Wissen Sie eigentlich was mit Ihren E-Mails, Nachrichten und Inhalten in sozialen Netzwerken nach Ihrem Tod passiert? Oder wie Sie als Anbieter einer Onlineplattform reagieren sollten, wenn Erben und Angehörige Zugriff auf die Daten eines verstorbenen Nutzers verlangen? Und dass Ihnen als Anbieter bei Fehlern sogar eine Strafe drohen kann?
Je länger die neuen Medien uns begleiten, desto wichtiger wird es, Antworten auf diese unangenehmen Fragen zu kennen. Mit dieser Podcastfolge geben wir Ihnen eine Hilfestellung, wenn Sie Erbe oder Diensteanbieter sind oder den Umgang mit Ihren eigenen Daten regeln möchten.
Unterstützt werden wir von Frau Michaela Schröde, die bei der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) im Team Digitales Referenetin für Datenschutz und Netzpolitik ist. Sie betreut insbesondere die Kampage #machtsgut, auf der Sie über Ihren digitalen Nachlass aufgeklärt werden und Verfügungen über Ihre Daten treffen können. Wir bedanken uns sehr für diesen wunderbaren Besuch.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Zuhören und wir freuen uns immer über Themenvorschläge an @RBL_rfm. Den Beitrag zum Podcast bei Marcus Richter finden Sie auf richter.fm (wo auch der flattr-Button zu finden ist).
Bevor es zu den Shownotes übergeht noch ein Hinweis: Wir würden ebenfalls gerne einen Podcast aufzeichnen, bei dem es generell um juristische Fragen des Sterbens geht. D.h. z.B. um die Bestimmung des Zeitpunkts, Fragen rund um das Begräbnis, Feststellung wann der Tod unnatürlich war, Totenruhe, etc. Falls Sie sich mit diesen Themen auskennen oder jemanden kennen, der uns gerne als Gast zu Seite stehen könnte, würden wir uns über eine Nachricht an marcus(at)richter.fm sehr freuen.
- 00:02:00 Vorstellung unseres Gastes, Michaela Schröder und Einführung in das Thema
- 00:08:00 Erklärung der Begriffe Erblasser, Erben, Angehörige, Nachlass, Sterbeurkunde, Erbschein, Universalsukzession
- 00:10:00 Das postmortale Persönlichkeitsrecht und dessen Verhältnis zum Nachlass
- 00:12:45 Bestimmung von Erben und Verwaltern des digitalen Nachlasses
- 00:21:45 Daten, die sich auf dem Computer befinden und Zugangsschlüssel
- 00:30:30 Wem stehen digitale Güter zu (z.B. Flickr-Bilder, WoW-Items, Computerspiele oder die Musiksammlung)?
- 00:38:00 Wer hat Zugriff auf online befindliche Daten, z.B. E-Mails oder Soziale Netzwerke?
- 00:45:30 Fernmeldegeheimnis § 88 TKG, Art. 10 GG, 206 StGB und Pflichten der Provider (dazu empfehlenswert Gesetzesvorschlag des DAV)
- 00:49:00 Gedenkzustand bei Facebook, Testierfunktionen der Anbieter (z.B. Kontoinaktivität-Manger bei Google)
- 00:54:00 Sind digitale Nachlassverwalter im Netz empfehlenswert?
- 01:00:00 Persönliche Tipps für persönliche Regelung
- 01:01:04 Was müssen Anbieter in den AGB beachten
Charlotte Maria Reichardt
12. Dezember 2014 at 8:34Wie ich finde, eine sehr informative Sendung, der mit diesem unterhaltsamen Trio ein wenig der gruselige Unterton genommen wurde.
Schön, dass es Menschen gibt, die so viel Zeit und Mühe opfern um einen derartigen Content an kostenfreien Rechtsinformationen zu erstellen.
André
24. Dezember 2014 at 2:10Eine ironische Fußnote der kurzen Webgeschichte ist wohl, dass die VZ-Netzwerke sich laut diesem DRadio Wissen-Beitrag von 2010 richtig Gedanken über das Problem gemacht hatten: http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2010/07/28/drw_201007280835_nachlass_2_0_digitales_erben_df_cbbfabdd.mp3 (ab 2:54, insgesamt: 7m19s) Nur dass sie das Ende schneller ereilt hat, als die meisten ihrer Nutzer.
norge
25. Dezember 2014 at 20:54Zum Thema Bankpasswort mache ich es so, dass ich für Finanzgeschäffte in meinem Passwortmanager einen extra Tresor habe und das Passwort habe ich nirgends notiert somit habe ich zumindest an dieser Stelle kein ganz so großes Problem damit das Passwort das anderen Tresors aufzuschreiben…
Volker
10. März 2015 at 9:11Ich habe gestern Folge 19 gehört und fand sie sehr interessant. Am Anfang kamen für mich zuviele Informationen auf einmal, danach wurde das Tempo aber langsamer und ich konnte besser folgen.
Zeitgleich habe ich in der aktuellen Ausgabe der ZEIT einen Artikel entdeckt, wonach der digitale Nachlass mittlerweile über Angebote im Netz geregelt werden kann, wie z.B. https://www.columba.de/de.
Da ich mittlerweile die für mich interessanten Folgen alle gehört habe, freue ich mich jetzt auf Folge 22 🙂
L3Doktor
24. Juli 2015 at 21:33Also, ihr wollt also mehr Beschwerden!
Das wird schwer… So ein blöder Wunsch! Darüber könnte sich auch mal jemand beschweren.
Nunja, die Rechtsbelehrung ist zwar ein super Podcast der mir sehr gefällt, der schön verständlich, Informativ und spannend ist, aber er kommt viel zu selten. Also ehrlich, was soll denn das! Nur weil ihr einen spitzen Podcast macht dürft ihr ihn doch nicht so selten machen. Deshalb fordere ich mehr Folgen!!!
Aber was dem Podcast eventuell echt gut tun könnte wäre der Podlove Player!
Also, einfach weiter machen. Ist spitze so!
Asta Maria - Die Bestatterin
19. August 2024 at 20:19Hallo, zusammen, ich bin Asta Maria – Die Bestatterin, aus Berlin und habe mit großer Aufmerksamkeit die Folge 19 über den digitalen Nachlass verfolgt.
Vielleicht noch eine Anmerkung: Die Ausschlagung des Erbes ist innerhalb sechs Wochen möglich, und zwar nach Kenntnis des Todes. Die Ausschlagung des Erbes nach Testamentseröffnung ist ebenfalls innerhalb sechs Wochen möglich, hier zählt der Tag der Benachrichtigung des Nachlassgerichtes, das einen über die Vorlage eines Testaments informiert. Das schien mir, glaube ich, nicht so ganz klar formuliert.
Ich frage mich aber, was passiert, wenn das Erbe ausgeschlagen wurde und dann später ein Testament nachgereicht wird (weil sich z. b. dann erst jemand damit gemeldet hat, der im Ausland wohnt) und sich als positiv erweist. Hat der Erbe dann trotzdem Anspruch darauf?