In unserem Format „Obiter Dictum“ werfen wir einen Blick zurück auf vergangene Episoden, gehen auf das Feedback unserer Zuhörer*innen ein und diskutieren Themen, die uns sowohl im rechtlichen Bereich als auch privat beschäftigen.
Mit der aktuellen Podcast-Episode erfüllen wir zweifelsohne all diese Anforderungen. Es geht diesmal um Abmahnungen aufgrund der Nutzung von Musik bei Tiktok und Instagram, Nutzung der Abkürzungen „i.V.“ sowie „i.A.“, Entstehung eines neuen Urheberrechtsmythos und Einblicke in unsere Schlaf- und Arbeitsgewohnheiten.
Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen beim Zuhören und freuen uns auf Ihre Kommentare, Empfehlungen und Bewertungen bei iTunes oder Spotify.
Zeitmarken
- 00:00:00 – KI in unserem Alltag und wie sie beinahe einen Wohnungsmietvertrag verhindert hat.
- 00:17:00 – Was ist eigentlich der Unterschied zwischen „i.A.“ und „i.V.“ und sollte man diese Namenszusätze im Alltag noch nutzen?
- 00:28:00 – Abmahnungen wegen der Nutzung von Musik bei TikTok sowie Instagram und rechtssichere Alternativen.
- 00:51:45 – Ist es wirklich erlaubt, bis zu 15 Sekunden aus fremden Musikstücken ohne Erlaubnis zu nutzen? Wir betrachten, wie ein Copyright-Mythos entsteht.
- 00:56:00 – Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch Doppelgänger auf KI-generierten Bildern?
- 01:00:00 – KI-Datenbanken und Urheberrechte an Software.
- 01:08:00 – Unsere Tagesrhythmen, Wecker und können Anwält*innen auch weniger arbeiten?
Angesprochene Folgen und weiterführende Links
- Wann verletzen KI-Portraits das allgemeine Persönlichkeitsrecht? – „Kreativ [ge]recht“-Podcast von Rechtsanwalt Sebastian Deubelli mit Alexander Karst.
- Recht für Podcaster – Rechtsbelehrung Folge 40.
- Was bringt eine Rechtsschutzversicherung? – Rechtsbelehrung Folge 29.
- Die Angebots- und Buchungsseite, auf der Ihr Herrn Richter als Host und Berater für Radio- und Podcastsendungen oder als Moderator für Eure Veranstaltung buchen könnt (und solltet!).
Andreas Unkelbach
15. Mai 2023 at 9:52Zur Frage der Mythen rund um Musik dachte ich (früher) dass eine Kopie von Liedblättern mit Noten bspw. im Rahmen eines Gottesdienstes unproblematisch wäre, da im geschlossenen Raum etc.. Gerade im Bereich der Kirchenmusik sind hier aber einige Verträge im Hintergrund am Laufen und auch für die Liedblätter gibt es entsprechende Produkte etc., die hier zu beachten sind.
Was das Thema i.V. und i.A. anbelangt, ist dieses zumindest im Bereich eines GVP (Geschäftsverteilungsplan) durchaus noch relevant und wird auch im internen Schriftverkehr noch unterschieden. Zumindest dürfte bei bestimmten Vorlagen nicht einfach i.A. oder i.V. weggelassen werden, gerade, wenn es „Dokumente von besonderer Bedeutung“ sind. Aber vielleicht ist dies auch wieder ein Teilaspekt in einer Welt außerhalb der Normalität ;-).
Ansonsten ein großes Lob an die Randbemerkung zum Menschenmaterial, dass durch das Studium geschaffen wird und gleichzeitig auch die Werbung für Verwaltung aber auch für andere Möglichkeiten, die mit der gleichen Begeisterung möglich ist. Die Themen Spaß und Freude bei der Arbeit kann ich sehr gut verstehen und musste ein klein wenig schmunzeln über die Werbeeinblendung :-). Aber insgesamt spannend, wie sich hier auch das Arbeitsleben in der Juristerei wandelt. Ich bin gespannt, ob sich hier eine Reform in der Form der Ausbildung noch auswirkt und sehe an dieser Stelle immer noch nicht die AI als Lösung für alle Probleme, die ggf. durch Strukturen der Ausbildung oder Erwartungen im Arbeitsumfeld entstehen.
Als Zuhörer eurer Rechtsbelehrung ein großes Lob auch an die Moderation und strukturgebende Verfahren, wodurch sich im Podcast eure beiden Fähigkeiten (manchmal ergänzt um externe) wunderbar ergänzen.
In diesem Sinne habt eine erfolgreiche Woche und (passend zur Uhrzeit) einen guten Morgen
Viele Grüße
Andreas Unkelbach
Thomas Schwenke
17. Mai 2023 at 15:41Vielen Dank und den Mythos mit den Kirchennoten kannte ich gar nicht und frage mich, warum es einen kirchlichen Datenschutz gibt, aber kein kirchliches Urheberrecht. 🙃 Was die Beschreibung der Arbeitsmöglichkeiten angeht, so ist es absolut richtig, dass jeder einen Job anstreben sollte, der seinen Neigungen und Fähigkeiten entspricht. Ich kenne auch genug Leute, die in der Verwaltung sehr glücklich sind. Alles andere ist Krampf, zumindest ist das meine Erfahrung.
Tom
15. Mai 2023 at 10:35Sorry den Gender Unsinn kann man sich nicht anhören!
Schade. Ist euch das nicht peinlich? An der Mehrheit vorbei:
https://www.merkur.de/politik/wdr-politik-deutschland-gendern-gendersternchen-gendergap-schoenenborn-verzichten-umfrage-ergebnis-92074604.html
Thomas Schwenke
17. Mai 2023 at 15:58Vielen Dank für den Hinweis, wir hatten das Thema Gendern bereits in dieser Episode erläutert: https://rechtsbelehrung.com/parodien-rollenspiele-und-gendern-obiter-dictum-5/
Ich verstehe auch, dass das Gendern zu geistigen Herausforderungen bei der Verarbeitung der aufgenommenen Inhalte führen kann. Ich denke aber, dass diejenigen, für die das Gendern eine sprachliche Hürde darstellt, ohnehin Schwierigkeiten haben könnten, den restlichen Inhalt der Rechtsbelehrung erfassen zu können.
Das tut mir besonders leid, denn wir wollen ja so viele Menschen wie möglich erreichen. Dies ist jedoch ein privater Podcast und wir haben leider nicht die Möglichkeit, die Ansprache und den Inhalt für alle Zielgruppen anzupassen. 😌
Anonymer Nutzer
9. Juni 2023 at 12:59Ich mag gerne noch zwei Fragen zum Komplex AI stellen:
1.) Deep Fakes: Wie ist denn die rechtliche Bewertung, wenn Schmuddelseiten zukünftig nicht mehr eine Menge von fertigen Filmchen zum Abruf bereithalten, sondern Nutzerprompts annehmen und dann daraus AI-basiert einen Film nur für diesen Nutzer erstellen, der aber nicht auf der Seite selbst gespeichert wird? So könnten Nutzer dann z.B. beschreiben wie die Darsteller aussehen und was sie machen sollen, und es wäre natürlich „rein zufällig“, wenn eine berühmte Person der generierten Person zum Verwechseln ähnlich sieht, weil die Beschreibung auch auf sie zutreffen könnte. Das ganze käme ohne Hochladen von Fotos aus, und ohne Namen in den Prompts, sondern nur mit gutem Prompt-Engineering. Wäre sowas erlaubt (anzubieten / zu nutzen)?
Im Bereich Deep Fakes mag ich noch die Sichtweise anmerken, dass jegliche Daten damit abstreitbar werden. In der datenschutzrechtlichen / persönlichkeitsrechtlichen Bedeutung kann man das Thema also differenzierter betrachten. Wenn keiner mehr weiß, ob eine Information wahr ist, verlieren jegliche Informationen ihren Wert. Bzw. wenn über Phishing von Prominenten private Bilder geklaut werden, könnten sie einfach hinterher sagen „die sind nicht echt“.
2.) Meinungsäußerung / Prompts: Wenn man jemandem etwas beleidigendes sagen oder schreiben möchte, muss man bestimmt gut aufpassen. Wie wäre es denn stattdessen, jemandem zu sagen oder schreiben: „Ich finde die richtigen Worte gar nicht, um mein Empfinden auszudrücken. Das nächste mal am PC frage ich Chat-GPT einmal danach, mir einen passenden Text für Sie zu generieren, den ich Ihnen dann schicken kann, der Sie richtig hart beleidigt und der voll unter die Gürtel-Linie geht, und auf erstens XXX, zweitens XXX, drittens XXX eingeht, aber der so formuliert sein soll, dass er die Grenze zur strafrechtlich relevanten Beleidigung gerade so nicht überschreitet.“ Ist die Formulierung von Beleidugungen als Prompt mit dem Zusatz am Ende eine valide Möglichkeit, um seine Argumente zu platzieren, aber straffrei aus der Sache rauszukommen?
Evtl. könnt ihr das in einem zukünftigen Obiter Dictum aufgreifen 😃