Wie versprochen, gehen wir in diesem Obiter Dictum auf eure Fragen zu den letzten Folgen der Rechtsbelehrung ein, in denen sich alles um die Zulässigkeit von Videoaufnahmen drehte (bzw. um Surveillance, Sousveillance und Equiveillance, Anm. der Verfasser 😉).
- Wann darf ich Polizeikräfte filmen?– Rechtsbelehrung 125
- Darf ich Privatpersonen zu Beweiszwecken filmen? – Rechtsbelehrung 126
- Wann hat die Polizei das Recht, mich zu filmen? – Rechtsbelehrung 128
Eure Fragen haben unserem „resident“ Gast der letzten Monate, Dr. Markus Wünschelbaum, so gut gefallen, dass er sich kurzerhand bereit erklärte, sie selbst zu beantworten.
Freut euch daher auf eine spannende Diskussion, in der es unter anderem um Videos mit Autotranskript, Lippenlesefunktionen und Dashcams gehen wird. Darüber hinaus beantworten wir erneut eine private Frage an die Podcaster, diesmal zu unseren Idolen und Vorbildern.
Wir wünschen euch viel Spaß beim Zuhören!
Als Gast begrüßen wir Dr. jur. Markus Wünschelbaum, Referent beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg und St. Petersburg. (LinkedIn).
Zeitmarken
- 00:02:30 – Begrüßung des Überraschungsgastes Dr. Markus Wünschelbaum.
- 00:05:30 – Diskussion über die unbefugte Aufzeichnung nichtgesprochenen Wortes durch Transcript und Lippenlesen.
- 00:22:30 – Erörterung der Möglichkeit, eine Öffentlichkeit im Sinne des § 201 StGB durch Ansage oder Stream herzustellen.
- 00:30:00 – Diskussion über das Recht zur Lüge und den Begriff „Jura“.
- 00:33:00 – Ist es zulässig, bei einer Behandlung durch Unfallsanitäter zur Sicherheit des Opfers zu filmen.
- 00:39:00 – Bedingungen unter denen Dashcams genutzt werden dürfen.
- 00:42:00 – Feedback zum Steuerrecht.
- 00:44:00 – Wann greift die DSGVO, wenn man fremde Personen „privat“ fotografiert und muss man ihnen eine Datenschutzerklärung bereitstellen?
- 00:55:00 – Private Frage zu unseren Idolen und Vorbildern.
- 01:09:00 – Entstehung der Struktur einer Episode der „Rechtsbelehrung“.
Alle Folgen der „Videoaufnahmen & Datenschutz“-Reihe
- Wann darf ich Polizeikräfte filmen?– Rechtsbelehrung 125.
- Darf ich Privatpersonen zu Beweiszwecken filmen? – Rechtsbelehrung 126.
- Wann hat die Polizei das Recht, mich zu filmen? – Rechtsbelehrung 128.
- Recht schlägt Moral – Obiter Dictum 13.
Weiterführende Links
- „Achtung Kamera! – Hinweise zur Videoüberwachung für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Behörden“ der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten.
- „Indie Fresse – Kluge Gedanken zu schönen Spielen“ (Steady) – Podcast von Marcus Richter und Denis Kogel
Schreibe einen Kommentar