Die gesetzlichen Regelungen zur Rundfunklizenz kann man nicht wirklich nachvollziehen. Da werden von jedermann angebotene Live-Streams auf Twitch, Hangouts on Air bei YouTube oder Live-Videos bei Facebook und Instagram, mit großen TV-Sendern gleichgestellt, sogar, wenn sie lediglich eine Handvoll Zuschauer haben. Als Folge sind die Streamer gesetzlich gezwungen, mindestens 1.000 Euro für eine Sendelizenz zu bezahlen oder ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro zu riskieren.
Als Rechtfertigung für diesen gesetzlichen Zwang dienen die Sorgen um die Frequenzknappheit und Monopolbildung im Rundfunkmarkt, wie sie vom Bundesverfassungsgericht zuletzt 1981 geäußert wurden. Da diese Gefahren im Internet jedoch nicht mehr vorhanden sind, kann man die Lizenzpflicht sogar als eine ungerechtfertigte Zensur betrachten.
Auch die Landesmedienanstalten erkennen das an und schlagen eine Änderung des Gesetzes von einem Zulassungsverfahren, hin zu einer „qualifizierten Anzeigepflicht„. Dennoch müssen sie bis dahin das Gesetz vollziehen und verlangen öffentlichkeitswirksam von Let’s Playern wie Piet Smiet und Gronkh eine Lizenz für deren Live-Kanäle bei Twitch zu beantragen. Dabei wird gemunkelt, dass die Behörden damit eine öffentliche Diskussion auslösen und so den Gesetzgeber mittelbar zu einer Gesetzesänderung bewegen wollen.
Wir haben die Rundfunklizenz genau unter die Lupe genommen und klären auf, wer und unter welchen Voraussetzungen zur Beantragung einer Rundfunklizenz verpflichtet ist.
Unterstützt werden wir fachlich vom Rechtsanwalt Nicolas Maekeler (Twitter), Syndikus beim heise Verlag. Er hat das Zulassungsverfahren für die #heiseshow begleitet und weiß nicht nur viele Anekdoten zu erzählen, sondern auch wie Unternehmen dank der Lizenzpflicht Rundfunkgebühren sparen können.
Wir bedanken uns sehr beim Nicolas und wünschen Euch viel Spaß beim Zuhören und Sich-Mitwundern.
P.S. wir freuen uns auch sehr über die Nominierung für den klicksave-Award, der sich „an Personen und Projekte aus den Bereichen digitaler Angebote, Maßnahmen oder Initiativen, die den verantwortungsbewussten Umgang mit Daten fördern oder damit zur Stärkung der Meinungsfreiheit beitragen“ richtet. Genau das ist auch unser Ansinnen.
00:00:00 – Hausmeisterei und Bewertungsmangel.
00:02:13 – Begrüßung unseres Gastes Nicolas Maekeler.
00:04:24 – Einführung in die Thematik und die Problematik mit Let’s Plays, Twitch, Piet Smiet und Gronkh.
00:12:00 – Der Schutz der Rundfunkfreiheit als Grundrecht und warum die Rundfunkregulierung ursprünglich keine Zensur war.
00:18:00 – Die einzelnen Voraussetzungen: linearer Empfang, gerichtet an die Allgemeinheit (was auch bei Spartenprogrammen gegeben ist).
00:21:45 – Wan liegt ein Sendeplan vor? Wie häufig muss man senden? Hängt es von Hinweisen an die Nutzer ab??
00:26:50 – Wann wird eine Sendung journalistisch-redaktionell und hat meinungsbildende Relevanz?
00:35:00 – Unterschiedliche Behandlung von Hörfunk über das Internet, welcher nur angemeldet werden muss.
00:36:40 – Das Lizenzverfahren und seine Kosten am Beispiel der #heiseshow.
00:51:00 – Soll man überhaupt eine Rundfunklizenz beantragen oder lieber abwarten, bis die Behörde sich meldet?
00:53:30 – Sollten nicht eigentlich die Plattformen und nicht die Streamer eine Lizenz beantragen?
00:55:30 – Welche Verpflichtungen entstehen mit der Lizenz einher? Trennungsgebot, Jugendschutz und Werbezeit für Parteien.
01:01:00 – Rundfunklizenz als Sparmodel durch Befreiung von Rundfunkgebühren?
01:03:40 – Ist die Rundfunklizenz eine Form verfassungswidriger Zensur?
01:08:00 – Die Landesmedienanstalten sind nicht die Bösen und hätten das Gesetz gerne von einer Zulassungs- zu einer qualifizierten Anzeigepflicht geändert.
01:12:00 – Wird die Reform der AVMD-Richtlinie bald einen Anlass zur Änderung geben, weil ansonsten z.B. auch YouTube-Videos zulassungspflichtig wären?
01:16:00 – Kann eine fehlende Lizenz abgemahnt werden, weil es eine Marktverhaltensregelung ist?
01:23:50 – Hinweis auf unsere Nominierung für den Klicksafe-Preis
Verweise auf andere Folgen
- Hatespeech – Rechtsbelehrung Folge 35 mit Jörg Heidrich, Justiziar beim heise Verlag
- Sprechende Puppen und andere Minispione – Rechtsbelehrung Folge 44 (Jura-Podcast) zum Begriff der „Bestimmung“
Genannte Quellen, Gesetze und Urteile
- Webseite der #heiseshow
- Rundfunk oder nicht? Erläuterungen zur PietSmiet TV-Entscheidung der ZAK von den Landesmedienanstalten
- Medienanstalt droht mit Verfahren gegen Gronkh bei Golem.de
- Artikel 5 des Grundgesetzes zur Rundfunkfreiheit und Zensurverbot
- Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag – RStV –) mit der Definition des Rundfunks im § 2 sowie der Lizenzpflicht im § 20a.
- Rundfunkbeitragsstaatsvertrag mit der Befreiung von Rundfunkgebühren im § 5 Abs. 6
- Audiovisuelle Mediendienste Richtlinie 2010
- Rundfunkurteile des Bundesverfassungsgerichts
- Der veränderte Medienkonsum EU-Kommission legt Entwurf für neue Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste vor
- Bedingungen für den Verzicht auf Rundfunklizenzen für Livestreams über das Internet – Eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages von 2014
- Streaming-Angebote und die Freiheit im Netz – ein Beitrag des Vorsitzenden der Deutschen Landesmedienanstalten Siegfried Schneider, in dem er sich für eine qualifizierte Anzeigepflicht ausspricht.
- Update Rundfunklizenz & Youtuber + Politik von Piet Smiet
- Googles Hangout on Air – Drohen Abmahnungen bei fehlender Rundfunklizenz? von Thomas Schwenke
- Video: „Rundfunkrechtliche Regulierung für Videoinhalte im Internet“ von RA Thorsten Feldmann bei der DSGRI Herbstakademie 2016
- 2. Fachkonferenz zur Digitalen Spielkultur: Konflikt, Konsum, Kontrolle bei der Gamesweek, u.a. mit Herrn Richter, Prof. Hubertus Gersdorf und stellvertretenden Direktorin der Landesmedienanstalt NRW, Frau Doris Brocker.
- Überreguliert – Wie Heise einmal eine Rundfunklizenz beantragen musste – Video und Artikel mit unserem Gast Nicolas Maekeler
Johannes
30. Juni 2017 at 21:51Also ich habe jetzt noch nicht ganz verstanden warum ein Plalttfrom Betreiber wie z.B. Twitch nicht der Verantwortliche für die ganzen Inhalte ist. Im Fernsehen ist es doch auch so, dass eine Produktionsfirma die gesamten Inhalte gestaltet es aber vom Sender ausgestralt wird. Dadurch könnte Twich eine Lizenz beantragen und alle Streamer könnten in Ruhe machen was sie wollen.
Ich verstehe schon, dass das die Medienanstalt nicht will und schon von berufswegen anders sehen muss aber ist das wirklich so klar geregelt? in dem
Thomas Schwenke
2. Juli 2017 at 21:25Soweit ich weiß, übernimmt ein Sender auch die Verantwortung für die Inhalte, die von den einzelnen Produktionsfirmen geliefert werden. D.h. es ist nicht lediglich eine technische Plattform, mit User Generated Content, wie z.B. Twitch. Aber soweit ich weiß, stützt sich Gronkh auch auf diese Argumentation, so dass sie in der Zukunft u.U. sogar gerichtlich geklärt werden könnte.
Bernhard
2. Juli 2017 at 20:10Wieder eine tolle Folge! Bezüglich der fehlenden Rezesionen auf iTunes könnte es vielleicht auch daran liegen, dass dieses unsägliche Programm es einem nicht wirklich einfach macht, einen Podcast zu finden und zu bewerten. Über die App geht es ja auch nicht (oder ich habe die Funktion noch nicht gefunden). Aber jetzt habe ich mal endlich eine Rezesion geschrieben. Wurde auch langsam mal Zeit 🙂
Da ich auch mit dem Gedanken spiele meinen ersten Podcast zu starteten, bin ich ja erste einmal beruhigt, dass ich keine Rundfunklizenz dafür benötigen werde.
Mich würde aber noch eine Sache interessieren, die wohl auch einige andere neue Podcaster beschäftigen wird. Welche Technik wird bei diesem Podcast verwendet und welche Software? Da ja auch schon Sendungen über große Entfernung aufgenommen wurden, gibt es hierzu doch bestimmt nützliche Tipps 🙂
Thomas Schwenke
2. Juli 2017 at 21:20Herzlichen Dank! \o/ Dann hat der Aufruf ja geklappt. 😉 Und ja, mir geht es genauso, wenn ich mal einen Podcast bewerten will. Keine Ahnung, warum iTunes es einem da so schwer macht. 🙁
Was die Software angeht, nutzen wir https://www.blubrry.com/ als WordPress-Plugin. Was Audio angeht, nutze ich zumindest unterwegs das https://focusrite.de/usb-audio-interfaces/scarlett-solo und https://www.thomann.de/de/beyerdynamic_dt297pv80_mk_ii.htm.
Im Rechtsbelehrung-Studio beim Herrn Richter steht eine Ausrüstung, die zum Betrieb eines Radiosenders taugt. Da traue ich mich nichtmal an die Beschreibung. Aber ich nehme das als Anregung, um hier eine Hinweisseite mit unserem Equipment anzulegen.
Bernhard
5. Juli 2017 at 14:22Danke für das kurze Feedback. Ich muss mir mal bei Gelegenheit Bluburry ansehen. Aktuell scheint es aber mit dem Podlove-Player hier auf der Website ein paar Probleme zu geben. Die Steuerelemente sind ein wenig komisch 🙂
Bei der Frage zur Software hatte mich eher die Studio-Software interessiert, gerade eben auch bei Aufnahmen über den Atlantik hinweg 🙂
Thomas Schwenke
5. Juli 2017 at 21:25Das ist dann https://studio-link.de/