Der Abmahnbeantworter ist ein Werkzeug, mit dem Antworten auf Filesharing-Abmahnung erstellt werden können. Dadurch soll unberechtigt Abgemahnten die Gegenwehr erleichtert werden. Veröffentlicht wurde der Abmahnbeantworter vom Förderverein freie Netze (Freifunk) und dem Chaos Computer Club (CCC).
Auf der Seite der Anwaltschaft ist der Abmahnbeantworter zum Teil sehr ablehnend aufgenommen worden. Bemängelt wurde u.a., dass den Abgemahnten mit dem Antwortschreiben kaum geholfen werde und sie sich sogar schaden können.
Diese Kontroverse war für uns ein Anlass, uns nicht nur den Abmahnbeantworter anzuschauen, sondern über den aktuellen Stand bei Filesharing-Abmahnungen zu sprechen. Dazu haben wir die Rechtsanwältin Beata Hubrig (Twitter) eingeladen, die u.a. abgemahnte Freifunker vertritt und an dem Abmahnbeantworter maßgeblich mitgewirkt hat.
- Rechtsanwalt Niklas Plutte
- Rechtsanwältin Beata Hubrig
Eine eher kritische Ansicht vertritt Rechtsanwalt Niklas Plutte (Twitter, Podcast), der selbst Mandanten in Filesharing-Fällen vertritt. Nach seiner Ansicht ist jeder Fall anders und die Verteidigung von Abmahnungen kann nicht effektiv von einem Onlinegenerator übernommen werden.
Wir bedanken uns bei unseren Gästen für eine kompetente, aber auch kontroverse Diskussion. Wir wissen nun um das politische Signal des Abmahnbeantworters, seine Möglichkeiten, aber auch Grenzen, die sich aus der komplizierten Rechtslage ergeben.
Hinweis: Ihr könnt mit Beata Hubrig über den Abmahnbeantworter auch auf dem 33. Congress des Chaos Computer Clubs im Rahmen des Talks „Kampf dem Abmahnunwesen„, am 27. Dezember 2016 um 16:30, diskutieren.
- 00:00:00 – Vorstellung der Gäste und des Themas
- 00:06:30 – Filesharing, IP-Adressen als Identifizierungsmerkmal und die Funktion von Abmahnungen.
- 00:10:00 – Wie funktioniert die „Abmahnindustrie“, warum hat sie einen schlechten Ruf und was kostet die Verteidigung gegen Abmahnungen.
- 00:14:00 – Entmündigung mit Textbausteinen und die Frage, ob nicht jeder Mensch Abmahnungen auch ohne Jurastudium verstehen müsste.
- 00:26:00 – Warum haftet der Anschlussinhaber für Rechtsverstöße, die er nicht begangen hat?
- 00:39:00 – Unterlassungserklärung, deren Modifizierung und mögliche Folgen in der Zukunft?
- 00:41:50 – „Mc Fadden vs Sony“ und unsinnige Pflichten zur Nutzeridentifizierung.
- 01:02:00 – Störerhaftung und die sekundäre Beweislast.
- 01:16:00 – Abmahnbeantworter, seine Funktionen, Möglichkeiten und Ziele.
- 01:30:00 – Kritik am Abmahnbeantworter und mögliche negative Folgen für die Nutzer.
- 01:54:00 – Abmahnbeantworter als ein politisches Statement
Erwähnte Folgen
Weiterführende Links
- Der Abmahnbeantworter
- FAQ des Abmahnbeantworters
- Der Abmahnbeantworter: Selbstverteidigungshilfe gegen unberechtigte Abmahnung – Pressemitteilung des CCC
- Warum ein Abmahnbeantworter, der Antwortschreiben generiert? – Interview mit Beata Hubrig bei Netzpolitik.org
- Störerhaftung und Abmahnungen: „Wir haben ein Problem mit der Anwendung des Gesetzes durch unsere Gerichte“ – Interview mit Beata Hubrig bei Netzpolitik.org
- Abmahnbeantworter: Anwälte sehen noch Mängel an Briefgenerator – Rechtsanwalt Niklas Plutte im Interview bei iRIGHTS.info
- Social Media News Podcast mit Felix Beilharz und Rechtsanwalt Niklas Plutte
- Abmahnbeantworter des CCC – leider nicht zu empfehlen – Kritik von Rechtsanwalt Markus Kompa
- Risiko Störerhaftung: Symptom eines kaputten Urheberrechts bei iRIGHTS.info
- Zum Wochenende: Die Abmahnwellenvorhersage – Rechtsanwalt Stephan Dircks erklärt das Geschäft mit Massen-Abmahnungen
Angesprochene Quellen, Fälle, Gesetze und Urteile:
- EuGH, 15.09.2016 – C-484/14 („Mc Fadden vs Sony Music“) – EuGH zur Störerhaftung des Betreibers eines offenen WLAN-Netzes.
- BGH, 06.10.2016 – I ZR 154/15 – Sekundäre Darlegungslast und keine Pflicht des Anschlussinhabers, den Täter zu ermitteln.