In dieser Folge erklären wir das Verbraucherrecht anhand eines Praxisbeispiels. Herr Richter würde richter.fm gerne lukrativer gestalten und ihm schwebt ein Einstieg in den Online-Handel mit Podcasts und Audioequipment vor. Zuvor diskutieren wir jedoch alle relevanten Punkte und beleuchten sie von beiden Seiten -aus der Sicht des Händlers und des Verbrauchers.
Wir erklären die mittlerweile sehr komplizierte Materie Schritt für Schritt, wobei es spannend ist ob Marcus -und unsere Hörer- sich durch die Herausforderungen entmutigen lassen.. Und ob Sie unter richter.fm bald Herrn Richters Shop finden werden, erfahren Sie am Ende der Folge.
Update 25.07.2014: Thomas Margraf-Angotti hat die Poscastfolge sehr gut zusammengefasst: Der eigene Online-Shop – Hinweise und Tipps zur rechtlichen Grundlage Danke!
Themen dieser Folge:
- 00:00:30 – Begrüßung & Verkaufsankündigung
- 00:02:22 – Ab wann ist man kein Privatverkäufer mehr, sondern Unternehmer?
- 00:08:20 – Ist es möglich nur an Geschäftsleute zu verkaufen und damit das Verbraucherrecht auszuschließen?
- 00:17:00 – Brauche ich AGB?
- 00:19:00 – Die Widerrufsbelehrung
- 00:26:00 – Wann beginnt die Widerrufsfrist an zu laufen?
- 00:35:00 -Die Voraussetzungen eines wirksamen Widerrufs
- 00:38:00 – Erstattung der Hinsende- & Rücksendekosten
- 00:46:30 – Was der Händler zurück erhält: Wertersatz, aber keinen Nutzungsersatz
- 00:48:00 – Ausnahmen vom Widerrufsrecht (digitale Inhalte, individuell Zugeschnittene und Hygieneartikel)
- 01:02:40 – Informationspflichten (Versandkosten, Zahlungsmittel, Lieferbeschränkungen, Garantien)
- 01:10:00 – Die Produktbeschreibung (inkl. MwSt zzgl. Versandkosten)
- 01:17:00 – Einschränkungen bei vorangehakten Zusatzoptionen und kostenpflichtigen Kundenhotlines
- 01:20:00 – Der Bestellvorgang und die „Button-Lösung“
P.S. Die Aussprache von Kodices beherrschen wir nun auch.
Weitere Informationen:
- Lesetipp: „Interview mit RA Thomas Schwenke zu den Änderungen des Verbraucherrechts“ bei Marketpress.de.
- Sehtipp: Video-Podcastserie von Trusted Shops
Die Rechtsbelehrung hat zudem einen neuen Twitter-Account @RBL_rfm, in dem wir Sie über die aktuellen Folgen informieren werden.
Wir freuen uns wieder über Kommentare und Themenvorschläge sowie Bewertungen bei iTunes.
Joschal
8. Juli 2014 at 21:12Servus,
Zum Thema „Hygieneartikel“ kann ich meinen Senf dazu geben:
Auf unsere diesjährigen Studienexkursion nach Hamburg haben wir unter anderem das Retourenzentrum des Otto-Versands besucht. Uns wurde zu Anfang mitgeteilt, dass bei Textilien 40-60% der Bestellungen wieder zurück geschickt werden. Besonders im Bereich Mieder, also Unterwäsche und Bikinis. Hier kommen im Sommer bis zu 70% wieder zurück.
Während der Führung wurde uns dann die „Schnüffelecke“ gezeigt. Dort werden Retouren aus dem Bereich Mieder einer Sicht- und Geruchskontrolle durch eine Mitarbeiterin unterzogen. Falls auf den ersten Blick Tragespuren zu erkennen sind, wird das Kleidungsstück gereinigt. Falls nicht, wird es wieder zusammengelegt, verpackt und an die nächste Kundin geschickt.
Viel Spaß bei der nächsten Bestellung 😉
Joschal
Sebastian
11. Juli 2014 at 14:05Für mich eine der besten der bisher 15 Ausgaben – ganz großes Kompliment! Der Schock am Anfang dämpfte zwar zunächst die Stimmung, aber mit jeder Minute hat man dann gemerkt, dass Marcus seine Idee nicht umsetzen wird – trotzdem er ja die perfekte Beratung an seiner Seite hätte *g*. Schön gemacht, freue mich auf die nächste Ausgabe 🙂
Robert
15. Juli 2014 at 15:02Klasse Folge, an der man sehr gut erkennen kann, wieweit rechtliche Pflichten und Obliegenheiten den Tätigkeitsbereich bei einem Online-Shop einnehmen, um nicht von dominieren zu sprechen. Ich verstehe jeden der das Vorhaben aufgibt. Leider kommen auch viele Softwarelösungen der Summe an Anforderungen nicht oder nur schleppend nach, so dass man weitere Baustellen meistern muss.
„Shop nebenbei“ ist daher aus meiner Sicht mittlerweile ein Widerspruch in sich.
Nina
15. Juli 2014 at 19:39Vielen Dank für die tolle Folge.
Trotz der interessanten Episode werde ich aber dennoch keinen Onlineshop aufmachen, oder gerade deswegen? Wie auch immer 😉
NDA
16. Juli 2014 at 15:15Hallo zusammen,
der Podcast kommt mir gerade sehr gelegen. Da möchte ich eine kurze Frage loswerden.
Ich habe mir gerade 3 T-Shirts bei Shirtcity gekauft. Die Qualtiät lässt leider sehr zu wünsche übrig (Incl. Druck 150g pro T-Shirt bei 3XL).
2 Shirts sind davon individualisiert. Da kann ich verstehen das ich Sie nicht zurückgeben kann (Zähneknirschend bei dem Preis und das ich durchschauen kann…).
Aber eins habe ich mir aus dem Normalen Shop ausgesucht. Das müsste ich doch wenn ich den Podcast richtig verstanden habe trotzdem zurückgeben können, da es sich dabei ja um ein normales Shop Produkt und nicht um einen wirklich individualisierten Artikel handelt. Oder?
Vielen Dank im Voraus
*edit*
Wenn ja, worauf kann ich mich bei meinem Wiederruf beziehen?
Danke!
Volker
22. Juli 2014 at 18:24Dies ist eine der besten Folgen, die ich von allen 15 Folgen bisher gehört habe. Zum Glück brauche ich als Privatmann keinen Online-Shop. Wenn ich als Gewerbetreibender einen Shop eröffnen würde, nie ohne Unterstützung eines Rechtsanwalts. Das ist rechtlich ja der helle Wahnsinn. Woher habe ich denn die Gewissheit, dass eine bestimmte Shopsoftware den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht?
Ich kann Marcus verstehen, ich hätte nach diesen Ausführungen auch keine Lust mehr auf einen Online-Shop.
Mathias
14. August 2014 at 14:36Vielen Dank für die interessante Beleuchtung. Ich habe manchmal das Gefühl, dass gerade im onlinebusiness mehr Gefahren lauern als im stationären Geschäft. Und das nutzen leider viele Kunden schamlos aus.