Diese Folge sprengt alle unsere Maßstäbe. Das gilt zum einen für ihre Länge, die Menge der Inhalte, die Entfernung beider Podcast-Gastgeber zueinander (beinahe) und deren Harmonie. Aber wir hatten uns vorgenommen, einen vollständigen und umfassenden, aber doch verständlichen Einstieg in die am 25. Mai 2018 kommende Datenschutzreform zu liefern.
Ab diesem Tag gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und wir erhalten zum ersten Mal ein einheitliches europäisches Datenschutzgesetz. D.h. fast einheitlich, weil es ergänzend auch neue nationale Gesetze, wie das Datenschutzgesetz geben wird. Das Thema fängt also schon nicht gerade einfach an.
Aber keine Sorge, wir sorgen dafür, dass Sie die die neuen Regeln verstehen. Sei es als Nutzer oder als Unternehmer. Auch wenn die beiden Gastgeber den harmonischen Bereich bei der Frage der wirtschaftlichen Interessen und deren Zulässigkeit, für einen argumentativen Schlagabtausch kurzzeitig verlassen.
Als Belohnung für die Ausdauer beim Zuhören, verlosen wir zwei Exemplare des “Formularhandbuch Datenschutzrecht” (Beck) von Matthias Lachenmann und Ansgar Koreng mit Mustern und Erläuterungen sowie drei Exemplare des Guides “DSGVO für Unternehmer – Ein verständlicher Ratgeber mit Mustern und Checklisten” (t3n) von Dr. Schwenke (Mit-Gastgeber des Podcasts).
Dazu müssen Sie nur in den Kommentaren schreiben, wofür die Buchstabenkombination “DSGVO” nicht steht. Das Gewinnspiel endet am 07. Mai 2018, Gewinner werden per Zufall gezogen und die Daten der Teilnehmer nur für das Gewinnspiel verwendet. Weitere Hinweise und Widerspruchsrechte in der Datenschutzerklärung.
Zusammengefasst ist es eine spannende, sehr lehrreiche und manchmal auch kontroverse Folge, in der unsere Zuhörerinnen und Zuhörer die folgende Antworten erhalten:
- Warum die DSGVO nicht nur dem Schutz der Privatsphäre dient.
- Welche Vorteile die Neuerungen der Privacy by Design und der Datenportabilität den Nutzern bringen.
- Wie hoch die Bußgelder sein können und warum die Gefahr von Abmahnungen gestiegen ist.
- Wann die DSGVO bei Privatpersonen nicht anwendbar ist.
- Wann Daten personenbezogen sind, wann sie verarbeitet werden und warum die Verarbeitung verboten ist.
- Wann die Verarbeitung doch zulässig ist.
- Was eine Auftragsverarbeitung ist und was man beim Datenaustausch mit anderen Personen und Unternehmen beachten muss.
- Dass Geschäftsführer und Unternehmensinhaber persönlich haften.
- Wann sich betroffenen Personen auf Auskunfts- und Löschungsrechte berufen können.
- Warum Journalisten es auch nicht gerade einfach haben.
Zudem erklären wir am Ende, warum unser Entfernungsrekord ungeschlagen blieb und hören der Vogelwelt Neuseelands zu.
Im nächsten Podcast (DSGVO: Datenschutzerklärung FAQ) widmen wir uns dann der Erstellung einer Datenschutzerklärung. Wir empfehlen die heutige Folge vorab zu hören.
Viel Spaß beim Zuhören!
Vollständige Shownotes
00:04:70 – Was ist die Datenschutz Grundverordnung und warum gibt es dennoch weiterhin ein Bundesdatenschutzgesetz?
00:11:00 – Geht es um den Schutz der Daten und warum heißt es nicht Privatsphären-Schutz-Gesetz?
00:15:00 – Was hat sich geändert und was ist beim Alten geblieben? Art 8 der Grundrechte-Charta im Vergleich zur informationellen Selbstbestimmung im Grundgesetz.
00:19:00 – Was sind personenbezogene Daten und warum sind auch Pseudonyme erfasst?
00:22:30 – Wann es sich um ausschließlich persönliche und familiäre Tätigkeiten handelt, so dass die DSGVO nicht zur Anwendung kommt.
00:27:50 – Was ist neu in der DSGVO und welche alten Prinzipien sind geblieben?
00:30:30 – Nudging als Datenschutzprinzip – Privacy by Design und Privacy bei Default (Art. 25 DSGVO) – Was bringen die neuen Regelungen zum Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen?
00:40:00 – Wider dem „Lock in“-Effekt – Das Recht auf Datenübertragbarkeit.
00:44:30 – Das Recht auf Vergessenwerden.
00:48:00 – Bekommen die Papiertiger jetzt Zähne? Bußgelder, Schmerzensgeld und die Gefahr von Abmahnungen.
00:57:00 – Das Marktortprinzip oder warum Facebook und Google jetzt 4 % Ihres jährlichen Umsatzes als Bußgelder zahlen könnten.
01:02:01 – Wenn alles verboten ist, wann ist denn etwas erlaubt (Art. 6 DSGVO)?
01:05:00 – Warum die Einwilligung die schlechteste Grundlage der Datenverarbeitung ist.
01:09:00 – Verarbeitung zur Erfüllung von Vertragspflichten.
01:12:00 – Die Verarbeitung zu gesetzlich vorgegebenen Zwecken.
01:13:30 – Die Verarbeitung auf Grundlage berechtigter Interessen, zu denen auch wirtschaftliche Interessen und Onlinemarketing gehören.
01:20:00 – Ein Beispiel warum auch Journalisten dem Datenschutzrecht unterliegen.
01:27:00 – Wann eine Einwilligung notwendig sein kann – Bei Newslettern (§ 7 Abs. 3 Nr. 2 UWG) und besonderen Kategorien von Daten (Art. 9 DSGVO).
01:29:20 – Das Kopplungsverbot – doch nur halb so wild wie gedacht (Art. 7 Abs. 4 DSGVO)?
01:32:00 – Die Auftragsdatenverarbeitung bei Datentransfers, Cloud Diensten und Freelancern (Art. 28 DSGVO), das Privacy Shield und die besonderen Probleme im Drittländern (d.h. mit Dienstleistern außerhalb der EU, z.B. den USA).
01:42:00 – Die Sicherheit der Datenverarbeitung dank technisch organisatorischen Maßnahmen (Art. 32 DSGVO) und die Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO).
01:47:00 – Die Accountability und Rechenschaftspflichten – Alles muss dokumentiert und nachgewiesen werden (vor allem das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten – Art. 30 DSGVO).
01:48:30 – Wann muss ein Datenschutzbeauftragter benannt werden? (Art. 37 DSGVO, § 38 BDSG). Wichtig, der DSB muss jetzt angemeldet werden (§ 38 Abs. 7 DSGVO).
01:54:00 – Die Rechte der Betroffenen und insbesondere das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO).
02:00:00 – Informationspflichten in der Datenschutzerklärung und gegenüber betroffenen Personen sowie Dritten (z.B. Dossiers über Influencer oder Informationspflichten der Journalisten) Art. 12 bis 14 DSGVO.
02:09:20 – Die Meldung von Datenpannen an Behörden und Betroffene (Art. 33, 34 DSGVO).
02:13:00 – Die Hausmeisterei mit dem Tui und der Erklärung, woran der Versuch unseren Podcast aus Australien zu übertreffen, gescheitert ist.
Erwähnte Folgen
- Ja zur Vorratsdatenspeicherung – Rechtsbelehrung Folge 25.
- EuGH: Google muss vergessen – Rechtsbelehrung Folge 14.
- Safe Harbor und Datentransfers – Rechtsbelehrung Folge 30 mit Stephan Hansen-Oest.
- Rückblick und große Hörerumfrage – Rechtsbelehrung Folge 33 aus Australien.
- WhatsApp, Messenger und Abmahnungen – Rechtsbelehrung Folge 47 mit Malte Engeler.
Hörtipps zur Folge
- Podcasts zur DGSSVO mit Stephan Hansen-Oest
- „Fast alles zur DSGVO“ Podcast vom Jurafunk mit Henry Krasemann und Stephan Dirks.
DSGVO bedeutet nicht:
Der Spaß gewinnt völlig Oberhand.
DSGVO bedeutet (wohl) nicht
Das Soll Ganz Viel Ordnen
Dachse sind ganz verfressen, oder?
DSGVO bedeutet nicht:
Der Schmarrn Geht VOrbei
Doofe Sache Ganz Vortrefflich Organisiert
Daniel surft ganz vorbildlich online
DSGVO = Der Shit Gehört Volker Ortmann.
Was kreativeres hatte ich gerade nicht auf der Pfanne 😉
Dänisches Sportabzeichen gegen Verstopfungs-Opfer
Für die Beamten unter uns:
Dienstliche Schlaf-Gewohnheits Verheinheilichungs Ordnung
DSGVO bedeutet nicht:
Der Schutz Gegen Vampire ist Obsolet.
Dumm sind ganz viele oder?
??
DSGVO bedeutet nicht: Datenschutz garantiert völlig obskur.
Deutschland Sagt: Geh Viel Organisieren!
DSGVO bedeutet nicht Dummschwätzergratisvorsorgeorganisation.
Herzlichen Dank an dieser Stelle fuer Euren Podcast!
Mein Rechtsverständnis wurde bisher durch Euch sehr erweitert. 🙂
Aber – bei aller Liebe: Diese Folge war so wirr und kompliziert.
Ich habe sie mir zwei mal angehört und habe im allgemeinen echt nur Bahnhof – ganz mitten in Böhmen – verstanden.
Puh…
Thomas
Was sollte man denn für einen Kurs machen, wenn man sich als Datenschutzbeauftragter zertifizieren lassen möchte?
Und es heißt ganz bestimmt nicht: Du streichelst gerne verschmuste Ochsen.
DSGVO heißt nicht:
Dringliche Sitzung geringfügig verrückter Oberlehrer
Als Teilnahme fürs Gewinnspiel, hier die Erklärung, was DSGVO nicht bedeutet:
Dauerhafte Supervision gefährlicher Vergehen Ortsansässiger
Vielen Dank für die tolle Folge und Eure Arbeit im Allgemeinen!
Ganz klar! Gott hat sich wieder mal gemeldet!
Das Schickt Gott Von Oben!
(11. Gebot – Verbindlich ab 25. Mai 2018)
Totsünde wer es nicht befolgt. Erklärt auch warum so einige Berichte viel Angst und Weltuntergangsstimmung verbreiten 🙂
Hätt gern das Schwenke-Buch… Der Lachenmann/Lorenz ist zwar super, aber wenn ich mit zwei von denen umherlaufe wird mein wissen nicht größer und der Rücken nicht besser 🙂
Danke für den Podcast und eure geopferten Freizeit!
DSGVO beduetet nicht:
Damit Soll Grundlegendes Vertrauen Obsoleszieren
DSGVO
Deutscher Sparkassen-Giro-Verband Ost
DSGVO bedeutet nicht:
Deutsche sind garantiert völlig orientierungslos!
Oder
Die schönsten Gesetze von Oben!?
Oder eher: Diese sch* Gesetze von Oben!?
Oder
Dreiste suchen Geld von Orientierungslosen!?
Oder
…
DSGVO bedeutet nicht:
Das
Spiel
Gewinnt
Volker,
Ok?
DSGVO heißt nicht:
Deutsche sollten grundsätzlich vorsichtiger operieren!
(… und das nicht nur im Netz, smile)
DSGVO != Digitaler Schub (für) Gesellschaften, Verbände und Organisationen
DSGVO? Deutsche Sangesgemeinschaft für vogonische Opern. Eindeutig. ??
OK, können wir uns darauf einigen, dass dieser Kommentar nicht gelost wird, sondern das Buch so bekommt?
A propos Blockchain: Zwar schon länger bekannt, aber komischerweise nicht weiter hochgekocht ist die Frage, was passiert, wenn jemand PGP-Keys mit meiner Mailadresse auf einen Keyserver hochlädt, die aber nicht mir gehören. Meiner naiven Interpretation nach sind das falsche personenbezogene Daten, deren Korrektur und Löschung ich verlangen kann. Technisch sieht das Protokoll aber diesen Vorgang nicht vor. Kommt jetzt Ärger auf die europäischen Keyserverbetreiber zu?
Diese Abkürzung bedeutet nicht Das Sams geht von Ort
DSGVO bedeutet nicht:
Die schlimmsten Geheimnisse von Opa
DSGVO bedeutet nicht:
Datenschutz schmälert Gewinn vieler Organisationen
DSGVO bedeutet nicht:
Du sollst gefälligst Verarbeitungen ordnen!
Nach DSGVO (Direktes Sicherheits-Gesetz von Oben) ist dieser Kommentar nur ein Kommentar (oder?).
DatenSchutzanwaltGewinnmaximierungsVerOrdnung 😉
Dieses Subjekt Garantiert Völlige Orientierungslosigkeit
Danke für den Podcast, echt angenehm zu hören!
DSGVO (Dringliche Schnellverordnung Gegen Völlige Obsoleszenz)
DSGVO bedeutet nicht:
Datenschutzbeauftragte Sind Gemeinhin Vielversprechend Organisiert.
Die Buchstabenkombination “DSGVO” steht nicht für. „Deutsche Schutzbestimmungen: Ganz Verflixt Ordentlich“ ?
Zum 6f und dem berechtigten Interesse, möchte ich kurz den letzten Satz des Erwägungsgrundes 47 zitieren (um Marcus so richtig auf die Palme zu bringen): „Die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Direktwerbung kann als eine einem berechtigten Interesse dienende Verarbeitung betrachtet werden.“
Da dürften dann wohl auch die deutschen Datenschutzbehörden schlucken. In meiner Schulung zum Datenschutzbeauftragten meinte übrigens der schulende Anwalt, dass er eine Schwächung in Deutschland erwartet, aber eine Stärkung generell in Europa.
Dann auch gleich noch eine Frage: bei mir in der Schulung meinten alle Anwälte, dass sie eben nicht der Datenschutzbeauftragte ihres Mandanten sein könnten, weil es einen Interessenskonflikt gäbe (mal abgesehen von der Gewerbesteuerproblematik). Und sie wenn dann ein eigenes Unternehmen gründen, dass den Datenschützer anbietet, der aber halt nicht gleich dem Anwalt des entsprechenden Kunden sein darf.
Zu guter letzt das Gewinnspiel: DSGVO: Dachse suchen gerne viele Oligochaeta.
“DSGVO” steht nich für: Dieser Sendung gebührt viel Ovation.
Deine Sicherheit Geht VOr!
😉
DigitalSommerzeitGlobalisierungsVerstellungsOrdnung oder auch
Dignitas sacra genialem veritate ostendat.
DSGVO steht freilich nicht für: „Des Schwenkes Gewinnspiel Verarbeitet Originelle wortketten“
Vielen Dank für die vielen tollen Folgen der Rechtsbelehrung!
Weiß doch jeder, DSGVO bedeuet:
Deutsche SchutzGemeinschaft Von Opfern (sagt Dennis)
Da Schwitzen Ganz Viele Ohren
DGSVO erkläre ich mir so:
Der Große Segen Verzückt Ottonormalverbraucher.
DSGVO bedeutet (leider) nicht
Das schönste Gesetz von oben
Das ist die neue Datenschutz Grundversorgung für die Bürger…
In der Hoffnung, dass nun doch keine Hyperraumumgehungsstraßen gebaut wird hoffe ich doch, dass die Abkürzung nicht für:
Dauerhaftes Schuldverhältnisse gewinnorientierter verantwortlicher Organisationen
steht.
Abseits des Gewinnspiels aber vielen Dank dafür, dass ihr das Thema DSGVO in eine Podcastreihe aufgegriffen habt und auch wenn es etwas länger als sonst war war es doch eine Bereicherung fürs Wochenende.
Viele Grüße und Danke fürs Senden nicht nur dieser Folge
DSGVO bedeutet (leider) nicht: Der Segen ganz vieler Onliner.
Mal wieder eine tolle Podcast-Folge, die Länge ist ab und zu auch mal ok. Höre ich sowieso immer in mehreren Teilen.
Jetzt bin ich als Blogger sehr auf die neue Datenschutzerklärung gespannt!
Ganz großes Lob für dieses Format! Einmalig!
Liebe Grüße!
Was mich persönlich interessieren würde: Was kommt denn auf das deutsche Vereinswesen zu? Jeder Verein hat – wenn ich das richtig verstanden habe – in Zukunft eigentlich einen Datenschutzbeauftragten zu haben, da alleine die Verwaltung der Mitgliederdaten fast alle Vereine die Vorrausetzung erfüllen lässt. Gibt es da spezielle Regelungen?
Gleiches Spiel mit Online-Communities oder Foren. Ich kann mir kaum vorstellen, dass es hier eine vernünftige Lösung gibt, die die DSGVO erfüllt ohne mit großem Mehraufwand oder Kosten verbunden zu sein.
Daten
Schenkungen
Geltungsbereich
Vollzugs
Ordnung
weiter so!
Durchführung Schädlicher Gemeinschafts und Verbands Organisationen
Dokumentations Sammelwut gegen Verstand und Ordnung
DSGVO heißt nicht:
Daten sichern gemeinhin vollendete Ordnung
DSGVO bedeutet nicht:
Da schließen ganz viele Onlineblog‘s!
Danke für den guten Podcast !
Dramatische Serien Gewinne Von Oben
Hallo! Danke für die Episode.
Ich hätte da noch eine Frage zum Marktortprinzip, dem Marcus nur Nachteile für große Unternehmen zuspricht. Ist das wirklich so?
Einem kleinen Unternehmen in Kanada mit lokalem Markt dort mag das tatsächlich erst einmal egal sein, aber kleine Unternehmen in Europa mit ggf. lokalem Markt müssen sich nun um die ganzen juristischen Formalitäten, Datenportabilität und Co. kümmern statt um die eigentliche Funktionalität. Dafür haben doch aber gerade Start-ups schon jetzt zu knappe Ressourcen und können auch nicht mal eben ein paar Juristen einkaufen. Das schmerzt doch die großen Unternehmen relativ gesehen viel weniger. Oder habe ich etwas missverstanden?
#DSGVO
Deutsche sexual-Geschlechts-Verkehrs-Ordnung
—
Ist wichtig. Sollte man kennen. Muss man wissen.
Der Schwenke gibt volle Orientierung!
DSGVO
Das sind ganzschön viele Ohnmachtsgründe
Ich glaube, DSGVO steht nicht für:
Die sächsische Gesellschaft völliger Orientierungslosigkeit
Die DSGVO steht nicht für
Die sichere Genugtuung vollidiotischer Ochsen.
DSGVO steht nicht für:
Düstere Satire Gelangweilter Verordnungs Opportunisten
DSGVO heisst an sich nicht:
Dieses schwierige Gesetz völlig overstyled
doing super great vibes orientation
Das Sicher Gründlich Vorbereitete Osterfest
DSGVO bedeutet nicht (auf österreichisch):
Datenschutzgrundverorschung
o ist im hochdeutschen durch a zu ersetzen. Ich bitte um Verzeihung für meine nicht entschuldbare Ausdrucksweise.
Die Länge ist super, lieber ein Thema in der geeigneten Tiefe am Stück als sich an formatvorgegebene Längen halten (I’m lookig at you, der Weisheit!).
Die Bücher könnt ihr jmd. anderem geben, ich danke für die Infos hier im Podcast.
Was DSGVO nicht bedeutet:
DatensammlungsSammler Gehören Verboten Oder?
Wie Kreativ man doch wird (nicht) ^^
Was DSGVO nicht bedeutet:
– Dienstlich sichere, ganztäglich verfallende Ordnung
– Das sicherste Verfahren geht obsiegen.
– Den Schutz guter Vereine organisieren.
DSGVO bedeutet nicht:
Dusseliger Schrott ganz vornehm offeriert
DSGVO =/= Da sind ganz viele ohnmächtig…
DSGVO Die schöne Gesetzgebung von oben ?
DSGVO heißt nicht:
Dieses
Sachgebiet
Garantiert
Viel
Origami
🙂
Dumme suchen ganz verzweifelt Orientierung
DSGVO bedeutet nicht „Drohnen-Summ-Grenzwert-Verordnung“!
Da Sind Ganz Viele Ohnmachtsanfälle !!
DSGVO –> Deutsche Sachkunde ganz vorne oder ? 🙂
DSGVO steht wohl nicht für “Daten sind generell vogelfrei orrientiert”
DSGVO heißt natürlich nicht:
Dierartiger Schwachsinn gehört verboten, oder?
Die DSGVO steht nicht für:
Die Sau-Gans verfolgt Olaf
Die DSGVO steht nicht für:
Dresdner Spiegeleier & Gebirgskaffee VernichtungsOrganisation
Zu Eurem Gedanken, dass man Server eines CDN-Betreibers beschlagnahmen könnte: Warum sollten die CDN-Betreiber Hardware besitzen? Genauso wenig wie diese Firmen Rechenzentren betreiben, besitzen sie Hardware. Die wird geleast oder gar als Dienstleistung (Cloud) von einem anderen Betreiber eingekauft, schon weil es steuerlich besser zu verrechnen ist. In dem Punkt greift das Marktort-Prinzip der DSGVO nicht die Großen™ an.
DSGVO
Heißt leider nicht
Das sollten ganz viele … offenkennen.
Nein! Das ganze Gegenteil!
Herzlichen Glückwunsch zum Format im Allgemeinen und vielen Dank für viele Interessante Folgen und Themen im Besonderen!
Zur Frage am Ende dieser Folge: In meinen Augen war eine Teilung dieses Beitrages nicht erforderlich. Die Nachfragen haben durchaus Unterhaltungswert und tragen zur Klärung bei. Was die Aufmerksamkeit angeht, so war meine eher bei dem Thema Informationspflichten Webshop\Website auf die Probe gestellt.
Deshalb: macht weiter so!!
DSGVO ist nicht:
Dorade & Seelachs Grill Verein Oberammergau
DSGVO steht nicht für: Deutsch Sprechen Gefällt Vielen Ortsvorstehern
Deutsche SicherheitsGrundlagen Voller Ordnung
Die Sportverein-Gemeinschaft vieler Ortschaften
DSGVO bedeutet nicht:
Die Schutz-Gesellschaft Verarbeitet Ordnung
Das bedeutet nicht:
Das Soll Viel Gelassenheit Offerieren
Deshalb sind Veganer gelassener, oder?
DSGVO bedeutet ganz sicher nicht:
Doktor Schwenkes Großes Violinenlehrbuch
DSGVO bedeutet nicht „Distelsammler graben vorwiegend oberflächlich“, aber diese Erkenntnis wird sicher noch in die Geschichte eingehen!
DSGVO bedeutet nicht: „Deutsche-Sanitär-Grundreinigungs-Verordnung“
Deutschland sucht grüne vegetarische Oblaten
Das Schöne geht verloren, oder?
Toller Podcast, vielen Dank!
Eine Frage habe ich noch, wenn ich meine Blog in Englisch und Deutsch haben, sehe ich dass richtig, dass ich jetzt zusätzlich zur Datenschutzerklärung auf Deutsch, auch eine auf English benötige? Oder reicht das in der Landessprache des „Blogbesitzers“?
DSGVO bedeutet nicht:
„Damokles Schwert Gefährdet Veröffentlichungen Online“