Ab dem 01. August 2021 müssen YouTube, Facebook & Co Nutzerinhalte vor dem Upload auf mögliche Urheberrechtsverstöße überprüfen. Dazu werden sie durch das neue Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) verpflichtet, welches wiederum die Vorgaben der EU-Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-Richtlinie) umsetzt.
Diese Richtlinie wurde vor allem durch die Proteste gegen ihren Artikel 17 bekannt, der die Einführung von Uploadfiltern vorsieht (auch wenn der Begriff „Uploadfilter“ auf politischer Ebene ungerne genutzt wird).
Allerdings ist das neue Gesetz nicht bloß einseitig zum Vorteil der Rechteinhaber ausgefallen. Denn das Gesetz enthält auch Ausnahmen und Verfahren, die Rechte der Nutzer wahren und die unberechtigte Blockierung von Uploads verhindern sollen (sog. „systematischen Overblockig“). D.h. die Plattformen sollen davon abgehalten werden eher den Rechteinhabern, als den Nutzern recht zu geben, weil Sie seitens der Rechteinhaber höhere Risiken befürchten.
Auf ein mögliches Overblocking wies auch unsere Gästin Prof. Louisa Specht-Riemenschneider in Ihrer Stellungnahme im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hin. Sie selbst positioniert sich grundsätzlich gegen Uploadfilter. Allerdings sieht sie auch die Vorteile für die Nutzer und erläutert, warum der die deutsche Umsetzung der Urheberrechtsreform durchaus als gelungen betrachtet werden kann.
Es bleibt allerdings weiterhin ein kontroverses Thema, bei dem uns auch Eure Meinungen in den Kommentaren interessieren.
Zunächst wünschen wir Euch aber ein lehrreiches Vergnügen beim Zuhören!
Tipp: Ratgeber und FAQ zur Urheberrechtsreform 2021
Zu der Folge gibt es auf der Plattform von Dr. Schwenke eine Zusammenfassung zu der Urheberrechtsreform, welche sich an alle richtet die im Internet Inhalte publizieren. Dabei werden nicht nur die Uploadfilter erklärt, sondern auch die neuen Rechte auf Karikaturen, Parodien und Pastiches als auch das ebenfalls neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger: „Ratgeber Urheberrechtsreform: Uploadfilter, Zitate, Parodien, Karikaturen, Pastiches und Memes.„
Kapitel
- 00:00:00 – Begrüßung und Einführung in das Thema.
- 00:05:50 – Worum geht es bei dem neuen Gesetz und welche besondere Rolle spielen Plattformen, wie YouTube oder Facebook?
- 00:13:30 – Haben die Proteste und Demos der Nutzer das Gesetz beeinflusst?
- 00:18:00 – Wie funktionieren die Uploadfilter in der Praxis?
- 00:23:00 – Warum das neue Gesetz die Rechte der Nutzer gegenüber den Plattformen stärkt.
- 00:30:00 – Wie läuft ein Prüfverfahren mittels Uploadfiltern ab? Sind Übernahmen von 15 Sekunden aus einem fremden Video oder Musik erlaubt?
- 00:39:00 – Beschwerden, Streitschlichtung und Gerichtsverfahren – Wie können Nutzer ihre Rechte effektiv durchsetzen?
- 00:47:00 – Falls Nutzer selbst Nutzungslizenzen für die fremden Inhalte erwerben – werden diese Lizenzen von den Plattformen erkannt?
- 00:58:00 – Ist die deutsche Regelung zu Uploadfiltern besser als keine Regelung?
- 01:02:00 – Welche Plattformen müssen Uploadfilter einführen? Können auch Webseiten und Anwendungen von „regulären“ Unternehmen betroffen sein?
Johannes Nehlsen
1. August 2021 at 18:58Ein wirklich spannender Einblick, passend zum 1. August.
Einzig was Karikaturen, Parodien und Pastiches sind, wird nicht jeder wissen. Welche Memes nun legal sind, hätte gerne noch etwas mehr Raum einnehmen können (auch wenn das mit im UrhG steht, was ja nicht Thema war).
Thomas Schwenke
10. August 2021 at 11:43Dankeschön und das stimmt. Wir hatten hier den Abstecher nicht genommen, da das Thema Uploadfilter für sich selbst schon kompliziert war. Die Hinweise zu Karikaturen, Parodien und Pastiches habe ich hier gesondert behandelt:
https://datenschutz-generator.de/ratgeber-urheberrecht-uploadfilter/#Zitate_Karikaturen_Parodien_und_Pastiches_und_das_Recht_auf_Memes
Anonymous
9. August 2021 at 13:24Bitte mehr Folgen mit Frau Specht, nicht erst in einem Jahr wieder.
Louis Woodmill
10. August 2021 at 16:57Hallo Herr Dr. Schwenke, ich bin gerade zufällig auf Ratgeber-Seiten von Soundcloud geraten. Dort steht (immer noch):
„Ein Mashup ist ein abgeleitetes Werk. Wenn du ein abgeleitetes Werk geschaffen hast, das auf Tracks basiert, die du heruntergeladen oder auf sonstigen Online-Quellen gefunden hast, benötigst du in jedem Fall die Genehmigung des Rechteinhabers der Inhalte, um diese auf dein Konto hochladen zu können.
Beachte bitte ebenfalls, dass es nicht ausreicht, den Originalautor in deinem Werk zu nennen und anzugeben, dass der Track für nicht-kommerzielle Zwecke genutzt wird. Da dein Werk auf den Tracks anderer Autoren basiert, musst du sicherstellen, dass die Urheberrechtsinhaber aller in deinem Mashup enthaltenen Tracks damit einverstanden sind, dass diese in deinem Upload auf SoundCloud verwendet werden, auch in abgeänderter Form.“
Der Ratgeber zum Thema ist doch nicht mehr aktuell, oder wie sehen Sie das?
Ich habe dort vor vier Tagen einen Disput geöffnet und sie haben dann meinen bisher geblockten Mashup-Track tatsächlich „reinstated“.
Weitere unterhaltsame UploadInfos und Mashups finden Sie auf meiner Website mixtinctionrebellion.com