Wir haben die aktuell diskutierte Frage „Was darf Satire?“ zum Anlass genommen uns die rechtlichen Grenzen der Satire anzuschauen. Dabei beschränken wir uns jedoch nicht auf religionsbezogene oder politische Satire, wie die von Charlie Hebdo, sondern schauen uns z.B. auch die urheberrechtliche Grenzen der Parodie an. So ist dieser Podcast eine Anleitung mit vielen Beispielen geworden, die Sie konsultieren sollten, bevor Sie sich satirisch über Personen, Unternehmen oder Weltanschauungen äußern möchten.
Wir bedanken uns auch für die positiven Kommentare, arbeiten an Flattr und bieten die angesprochenen Amazon-Wunschlisten (Wunschliste Marcus Richter, Wunschliste Thomas Schwenke) für Dankeschönzwecke an. Danke zurück! 🙂
Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Zuhören und wir freuen uns immer über Themenvorschläge an @RBL_rfm.
- 00:00:45 Hausmeisterei und Neujahrsvorsätze.
- 00:04:00 Einleitung in das Thema und Trennung zwischen Recht und Moral.
- 00:07:50 Was bedeuten die Begriffe Satire, Ironie, Sarkasmus, Zynismus, Parodien, Humor und woran sind sie erkennbar?
- 00:13:50 Wie kann man gegen rechtswidrige Satire vorgehen? Wo ist der Unterschied zwischen dem Zivil- und dem Strafverfahren?
- 00:21:00 Woran ist Satire erkennbar?
- 00:27:00 Die Trennung des Aussagekerns der Satire von ihrer Einkleidung.
- 00:31:00 Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Satire – ab wann ist die Menschenwürde verletzt?
- 00:39:00 Welche Rolle spielt die Kunst in der Satire?
- 00:43:15 Verletzung von Unternehmensrechten und wirtschaftlichen Interessen.
- 00:45:50 Die Parodie, geistiger Abstand und das EuGH-Urteil, wonach Parodie nicht dem Urheber zugerechnet werden darf .
- 01:05:00 Besonderheiten bei Personen, die in der Öffentlichkeit stehen.
- 01:10:00 Warum es bei der Verunglimpfung von Religionsgesellschaften im § 166 StGB eigentlich nicht um den Schutz von Religionen geht.
Jan D
26. Januar 2015 at 16:52Sehr geehrter Herr Richter, sehr geehrter Herr Schwenke,
ich freue mich stets über neue Folgen der Rechtsbelehrung. Diese höre ich mit großer Begeisterung auf dem Weg zu meiner Arbeitsstätte. An dieser Stelle möchte ich mich daher für Ihre Arbeit herzlich bedanken!
Vollkommen losgelöst davon möchte ich an dieser Stelle gerne einen Themenvorschlag vorbringen: Domainrecht.
Da die Website „MeinNachname“.de von einem amerikanischen Domain-Grabber besetzt ist (der mir freundlicher Weise angeboten hat, die Domaine für mehrere hundert Euro im Monat zu leasen) habe ich mich ein wenig mit der aktuellen Rechtslage auseinander gesetzt. Aus meiner Sicht ist das ein spannendes Themengebiet. Wäre das nicht was für Sie?
MfG
Jan D
Thomas Schwenke
27. Januar 2015 at 12:49Danke sehr, das ist eine sehr gute Idee! Das Thema hatten wir bis zu Ihrem Vorschlag tatsächlich nicht auf dem Schirm. Wir werden es aber aufnehmen und ich hoffe in einer der nächsten Folgen besprechen.
Michael
27. Januar 2015 at 7:42Hallo,
wenn man der Argumentation des Bundesadlers folgt, müsste es doch auch legitim sein, einen Politiker im bestimmten Kontext vor einer Deutschlandfahne mit Bananenstaude darzustellen.
Thomas Schwenke
27. Januar 2015 at 12:42Wenn es einen satirischen Hintergrund hat, sehe ich keine Probleme, zumal sowohl die Deutschlandfahne, als auch Bananenstauden urheberrechtlich nicht geschützt sind.
André
4. Februar 2015 at 18:51Bei einer Fotomontage sollte man dann allerdings die Bildrechte abklären.
Luftikus
1. März 2015 at 16:33Danke für die ausführliche Begriffsklärung zu Satire, Parodie, etc.
Auch sehr gut: „Worte / Begriffe sind Hilfsmittel … für Juristen“
andhye
3. August 2015 at 22:19ich freue mich stets über neue Folgen der Rechtsbelehrung. Diese höre ich mit großer Begeisterung auf dem Weg zu meiner Arbeitsstätte.