Mit 1,9 freien Hotspots pro 10.000 Einwohner gehört Deutschland zu den Schlusslichtern bei der Versorgung mit offenen Netzen. Als Grund wird die Angst vor so genannter „Störerhaftung“ genannt. Gemeint ist damit die Haftung der Hotspotanbieter und Freifunker für etwaige Urheber- und sonstige Rechtsverletzungen, die Dritte theoretisch über ein freies WLAN begehen können.
Gesetzliche Vorschläge zur WLAN-(Ent)Haftung
Aus diesem Grund fordern Verbände, wie z.B. Digitale Gesellschaft e.V. eine gesetzliche Abschaffung der Haftung für das freie WLAN. Nunmehr liegt der (Referenten)Entwurf einer gesetzlichen Haftungsminderung vor, die vom Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel vollmundig als „Schub für kostenloses WLAN“ angekündigt wird.
Darin wird die Störerhaftung jedoch nicht generell abgeschafft, sondern an Bedingungen, wie Verschlüsselungs- oder ähnliche Schutzmaßnahmen geknüpft. Dieser Widerspruch zwischen der Förderung eines offenen Netzes und gleichzeitiger Forderung seiner Verschlüsselung stößt daher auf heftige Kritik (Offene Netze und Recht, Netzpolitik.org, Beck-Blog).
Unser Gast und Experte für offene Netze: Dr. Reto Mantz
Die Kritik kommt auch seitens unseres Gastes, Richter am Landgericht Frankfurt a.M. und Experte für offene Netze, Dr. Reto Mantz (Twitter). Dr. Mantz promovierte zu Rechtsfragen offener Netze und hat im Jahr 2014 zusammen mit Dr. Thomas Sassenberg das Buch „WLAN und Recht – Aufbau und Betrieb von Internet-Hotspots“ veröffentlicht. In seinem Blog „Offene Netze und Recht“ begleitet und kommentiert er die gesetzlichen Änderungen.
Mit Dr. Mantz haben wir uns über die Hintergründe, den aktuellen Stand, mögliche Schutzmaßnahmen und künftige Entwicklungen der Haftung für die Bereitstellung offener Netze unterhalten. Wir bedanken uns für die verständlichen Erklärungen, deren Kenntnis ich allen WLAN-Betreibern empfehle.
Gewinnspiel
Ebenso möchten wir uns für eine Ausgabe des Buches „WLAN und Recht“ bedanken, die unser Gast unseren Hörern zur Verfügung stellt. Wir verlosen das Buch unter allen, einen Kommentar hier im Blog oder unter den Beiträgen zum Podcast bei Facebook, Google+ hinterlassen oder diesen Beitrag bei Twitter teilen. Teilnahmeschluß ist der 25. Mai 2015. Ihre Daten werden nur für das Gewinnspiel und dessen Abwicklung verwendet.
Wir haben einen Gewinner: Es ist der Freifunk Magdeburg. Herzlichen Glückwunsch von uns und wir hoffen, dass das Buch Euch bei Eurem Einsatz für freie Netze gut unterstützen wird.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Zuhören und wir freuen uns immer über Themenvorschläge an @RBL_rfm. Den Beitrag zu diesem Podcast von Herrn Richter finden Sie bei richter.fm.
Inhalte des Podcasts:
- 00:00:00 Begrüßung und Kommentare zur letzten Folge
- 00:02:00 Vorstellung unseres Gastes Dr. Reto Mantz
- 00:05:30 Einführung & Zusammenfassung des Themas dieser Folge
- 00:13:30 Freifunk und Grundsätze des idealen offenen Netzes (Pico-Peering)
- 00:20:00 Sind offene Netze wirklich relevante Gefahrenquellen? Die Erfahrungen sprechen dagegen.
- 00:24:30 Was ist die Störerhaftung und § 8 TMG?
- 00:31:40 Wie sehen die geplanten gesetzlichen Änderungen aus?
- 00:33:30 Wann wird ein WLAN geschäftsmäßig genutzt und wann rein privat?
- 00:39:30 Welches Ziel verfolgt der Gesetzgeber mit den Einschränkungen offener Netze?
- 00:42:30 Kommen auf die Betreiber offener Netze zusätzliche Kosten zu und gibt es Alternativen zur Verschlüsselung, wie z.B. das das Sperren bestimmter Ports?
- 00:47:00 Ist der Gesetzesentwurf überhaupt mit dem EU-Recht vereinbar?
- 00:48:50 Wie ist eigentlich die gegenwärtige Gesetzeslage zur WLAN-Haftung für private und geschäftliche Anbieter?
- 00:50:00 Die Bündelung und Drittanbieter des Datenverkehrs als faktischer Schutz und sind Anbieter wie „Sorglos Internet“ zu empfehlen?
- 00:55:00 Welche Überwachungs- und Schutzmaßnahmen sind derzeit zumutbar? Bearshaere/ Morpheus OLG Hmaburg & OLG Köln
- 01:00:00 Ein Fall von „German Angst“?
- 01:05:00 Gewinnspiel
Angesprochene Urteile:
- BGH zur Haftung des WLAN-Inhabers (BGH, 12.05.2010 – I ZR 121/08 „Sommer unseres Lebens“)
- BGH zur Ausschluss der Haftung für minderjährige Familienmitglieder (BGH, 15.11.2012 – I ZR 74/12 „Morpheus“)
- BGH zur Haftung für erwachsene Familienmitglieder (BGH, 08.01.2014 – I ZR 169/12 „Bearshare“)
- LG Frankfurt a.M. zur Haftung eines Hotelbetreibers für Gast-WLAN (LG Frankfurt/Main, 18.08.2010 – 2-06 S 19/09)
- AG Charlottenburg zur Haftung von Freifunkern (AG Berlin-Charlottenburg, 17.12.2014 – 217 C 121/14)
- LG München I zur Haftung von Freifunkern, Vorlage EuGH (LG München I, 18.09.2014 – 7 O 14719/12)
Ich bin gerade in Japan und merke erstaunliche Parallelen zu Deutschland, zumindest was offene WLANs angeht. Die sind…
Posted by Rechtsanwalt Thomas Schwenke on Mittwoch, 22. April 2015
Freies WLAN & Störerhaftung – Rechtsbelehrung #23 Gast: @offenenetze #Podcast #Gewinnspiel http://t.co/c4GsClfEb4 pic.twitter.com/wi8drhICLM
— Thomas Schwenke (@thsch) April 23, 2015
Michael
23. April 2015 at 21:33Hallo,
ist in dem Gesetzesentwurf erklärt was mit Verschlüsselung gemeint ist? Bzw. ist unter euch Juristen der Begriff klar definiert?
Aus technischer Sicht muss man bei WLAN-Verschlüsselung 2 Dinge unterscheiden:
1) Zugangsbeschränkung
2) Verschlüsselung der übertragenen Daten gegen Einsicht und Manipulation Dritter.
Besonders der 2. Punkt ist interessant. Beispielsweise möchte ich nicht, dass wenn ich mein WLAN mit anderen teile, diese auf mein privates Netz zugreifen können. Auch im Hotel WLAN sollten WLAN Nutzer untereinander geschützt sein.
Beispiel das Netz auf dem 30 und 31c3. Freier Zugang für alle, Verschlüsselung der übertragenden Daten mittels WPA2-Enterprise
Michael Herzog
24. April 2015 at 11:08Gibt es die angesprochene Studie von Kabel Deutschland irgendwo zum Download?
Reto
25. April 2015 at 17:16https://www.kabeldeutschland.com/de/presse/pressemitteilung/produktnachrichten/632014.html
Michael Herzog
28. April 2015 at 16:09Danke!
Denis Apel
24. April 2015 at 19:51Danke für die Sendung, war mal wieder sehr aufschlussreich. Nun bin ich mal gespannt was der Lostopf bringt. Grüße
Alexander Schäfer
25. April 2015 at 0:06Wirklich schade, wie „die Politik“ das (mal wieder) versauen möchte…
Naja, ich bleibe beim Freifunk und einem VPN-Tunnel, damit ist man ja wie ihr erwähnt habt sowieso erstmal raus aus der Störerhaftung.
Insgesamt fand ich die Sendung schön aufbereitet, bin gerade erst auf den Podcast gestoßen und schon fleißig am Folgen nachhören 🙂
LG, Alex
Bolze
25. April 2015 at 15:41Vielen Dank für diese informative Episode!
HDValentin
27. April 2015 at 11:19Vielen Dank für die wieder überaus informative und kurzweilige Ausgabe Eures Podcast.
RA Michael Seidlitz
27. April 2015 at 18:02Ich wünschte, es gäbe mehr Richter wie Diplom-Informatiker Dr. jur. Reto Mantz. Momentan fällt mir nur RiLG Dr. Ulf Buermeyer @vieuxrenard ein.
Volker
27. April 2015 at 19:27Wie immer herzlichen Dank für diese informative Folge der Rechtsbelehrung!
Bei diesem ganzen Wirrwarr der gesetzlichen Bestimmungen werde ich als Privatanwender mein Home-WLan natürlich weiterhin verschlüsselt nutzen.
Kann man sich eigentlich schon Mustervordrucke über die Belehrung von Hausgästen, die mein verschlüsseltes WLan (mit Passwort) nutzen, irgendwo downloaden? 🙂
Ob die Partygäste dann noch zur nächsten Party kommen werden? 🙂
Irgendwie alles realitätsfern…
Marko
19. Mai 2015 at 16:21Vielen Dank für den hoch interessanten und lockeren Podcast. Hat mir sehr gefallen und alle wichtigen Fragen wurden angesprochen. Da mein Masterarbeitsthema die Analyse des besprochen Referentenentwurfs ist, war dies ein optimaler Einstieg in die Recherche 🙂
Falls die Glücksfee auch noch meinen Post zieht, würde ich mich natürlich auch sehr freuen, da das Buch in meiner UB nur digital vorhanden ist 😉
Viele Grüße von einem neu gewonnen Podcast-Abonnenten
Jens Metschkoll
21. Mai 2015 at 1:45Sehr interessante Folge.
Mir war im vornherein nicht klar, dass es eine solche große Freifunkszene gibt. Wäre mein eigener Internetanschluss nicht so schlecht würde ich auch gerne ein solches Netzwerk hosten. Aber die mangelhafte Breitbandversorgung im etwas ländlicheren Bereich von Deutschland (Stadt mit 25.000 Einwohner) ist wohl außerhalb der großen Städte der Grund, wieso es Freifunk hier so schwer hat.
Barbara
24. Mai 2015 at 17:27sehr interessantes Thema, würde mich sehr freuen, wenn ich noch dazu gewinnen könnte 🙂
Michael
17. Juni 2015 at 12:45Regierung kippt Verschlüsselungspflicht aus Gesetzentwurf
http://www.golem.de/news/stoererhaftung-fuer-wlan-regierung-kippt-verschluesselungspflicht-aus-gesetzentwurf-1506-114705.html
andhye
3. August 2015 at 21:59Vielen Dank für die wieder überaus informative und kurzweilige Ausgabe Eures Podcast.
Finn_
23. August 2015 at 22:23kann man denn irgendwo „musterdrucke“ herunterladen mit belehrungen die einen von der störerhaftung befreien für den privatbereich?
Andreas
6. September 2015 at 16:53Dieser Podcast war für mich wirklich Informativ.
Iche
11. Mai 2016 at 15:59Ich muss mich da garnicht mit befassen. Schon garnicht mit den komplizierten Haarspalterein. Es gibt Störerhaftung? WLAN bleibt zu. Ende der Debatte.
Andy
2. März 2018 at 16:54gut