel Vergnügen beim Zuhören!
P. S. Der in der Folge erwähnte Rechtsbeitrag von Dr. Schwenke ist in dem Beitrag „Corporate Influencer als rechtliche Risikoquelle – Fachbeitrag mit Tipps zur Risikominderung“ abrufbar.
Shownotes
- 00:02:00 – Die Vorstellung unseres Gastes und des Themas.
- 00:03:30 – Definition Influencer, Corporate Influencer & Markenbotschafter.
- 00:11:00 – Wettbewerbsrechtliche Kennzeichnungspflichten bei Influencern.
- 00:14:00 – Dürfen MitarbeiterInnen für deren Unternehmen werben oder muss dies vereinbart werden?
- 00:22:45 – Kennzeichnungspflichten für Corporate Influencer.
- 00:31:30 – Wie die Impressumspflicht bei Corporate Influencern umgesetzt werden kann.
- 00:42:00 – Ab wann die DSGVO gilt und warum die sog „Haushaltsausnahme“ bei Corporate Influencern nicht greift.
- 00:51:30 – Mitspracherechte des Betriebsrats und Einbindung anderer Stakeholder.
- 00:58:00 – Der Bundesdatschutzbeauftragte als Beispiel für einen Corporate Influencer, der unter dem „Deckmantel des Privaten“ agiert.
- 01:00:00 – Hausmeistereien und Ankündigung einer Umfrage.
Andreas
8. Juli 2020 at 11:245 Sterne Podcast! Sehr informativ!