Mit dieser Folge erfüllt sich einer der Podcast-Hosts den lang gehegten Wunsch, zu seinen beruflichen Wurzeln zurückzukehren und über das unterhaltsamste und spannendste aller Rechtsgebiete zu sprechen: das Steuerrecht!
Um dieses komplexe und vielseitige Thema umfassend zu beleuchten, haben wir einen besonderen Gast eingeladen. Prof. Dr. iur. Christoph Schmidt, ein renommierter Experte auf dem Gebiet des Steuerrechts, wird uns dabei unterstützen, die vielen Facetten dieses Rechtsgebiets zu erkunden. Gemeinsam werden wir die Grundlagen des Steuerrechts erläutern, die Frage der Gerechtigkeit im Steuersystem diskutieren und auf das viel diskutierte Thema der Steuerhinterziehung eingehen.
Ein weiterer spannender Aspekt, den wir in dieser Episode behandeln, ist die Rolle digitaler Technologien und künstlicher Intelligenz im Steuerrecht. Können diese Technologien dazu beitragen, das Steuerrecht in der Zukunft zu vereinfachen und effizienter zu gestalten?
Wir bedanken uns herzlich bei Professor Schmidt für den Besuch und für seine anschaulichen Erläuterungen des Steuerrechts. Denn es soll ja Menschen geben, die damit ein bisschen fremdeln sollten. 😉
Viel Vergnügen beim Zuhören!
Zeitmarken
- 00:00:00 – Vorstellung des Themas und unseres Gastes.
- 00:08:00 – Wo ist das Steuerrecht im Rechtsgefüge verortet, und wie unterscheiden sich Steuerberater und Rechtsanwälte?
- 00:16:00 – Was sind „Steuern“ überhaupt und ist unser Steuersystem gerecht?
- 00:37:00 – Bevorzugt das Steuerrecht Großkonzerne gegenüber normalen Bürgern, wenn es darum geht, Steuern zu sparen?
- 00:52:00 – Was kostet uns die Steuerhinterziehung und warum gibt es nicht mehr Steuerprüfer, die gegen Steuersünder vorgehen?
- 01:12:00 – Könnte man das Steuersystem mittels digitaler Technologien vereinfachen und so gerechter machen?
Klaus
15. Juli 2024 at 11:16Wieder eine gelungene Folge.
Was mich beschäftigt und hier auch wieder Thema war: die Lenkungswirkung. Der Einstieg in den Abschnitt war sinngemäß, hohe Steuern da, wo man die Leute von weg bringen will, niedrige da, wo man sie hinhaben will. Oder, das eine belohnen, das andere ‚bestrafen‘.
Wenn jetzt noch einmal jemand schlüssig erklären könnte, wie das zur Besteuerung von Lohnarbeit und Kapitalerträgen passt, das wäre toll. 😖
Anonymous
19. Juli 2024 at 17:11Ich finde, das Arbeitszimmer von Herr Richter sollte wirklich nur zum Arbeiten da sein. Wenn also ein Finanzamts-Mensch kommt, um das Arbeitszimmer zu inspizieren –> okay, dann kann man kurz ins Arbeitszimmer reingehen.
Weitere Fragen zu beantworten („Was solln das fürn Flug sein?“) hat aber nichts mehr mit der Tätigkeit Arbeiten zu tun. Kann sowas nicht im Wohnzimmer besprochen werden? Oder in der Speisekammer?
Das Arbeitszimmer ist ja schließlich zum Arbeiten da, das ist kein Gäste-Empfangs-Zimmer.
Christoph
6. August 2024 at 14:58Ich glaube Lehrer*innen könnten auch mit einer anderen Alternative gut bzw. vermutlich noch viel besser leben: Die Schulen kommen ihrer Ausstattungspflicht nach. Siehe hierzu ein Beitrag des Spiegels aus dem Jahr 2018. [1]
Jene Diskussionen nehmen teilweise absurde Züge an. Es gab vor einiger Zeit die Diskussion, ob Lehrer nicht aus Datenschutzgründen einen getrennten Arbeitslaptop nutzen müssten. Den zahlt aber natürlich nicht die Schule oder das Schulamt, sondern hätten die Lehrer wie so vieles aus eigener Tasche bezahlen sollen. Denn als Alternative wurde ihnen die Möglichkeit genannt an einem Rechner in der Schule zu arbeiten. Da aber sofort klar war, dass die Schulen gar keine Kapazität für eine angemessene Anzahl an Arbeitsplätze und geschweige denn Büros haben, ist die Diskussion in meiner Bubble wieder genauso schnell verstummt, wie sie aufkam. Und so sitzen unsere wenig wertgeschätzten Ausbildenden der zukünftigen Generationen weiterhin ihre Überstunden [2] an privaten Laptops in privaten Arbeitszimmern in ihnen zugewiesenen Städten und Gemeinden ab.
[1] https://www.spiegel.de/karriere/schule-lehrer-bezahlen-oft-hunderte-euro-im-jahr-fuer-unterrichtsmaterial-a-1208325.html
[2] https://www.spiegel.de/panorama/bildung/bildung-rund-ein-drittel-der-arbeitszeit-von-lehrkraeften-entfaellt-auf-unterricht-a-f5e1cd5b-d15d-4729-b308-1c0dfacb8a38