Das Recht wird dann besonders interessant, wenn es unser tägliches Leben betrifft. Auch Messenger gehören mittlerweile zu unserem Alltag und da vor allem der WhatsApp-Messenger, der von knapp der Hälfte aller Deutschen genutzt wird. Da ist es nicht verwunderlich, wenn eine Nachricht von möglicher Abmahnbarkeit der WhatsApp-Nutzung, viele Menschen in Aufregung versetzt.
Ihren Ursprung fand die Nachricht im Urteil des Amtsgerichts Bad Hersfeld, das in einer Sorgerechtsangelegenheit ergangen ist (AG Bad Hersfeld, 20.03.2017 – F 111/17 EASO). Das Gericht befand einen Minderjährigen für gefährdet, weil ihm die Mutter die Nutzung von WhatsApp erlaubte, obwohl das nach Ansicht des Richters rechtswidrig und abmahnbar sei.
Nicht erst seit diesem Urteil, streiten sich die Juristen, ob die Nutzung von WhatsApp tatsächlich verboten ist. Der Verstoß gegen das Datenschutzrecht soll dabei in dem Upload der im Smartphone gespeicherten Kontakte zu WhatsApp liegen. WhatsApp kann so erkennen, ob auch andere Kontakte des Nutzers WhatsApp verwenden. Übrigens ist es eine Funktion, über die auch andere Messenger verfügen.
Dieser Frage und ob der hessische Richter mit der Abmahnbarkeit Recht hatte, gehen Herr Richter und ich in dieser Folge nach. Unterstützt werden wir dabei von Dr. Malte Engeler, ebenfalls einem Richter. Er hatte zuvor einen sehr lesenswerten und ausgewogenen Beitrag zu dem Thema geschrieben: „WhatsApp und das Adressbuch-Problem„.
Wir hoffen, dass die hohe „Richterdichte“ nicht zur Verwirrung führt und wünschen Ihnen viel Spaß beim Zuhören!
Shownotes
00:00:00 – Vorstellung unseres Gasts Dr. Malte Engeler
00:03:00 – Welche Messenger nutzen wir?
00:05:50 – Wie funktionieren Messenger technisch und wie unterscheiden sie sich von E-Mails?
00:08:10 – Urteil des AG Bad Hersfeld und wie haben wir es wahrgenommen?
00:15:30 – Gibt es nicht ein Recht auf pseudonyme Nutzung von Messengern? (13 Abs. 6 TMG)
00:19:30 – Sind Messenger Telekommunikationsdienste (TKG) oder Telemedien (TMG) …oder Over The Top
00:24:30 – Darf man das Adressbuch mit Telefonnummern meiner Kontakte bei WhatsApp hochladen?
00:25:45 – Müssen auch Privatpersonen das Datenschutzrecht beachten (Household Exemption)?
00:37:00 – Was ist die Auftragsdatenverarbeitung gem. § 11 BDSG?
00:39:00 – Was das Datenschutzrecht mit Schrödingers Katze zu tun hat.
00:43:50 – Verstößen Messenger gegen den „Direkterhebungsgrundsatz“, wenn sie zum Hochladen der Kontaktdaten auffordern?
00:49:00 – Warum sind Aufsichtsbehörden nicht aktiver in der Verfolgung von Datenschutzverstößen?
00:52:20 – Ist eine Datennutzung ein Fall der Gewährleistung (Shrink Wrap License) und sind die AGB von WhatsApp wirksam?
01:00:50 – Drohen wirklich Abmahnungen oder Bußgelder?
01:10:50 – Was macht einen guten Messenger aus?
01:17:50 – Aber ist WhatsApp nicht sicherer als eine E-Mail und ist das ganze Internet gefährlich?
01:25:50 – Auftragsverarbeitungsverträge als Lösung für jedermann?
01:29:50 – Hausmeisterei, das Blog unseres Gastes „DeathMetalMods“ und unsere Erlebnisse bei den Grimme Online Awards
Erwähnte Messenger
Erwähnte Folgen
Safe Harbor und Datentransfers – Rechtsbelehrung Folge 30
Artikel, Urteile und Links zur Folge
- WhatsApp und das Adressbuch-Problem – von Dr. Malte Engeler bei DeathMetalMods.
- Whatsapp, die Backdoor und die Frage nach der Systemhoheit – von Dr. Malte Engeler bei DeathMetalMods zum Thema Verschlüsselung bei WhatsApp.
- Let’s talk – about Messenger – von dasnuf aka Patricia Cammarata zum Thema „Kinder und digitale Medien“.
- WhatsApp-Marketing & Recht Teil 2: Direktmarketing und Abonnements – von Dr. Thomas Schwenke
- Anordnung gegen Massendatenabgleich zwischen WhatsApp und Facebook – PM des Hamburger Datenschutzbeauftragten.
- OVG Hamburg, 29.06.2016 – 5 Bs 40/16 – Zur „Klarnamenpflicht“ im § 13 Abs. 6 TMG – Facebook ist nicht verpflichtet die Pseudonym-Anordnung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten umzusetzen.
- Abgrenzung Telekommunikationsdienst (TKG) zum Telemediendienst (TMG).
Bruno
5. August 2017 at 16:53Die Polizei übermittelt dienstliche Daten mit privaten WhatsApp Accounts und Telefonen.
http://www.nordbayern.de/region/digitalfunk-zu-langsam-polizei-bekommt-dienst-iphones-1.6411620
Hausmeisterei am Ende ist eine gute Entwicklung, bitte beibehalten.
Volker
6. August 2017 at 17:21Als Privatnutzer sehe ich kaum rechtliche Konsequenzen. Woher will jemand, der selber kein WhatsApp nutzt, wissen, dass ich seinen Kontakt bei der Installation von WhatsApp automatisch hochgeladen habe. Da müsste er mich schon direkt fragen. Und selbst wenn, kann ich mir nicht vorstellen, das derjenige mich abmahnen würde, weil er die aktuelle Rechtslage wahrscheinlich nicht kennt.
Meines Erachtens müssten die Messenger-Dienste in die Haftung genommen werden, nicht die Nutzer. Aber da wird wahrscheinlich von den Nutzern zu wenig Druck aufgebaut, wie Herr Dr. Schwenke bereits anmerkte.
Ich finde die „Hausmeisterei“ am Anfang der Sendung besser!
Wie immer sehr interessante Folge!
Beste Grüße!
Zesstra
9. August 2017 at 18:24Zum Thema privacy-preserving contact discovery hat einer der menschen hinter signal vor längerem auch mal was geschrieben, passt eigentlich gut zu eurer Sendung:
https://signal.org/blog/contact-discovery/
Früher hat Signal auch mal ne Wahlmöglichkeit gehabt.
Der Gottkönig Ramses
18. August 2017 at 19:07Hiermit verleihe ich euch den gottköniglich-ipperialen Preis für exzellente rechtsbelehrende Podcasts.
und die Hausmeisterei bitte am Ende.
Rolf
31. Januar 2019 at 8:52Was ist denn mit Jabber? Mit Conversiations und anderen Apps ist es auch leicht zu nutzen. Es ist dezentral und hat nicht das Addressbuch-Hochlanden-Problem, sondern funktioniert beim Addressaustausch eher wie E-Mail.