Nachdem die letzte Podcastfolge ganz im Zeichen des Impressums stand, widmen wir uns jetzt der Datenschutzerklärung, die ebenfalls jeder Onlineanbieter haben muss. Da der Datenschutz kein einfaches Thema ist und wir versuchen möglichst alle Fragen zu beantworten, ist auch diese Folge etwas länger geworden.
Neues Logo: Wir bedanken uns bei Manniac (Blog, youtube, Facebook, tumblr, Twitter) für das neue Bildlogo, mit dem wir ab heute unseren Podcast schmücken können.
- Thema: „Kennzeichen als Freiwild?“ (02:40) – Dürfen Autos samt Kennzeichen fotografiert werden? Eine Nutzerin fotografierte ein Auto mit dem Logo der kontrovers diskutierten Band Frei.Wild und stellte es bei Facebook ein. Daraufhin wurde Ihr damit gedroht, dass sie damit gegen das Gesetz verstoßen hat und das Bild entfernen muss. Wir klären ob sie wirklich ein Grund zur Sorge hat oder Autos beliebig fotografiert werden dürfen.
- Thema: „Datenschutzbelehrung“ (14:00) – Bei dem Hauptthema widmen wir uns zuerst den Datenschutzgrundlagen und gehen dann alle notwendigen Punkte der Datenschutzerklärung durch, inklusive Tracking & Cookies, Newsletter und Auskunftsrechten.
- Thema: „Datenschutz & Konsequenzen“ (1:18:00) – Zusätzlich zu der Datenschutzerklärung sprechen wir über die Grundlagen des Datenschutzes als Ausfluss der Menschenwürde und welche Konsequenzen bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht drohen.
Wir freuen uns wieder über Kommentare und Themenvorschläge für die nächsten Folgen.
Links zum Podcast:
- Datenschutzgenerator
- Social Media Monitoring, CRM, HR & Recht – Teil 3 – Datenschutz Basics
- Social Media Monitoring, CRM, HR & Recht – Teil 4 – Tracking, Targeting & Online Behavioral Marketing
- Das rechtliche Risiko bei Facebooks Like-Button inkl. Muster für die Datenschutzerklärung
- Google Analytics rechtssicher nutzen – Anleitung und Muster für Webmaster
- Piwik als Alternative zu Google Analytics? (Mit Datenschutzmuster)
- Rechtswidrig: WordPress.com-Stats Plugin als Trojaner für Werbetracker
- Internetrecht: 15 Irrtümer bei der Auftragsdatenverarbeitung
- Ghostery Plugin zeigt Trackingdienste auf Websites an
- Beitrag zur Podcastfolge im Blog von Marcus Richter
Sebastian Vogt
26. März 2013 at 13:01Wieder einmal eine sehr interessante und amüsante Ausgabe, die ihr auf die Beine gestellt habt – ich könnte euch stundenlang zuhören. Wirklich klasse, dass man es mit dieser Podcast-Serie schafft, einem einfachen Laien die juristische Welt des weltweiten Datennetzes verständlich zu erklären. Parallel auch schön zu sehen, wie sich der Podcast entwickelt – erst kommt ein kleines Intro, dann ein Logo. Vielleicht könntet ihr es ja irgendwann einbauen, jeweils am Ende noch die eine oder andere explizite Zuhörer-Frage zu beantworten (sollte denn dort etwas kommen). In diesem Sinne: Keep going on 🙂
Guido
3. April 2013 at 1:10Eine Frage zur „Werbung“:
Angenommen es gibt ein Kontaktformular auf einer Website. Der Nutzer gibt eine Mailadresse an, um eine Antwort zu erhalten. Der Betreiber antwortet.
Fällt das nun unter Werbung und würde theoretisch ein Double Opt-In nötig machen? Der Betreiber kann ja nicht wissen, wem die Mailadresse gehört.
Volker
21. April 2013 at 17:42Herzlichen Dank für diese interessante und sehr ausführliche Podcast-Folge! Ich habe daraufhin mit Ihrem Datenschutz-Muster Generator meine Website und mein WordPress-Blog aktualisiert. Das ist ein toller Service von Ihnen, auch hierfür besten Dank!
Bin sehr gespannt auf weitere Folgen!
Daniel Weihmann
6. Mai 2013 at 20:44War erneut ein super Podcast mit vielen interessanten Informationen für mich als Webseitenbetreiber. Danke euch beiden …
Maximilian
21. Mai 2013 at 16:42Wie sieht das mit der Datenschutzerklärung zu Google Analytics aus, wenn der Freehoster (Funpic.de) Google Analytics benutzt? Muss ich das dann noch einmal in meine Datenschutzerklärung schreiben?
Robert
23. August 2013 at 8:15Klasse aber auch leicht verstörende Folge.
Den Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung muss man nun offensichtlich zu Google direkt nach Dublin schicken. Dabei ist die Frankierung des Rückumschlages aber schwierig, da keine Postfiliale irische Marken hat und das Porto auch nicht sicher weiß. Also sehr mühsam.
Thomas Schwenke
23. August 2013 at 16:27@Robert: Es reicht den Vertrag nach Hamburg zu schicken, da die Google GmbH die Abwicklung für die Google, Inc. übernommen hat.
Volker
23. August 2013 at 16:47Schade, jetzt habe ich den Vertrag (2 Ausfertigungen) am 15.08.13 nach Irland geschickt, Rückporto war nicht möglich. Jetzt bin ich mal gespannt, ob ich aus Irland etwas erhalte 🙂
Robert
26. August 2013 at 10:12Danke.
Marian Heddesheimer
26. Juli 2016 at 20:38Vielen Dank für diesen informativen und ausführlichen Podcast. Ich habe Ihn erst vor kurzem entdeckt und kann Ihn sehr gut für mein eBook über WordPress, das ich gerade schreibe, als Recherchequelle nutzen.
Wegen der Datenschutzerklärung frage ich mich, ob jemand, der zwar in Deutschland ansässig ist, aber gar nicht für das deutsche Publikum schreibt (z.B. jemand würde einen englischsprachigen Blog betreiben), diese ganzen Regelungen einhalten müsste?
Würde es da reichen, die website einfach nur in Englisch zu halten, oder müsste derjenige theoretisch explizit erklären, dass sich das Angebot speziell NICHT and Besucher aus Deutschland richtet.
Wäre vielleicht auch ein interessantes Thema? Aber vielleicht finde ich das ja noch. Ich habe wohl noch einige Folgen nachzuhohlen 🙂
Herzlichen Gruß
Marian
Markus Poerschke
22. Februar 2018 at 0:24Plant Ihr auch eine Folge zur Datenschutzgrundverodnung, die ab 25. Mai 2018 Anwendung findet? (Ich würde mich freuen! :-))
Viele Grüße
Markus