In unserer Jubiläumsfolge kehren wir wieder zu der ersten Folge der Rechtsbelehrung zurück. Es geht wieder um die Frage der Bildhaftung. Daneben geht es auch um die Haftung von Texten, Videos und sonstigen Inhalten die entweder verlinkt, eingebettet (z.B. ein YouTube-Video oder Bilder via Hotlinking) oder bei Facebook geteilt werden. Es geht also Haftung für alltägliche Handlungen.
Diese Haftung ist gelinde gesagt, ein bisschen unübersichtlich geworden. Allerdings auch aufregend, zumindest juristisch betrachtet. Wir nehmen Sie also auf eine historische Reise mit, bei der es vor allem um zwei Fragen geht:
- Wenn man fremde Inhalte (Bilder, Texte, Videos) entweder verlinkt, eingebettet oder teilt, muss an der Quelle um Erlaubnis fragen?
- Was ist, wenn das Bild an der Quelle illegal ist, weil der Urheber (z.B. Fotograf), gar nicht wollte, dass sein Bild oder dessen Bearbeitung ins Netz gelangt?
Dabei geht es von Landgerichten (LGs), über den Bundesgerichtshof (BGH) bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) und wieder zurück. Dabei stellen wir fest, dass Googles Bildersuche immer besonders bevorteilt wird. Das zeigte sich schon in dem Urteil zu den Vorschaubildern in der Google-Bildersuche.
Der BGH erfand mit der „schlichten Einwilligung“ quasi eine neue Erlaubnisart für die Vorschaubilder. Diese „kreative“ Rechtsprechung setzte sich im Hinblick auf die Urteile des EuGH fort. Und auch die Rechtsprechung, die kommerziellen Nutzern Kopfzerbrechen bereitet, ist für Googles Bildersuche vorteilhaft.
Die Bildersuche steht aber wieder vor Gericht, denn Google stellt die Bilder in voller Größe dar. Fotografen erfahren Traffic-Einbußen von angeblich bis zu 80% und haben daher geklagt. Wir wagen eine Prognose, wie das Verfahren ausgehen wird.
Auf Ihre Meinung sind wir in den Kommentaren wie immer gespannt und freuen uns über Bewertungen bei iTunes. Danke sehr!
Shownotes
Viel Spaß beim Zuhören.
00:00:00 – Technische Fragen und Definition von Links, Hotlinks, Framing und Embedding
00:18:00 – Wir fassen die Technik zusammen (wer sich auskennt, kann bis hierher springen)
00:19:00 – Die Entscheidungen zur Google Bildersuche und Analogien zum Fahrraddiebstahl in Berlin
00:29:00 – Zeit macht Recht – Warum Google auf Zeit spielen kann
00:32:00 – Die Entscheidung des EuGH zum Framing und Embedding
00:34:00 – Was ist eine öffentliche Zugänglichmachung und warum nicht beim Framing?
00:37:00 – Willkommen im Spiegelkabinett
00:41:00 – Die Urheberrechtsrichtlinie und die unbenannte öffentliche Wiedergabe
00:47:30 – Wir kollabieren und besprechen die Schattenseiten des Framing
00:55:45 – Was ist Sharing, bzw. Teilen von Beiträgen in sozialen Netzwerken?
00:57:30 – Links und Frames von Bildern, die ohne Willen des Urhebers veröffentlicht worden sind.
01:09:30 – Wir widersprechen uns nach 50 Folgen selbst und alles ist anders.
01:13:00 – Die Kehrtwende des LG Hamburg und Kriterien für die Haftung
01:17:00 – Warum Hotlinking gefährlich bleibt
00:18:20 – Warum muss der Urheber nicht genannt werden?
01:22:00 – Wir sind wieder bei Google und erklären wie die EuGH-Rechtsprechung auf die Vorschaubildrechtsprechung wirkt
01:24:00 – Die Klage von Freelens
01:30:00 – Zusammenfassung des Ergebnisses: Google darf mehr und Privatpersonen werden bevorzugt.
01:33:30 – Die Hausmeistereien – Wir kommen auf die Glühweinbecher zurück
01:42:00 – Neuer Milestone! Neues Setup!
Erwähnte Folgen
Abgemahnter Schlangenkuchen und Bilderrechte – Rechtsbelehrung Folge 1
Linkhaftung – Rechtsbelehrung Folge 32 mit Dr. Ansgar Koreng
AdBlocker, Geld und Moral – Rechtsbelehrung Folge 39 mit Fachanwalt Stephan Dirks
Artikel, Urteile und Links zur Folge
- BGH, 17.07.2003 – I ZR 259/00 Paperboy – Hyperlinks und Deeplinks auf Unterseite-/Inhalte einer frei zugänglichen Websize stellen keinen Rechtsverstoß dar.
- BGH, 29.04.2010 – I ZR 69/08 Vorschaubilder I – Google verletzt mit Ausgabe von Vorschaubildern (sog. Thumbnails) nicht die Rechte der Urheber der Bilder
- BGH, 14.10.2010 – I ZR 191/08 AnyDVD– Auch Hyperlinks auf rechtswidrige Inhalte sind von Meinungs- und Pressefreiheit geschützt.
- BGH, 19.10.2011 – I ZR 140/10 Vorschaubilder II – Vorschaubilder sind auch dann in Ordnung, wenn die Bilder von unberechtigten Dritten ins Internet eingestellt worden sind.
- EuGH, 13.02.2014 – C-466/12 Svensson – Das Framing eines frei zugänglichen Textes stellt keine „öffentliche Wiedergabe“ im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG dar.
- EuGH, 21.10.2014 – C-348/13 – BestWater International – Einbettung eines Videos in eine Website mittels Framing ist in der Regel nicht rechtswidrig, wenn das Video sich ohnehin öffentlich im Internet war.
EuGH, 08.09.2016 – C-160/15 – Wer Links mit Gewinnerzielungsabsicht setzt, muss an der Quelle nachforschen, ob die Inhalte an der Quelle legal sind, sofern dies zumutbar ist. - LG Hamburg, 18.11.2016 – 310 O 402/16 – Die Verlinkung von fremden Websites, die Urheberrechtsverletzungen enthalten, ist zumindest dann urheberrechtswidrig, wenn die Prüfung Nachforschung an der Quelle kategorisch abgelehnt wurde.
- LG Hamburg, 13.06.2017 – 310 O 117/17 – Kriterien für die Nachforschungspflicht und Unzumutbarkeit der Nachprüfung beim Affiliateportal.
- BGH, 21.09.2017 – I ZR 11/16 BGH Vorschaubilder III – Es ist Google nicht zuzumuten, die Legalität der in der Bildersuche dargestellte Vorschaubilder zu klären.
- GOOGLE-BILDERSUCHE FREELENS klagt gegen Google
- Analyse: Ist die neue Google-Bildersuche rechtmäßig? von Brian Scheuch bei heise.de
- Klage Freelens gegen Google Bildersuche: Stand der Dinge von Martin Mißfeldt
Und die erwähnten Damen „Les Horribles Cernettes“ vom Cern-Institut, die angeblich Tim Berners Lee darum baten, Bilder in HTML zu ermöglichen:
Martin Mißfeldt
30. Oktober 2017 at 17:17Sehr spannend. Am Ende bleibt eine Frage: gibt es noch irgendeinen Sinn für das Urheberrecht? Also außer Print? Ist das Urheberrecht beim Thema Internet einfach tot?
Im Zentrum geht es doch um die Frage, ob man ein Bild sehen (!) kann oder nicht. Was da technisch im Hintergrund passiert, ist doch pillepalle…
Egal, war schön zu hören …
Rolf
31. Oktober 2017 at 15:29Der Unterschied zwischen Embedding und Kopie ist übrigens die Fragen, was passiert, wenn das Original gelöscht wird.
(Jetzt könnte man es noch spannender machen: Ich mache eine Kopie, prüfe aber vor der Auslieferung dieser, ob das Original noch da ist.)
Johannes
1. November 2017 at 17:49Noch eine Frage zu den Glühweinbechern.
Muss der Betreiber des Glühweinstandes auch Becher aus dem Vorjahr zurücknehmen, bzw wie lang habe ich das Recht so einen Becher zurück geben zu können.
(Als Beispiel: Meine Mutter hat erst kürzlich ihre kleine Sammlung von etwa 10 Bechern aus den letzten Jahren und immer der selben Stadt aussortiert. Kann ich die jetzt alle zurückgeben und mir davon neuen Glühwein kaufen? :D)
Und bezogen auf Glühwein aber auch Festivalbechern oder ähnlichen Dinge, was passiert wenn ich einen solchen Gegenstand (z.b. ausversehen) beschädige oder sogar zerstöre. Es handelt sich ja nicht um mein Eigentum, wäre ich also nach §823 BGB Schadenersatzplichtig? Und sogar nach §303 StGB Sachbeschädigung zu bestrafen?
Kai
2. November 2017 at 16:13Ein eigentlich toller Podcast, aber dieses mal habe ich nur dir ersten 20 Minuten durchgehalten und die Befürchtung, dass Ihr das Thema selbst nicht durchschaut. ?
Marek
5. November 2017 at 17:51Vielen Dank für die informative und auch nur halb verwirrende Folge.
Eine Frage ist mit zum Glühwein gekommen: wenn es jedes Jahr den selben Glühweinverkäufer gibt, muss der mir dann Becher vom Vorjahr abnehmen?
Da kann bestimmt die eine oder andere Wg mal ihren Küchenschrank ausmisten und frei trinken.
Henny-R
8. November 2017 at 15:30Bin gerade bei Minute 23:30 und soll jetzt noch über eine Stunde warten, bis ich erfahre in Ihr aus der Badewanne Podcast? Unverschämtheit! ?
Frank
18. November 2017 at 12:10Ich hör euren Podcast sonst sehr gern, aber diesmal war es doch eher wirr und unbefriedigend. Natürlich hängt das mit dem Thema zusammen, aber mit eurem internen „Disput“ macht ihr es auch nicht unbedingt besser 😉 Nichtsdestotrotz – freue mich auf die nächste Folge!
Anni
14. November 2019 at 11:13Im Mitellpunkt geht es doch um die Frage, ob man ein Bild sehen kann oder nicht.