Der Trend zur Videokonferenz, den die Corona-Zeit mit sich brachte, machte auch vor Gerichten nicht halt.
Zwar war es schon zuvor zulässig Gerichtsverhandlungen zeitgleich in Bild und Ton von unterschiedlichen Ort aus zu führen. Doch fristete die „Videoverhandlung“ bisher eher ein Schattendasein. Dabei bietet das Fernverhandeln nicht nur gesundheitliche Vorteile.
Mit unserem Gast Jan Spoenle, Richter am Landgericht Heilbronn, erläutern wir daher anhand seiner Erfahrungen im Rahmen von Zivilprozessen neben den Vorteilen, auch die Grenzen der gerichtlichen Videoverhandlung, deren Zukunftsfähigkeit, und ob es zulässig ist, virtuelle Roben vor Gericht zu tragen.
Wir wünschen viel Vergnügen und empfehlen zur Vertiefung den Beitrag „Corona-Pandemie: Die Verhandlung per Videokonferenz nach § 128a ZPO als Alternative zur Präsenzverhandlung„, den unser Gast zusammen mit Dr. Reto Manz (Gast unserer Folge 22) bei Juris veröffentlicht hat.
Kapitel
- 00:00:00 – Vorstellung des Themas und unseres Gastes Jan Spoenle, Richter am Landgericht.
- 00:03:45 – Wie kam es dazu, dass Gerichte per Video verhandeln?
- 00:06:00 – Wie viele Personen sind üblicherweise im Gerichtssaal?
- 00:11:30 – Wie wahrt man die Öffentlichkeit bei Videoprozessen, wer muss da sein und wie stellt man die Sicherheit sicher?
- 00:21:50 – Sind virtuelle Roben zulässig?
- 00:27:00 – Wird die Möglichkeit der Videoverhandlung genutzt?
- 00:38:00 – Werden Videoverhandlungen aufgezeichnet?
- 00:42:30 – Kann man Zeugen per Video vernehmen und Urkunden würdigen?
- 00:50:00 – Führen Videokonferenzen nicht zu einer gewissen Entmenschlichung der Parteien?
- 00:54:00 – Aber wann ist man in Videokonferenzen säumig?
- 01:09:00 – Sind Masken vor Gericht erlaubt?
- 01:13:00 – Wie sieht die Zukunft aus? Sind Videokonferenzen bloß eine vorübergehende Entscheidung?
Jörg Tegeder
12. August 2020 at 14:08Prima Format und interessante Informationen aus der Praxis; dazu sehr unterhaltsam. Leider haben’s nicht alle Kollegen so gut wie Herr Spoenle und die anderen Richter in Baden-Württemberg, wo die notwendige Technik schon flächendeckend angeschafft und eingeführt ist. Insbesondere für diejenigen Kollegen, die „auf eigene Faust“ und mit eigenem Equipment per Bild- und Tonübertragung verhandeln wollen oder müssen hat der DRB Berlin einen „Leitfaden Videoverhandlung“ mit Checklisten und Mustern herausgebracht: https://www.drb-berlin.de/mitgliedschaft/votum/votum/news/leitfaden-videoverhandlung.