Obwohl Dashcams von Datenschützern kritisch betrachtet werden, sind sie im Straßenverkehr immer häufiger zu beobachten. Auch neue Fahrzeuge sind zunehmend mit einer Vielzahl von Kameras ausgestattet, die nicht nur den Fahrassistenzsystemen, sondern auch der Beweissicherung im Fall eines Unfalls dienen können.
Die Fahrzeuge des Autoherstellers Tesla bieten sogar einen „Sentry-Mode“ (bzw. Wächter-Modus), mit dem der Nahbereich des Fahrzeugs im geparkten Zustand per Videokamera überwacht werden kann.
Angesichts der hohen Anforderungen, die an Videoüberwachung gestellt werden, scheint der Einsatz von Kameras im Autoverkehr weniger streng bewertet zu werden. Denn anders als bei der Videoüberwachung von Grundstücken, sind weder viele Gerichtsfälle zu verzeichnen noch scheinen die Aufsichtsbehörden besonders aktiv zu werden.
Den Fragen nach Bevorzugung von Dashcams und der generellen rechtlichen Beurteilung des Einsatzes mobiler Videoüberwachung, gehen wir gemeinsam mit unserem Gast Dr. Matthias Lachenmann nach. Dabei teilt Dr. Lachenmann auch Erfahrungen aus seinen Fällen mit, in denen es um die Verwertung von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht sowie eine behördliche Verfügung gegen den Fahrer eines Tesla-Fahrzeugs ging.
Wir bedanken uns für die wertvolle Unterstützung, als auch die Tipps zum Kauf einer Dashcam und wünschen Ihnen viel Vergnügen beim Zuhören!
Kapitel
- 00:03:45 – Vorstellung unseres Gastes sowie des Themas.
- 00:04:00 – Was ist unter dem Begriff „Dashcam“ zu verstehen und welche anderen Typen von Kameras können Autofahrzeuge sonst an Bord haben?
- 00:10:30 – Ist der Einsatz von Dashcams zulässig und falls nein, welche Folgen drohen?
- 00:15:00 – Findet die DSGVO bei einer privaten Dashcam-Nutzung überhaupt Anwendung?
- 00:18:00 – Sind die Nutzung der Tesla-Dashcams und des Sentry-Modes zulässig?
- 00:22:00 – Abmahnungen von Teslafahrern – ein Geschäftsmodel mit Zukunft?
- 00:24:00 – Ist ein Hinweis auf mögliche Videoüberwachung am Fahrzeug zu empfehlen?
- 00:28:00 – Wäre die automatische Verpixelung von Gesichtern eine Lösung?
- 00:32:00 – Laut BGH können Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel verwendet werden – ist das kein Widerspruch zum Datenschutz?
- 00:35:00 – Worauf ist beim Dashcam-Kauf zu achten?
- 00:39:00 – Kann es sogar passieren, dass man zur Herausgabe der eigenen Aufnahmen verpflichtet wird?
- 00:40:00 – Sind Teslafahrzeuge wegen der Videoüberwachungsfunktion ein Gewährleistungsfall?
Weiterführende Links
- Dashcam-Funktion am Tesla: Datenschutzbehörde untersagt Nutzung von RA Dr. Lachenmann.
- Berliner Behörde verwarnt Tesla-Besitzer wegen Wächter im teslamag.de.
- So verstösst Tesla gegen das Schweizer Datenschutzgesetz.
- BigBrotherAward 2020 für Tesla.
- BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 – VI ZR 233/17 zur Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess (Pressemitteilung).
Sebastian
4. August 2021 at 12:44Fast hätte ich eure Folge zu Tesla/Dashcams verpasst aber ich freue mich das ihr in einem Nachfolgenden Podcast nochmal darauf angesprochen habt.
Ich bin selbst Teslafahrer und finde Datenschutz auch sehr wichtig. Leider kann ich im Straßenverkehr nicht ganz der Gesetzgebung folgen zumal ihr zur Sprache gebracht habt, dass die potentielle Gefahr eines Unfalls ein Anlass sein könnte. Dr. Lachenmann erwiedert an dieser Stelle das es ja nicht ständig zu Unfällen kommt wenn ich ins Fahrzeug steige. Das mag für die Einzelperson evtl. stimmen, aber die Statistik zeigt doch das die Unfallhäufigkeit sehr hoch ist. Auf der Anderenseite werden Maßnahmen wie „Alkoholtest vor Fahrtantritt“ diskutiert welche letztlich auf eine noch geringere Häufigkeit kommen und trotzdem die Rechte „einschränken“.
Gerade das Unfallgeschehen aufzuzeichnen und das, wenn möglich nicht nur nach vorne, finde ich persönlich zur Aufklärung des Unfallhergangs sehr wichtig und richtig. Ich halte an dieser Stelle auch nichts von der Verpixelung von Nummernschilder denn, anders als besprochen, ist es nicht so einfach in einer Stadt den blauen VW Golf zu finden der den Unfall verursacht hat. Passanten oder andere Fahrzeughalter könnten bei der Aufklärung des Unfallhergangs als Zeugen dienen und sollten daher von der Polizei durch die Aufnahmen ermittelt werden können.
Gerade Unfälle mit Fahrerflucht sind in meinen Augen ein großes Problem und es handelt sich dabei oft nicht um kleine Schadenssummen. Mir ist vor kurzem ein Transporter in mein parkenden Tesla ohne aktivierten Sentry Mode gefahren und hat fahrerflucht begangen. Selbst die Polizei hat nach Aufnahmen gefragt die ich leider nicht liefern konnte. Einzig ein Fahrzeug das einen Schaden mit meiner Lackfahrbe auf der selben höhe hatte konnte ich an die Polizei melden, aber dies führte nicht zur Aufklärung des Falls und auf den Kosten von 1500€ bleibe ich sitzen.
Ich finde es auf der anderen Seite jedoch richtig, dass man die Aufzeichnung nicht generell zulässt. Es sollten klar formulierte Regeln geben um Rechtssicherheit zu erhalten. Die Aufzeichnung von max. 2 Minuten und dabei automatisch 30 Sekunden bis 1 Minute vor Auslösung der Aufzeichnung (dies sollte Manuell sowie durch Hupen/Aufprall/Starkem Bremsen und anderen Auffälligkeiten möglich sein) wäre aus meiner sicht schon ein guter Anfang. Da wir uns in einem 3 Dimensionalen Raum bewegen sollte das aufzeichnen jedoch rund um das Auto oder zumindest vorne und hinten möglich sein. Auch die Diskussion um den Sentry Mode würde ich damit klären das dieser Erlaubt ist für Aufprallerkennung, sprich wenn das Fahrzeug eine starke erschütterung verspürt. Mich interessieren keine Passanten die sich das Fahrzeug näher anschauen, aber Unfall mit Fahrerflucht schon. Kommt hier im Ort fast einmal wöchentlich vor und ist damit sicher keine seltenheit!