Beim Crowdfunding werden Projekte durch Nutzer, statt durch klassische Kapitalgeber wie Banken, Business Angels oder Venture-Kapitalgeber, finanziert. Plattformen wie Kickstarter, Indiegogo, Startnext, Seedmatch oder Patreon bieten die Möglichkeit eigene Projekte vorzustellen und Nutzer um finanzielle Unterstützung zu bieten (Übersicht der Crowdfunding-Plattformen).
Dabei gibt es unterschiedliche Rewards, also Belohnungen für die Unterstützer. Sie erhalten entweder die geförderten Produkte, Goodies wie z.B. Erwähnungen in einem Computerspiel, T-Shirts, Zugang zu Bonusmaterial, einen Kartoffelsalat, Zinsen oder einfach das gute Gefühl für ein unterstützenswertes Projekt gespendet zu haben.
Wir beleuchten die rechtlichen Hintergründe und erklären was passiert wenn ein versprochener Reward nicht ankommt. Marcus berichtet zudem von dem erfolgreichen Crowdfunding des Radiorollenspiels an dem er beteiligt ist und welches nun in Form einer interaktiven Radiosendung „Im Grab der Mondwandler“ bei Fritz von RBB zu hören ist.
Themen dieser Folge:
- 00:00:50 – Begrüßung & Hinweise zur letzten Folge
- 00:02:30 – Was ist eigentlich Crowdfunding und wie unterscheidet es sich von traditionellen Investorensuche?
- 00:07:50 – Erklärung der Begrifflichkeiten – Backer, Pledges, Rewards und Stretchgoals sowie die Frage, ob Projektanbieter Unternehmer sind.
- 00:17:00 – Arten der Finanzierung, Prospektpflicht, Mitunternehmerschaft und Partiarisches Darlehen.
- 00:24:30 – Regelungen in den AGB der Plattformen, Verträge zu Gunsten Dritter und Anspruch auf Rewards.
- 00:32:00 – Sind Rewards Schenkungen oder Kaufverträge?
- 00:47:00 – Welches Recht ist anwendbar?
- 00:50:10 – Gilt das Widerrufsrecht beim Crowdfunding?
- 00:59:30 – Wie sind Einnahmen beim Crowdfunding versteuern?
- 01:08:00 – Hat die Shareconomy auch Nachteile?
Der Beitrag zu dieser Folge bei richter.fm.
Die Rechtsbelehrung hat zudem einen neuen Twitter-Account @RBL_rfm, in dem wir Sie über die aktuellen Folgen informieren werden. Wir freuen uns wieder über Kommentare und Themenvorschläge sowie Bewertungen bei iTunes.
Pascal
6. August 2014 at 9:08Hey,
glaube
„Podcast: Play in new window | Download (Duration: 2:44 — 3.2MB)“
passt als Download-Info nicht so ganz 🙂
Viele Grüße
Pascal
Thomas Schwenke
6. August 2014 at 10:04Danke für den Hinweis, wir bemühen uns zwar die Stunde nicht zu überschreiten, aber das wäre dann doch zu knapp gewesen. 🙂
LaviniaSt
6. August 2014 at 10:13Im obrigen Einführungstext werden Kapitalgeber erwähnt, die mit Beteiligungen in Kapitalgesellschaften gehen. Rechtlich als auch steuerrechtlich für die Unternehmen und die Kapitalgeber ist bereits viel geklärt.
Wurde denn auch über Funding in Form von Umsatz, den Unternehmen durch Projekte auf Plattformen generieren gesprochen? Beispiel der Krautreporter GmbH, die eigentlich prepaid „Abos“ verkauft hat. Wurde die Seite des Verbraucherschutzes auch berücksichtigt? Oder was bspw ein häufig verwendetes Wir (gemeint das Unternehmen und die Crowd, die Geld gab), das rechtlich nur durch einen Dienstleitungsvertrag vorliegt und nicht dadurch suggerierter Teil von einer Unternehmung zu sein, bedeutet?
Thomas Schwenke
6. August 2014 at 14:23Ja, wir haben uns auch dieser Themen angenommen.
Sebastian Vogt
22. August 2014 at 9:38Erneut eine interessante und unterhaltsame Folge – weiter so 🙂
PS: Konnte nun auch einen guten Freund überzeugen, mal in den Podcast reinzuhören. Sein Kommentar: „Super, gefällt mir, bin schon süchtig :)“.
Jörg
2. September 2014 at 21:57Hallo,
ich bin ein Backer bei der Kampagne https://www.kickstarter.com/projects/jimguldi/worlds-first-roast-grind-brew-coffee-machine
Die Macher der Kampagne ziehen sich zur Zeit den Unmut Ihrer Backer zu, da mehrere versprochene Features nicht mehr enthalten sind, Design und Größe der Maschine komplett geändert wurde und außerdem sind dank RFID-Chips nur noch Kaffeebohnen, die von Bonaverde gekauft werden müssen, verwendbar (einfach mal durch die Kommentare und die Kommentare bei den Updates blättern).
Einen kompletten Refund lehnen die Macher ab, da ja immer noch eine Kaffeerostmahlbrühmaschine geliefert wird.
Da es sich um eine Firma aus Berlin handelt, sollte doch hier auch das Widerrufrecht anwendbar sein?
Katharina Müller
18. Juli 2017 at 18:44Hallo,
vielen dank für den nützlichen Podcast.
Wie verhält es sich eigentlich, wenn ich selbst (privat) Geld für einen guten Zweck spende,
aber nicht für eine Organisation (Beerdigungskosten)? Welche Stern fallen hier an?
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Müller
Katharina Müller
18. Juli 2017 at 18:45*Steuern
Leandro
15. Oktober 2018 at 9:13Sehr informativ. Vielen Dank. Das Interesse an solchen Informationen ist ja doch sehr groß.