Ich werde häufig gefragt, ob Abmahnungen veröffentlicht werden dürfen. Wie ein anständiger Jurist antworte ich dann mit einem „es kommt drauf an“. Denn die Antwort hängt von vielen Faktoren ab. Z.B. dem Grund der Abmahnung, dem Umfang der Veröffentlichung oder entgegenstehenden Persönlichkeits- und Unternehmensrechte der Abmahner. Nicht minder kompliziert ist die Frage, wann fremde E-Mails veröffentlicht werden dürfen.
In dieser Folge der Rechtsbelehrung gehen wir auf alle diese Faktoren ein und besprechen auch, welche Folgen bei Verstößen drohen. Ebenfalls haben wir es wieder geschafft das Ziel von 45 Minuten einzuhalten, so dass wir nun mehr Zeit für die nächsten Folgen gut haben. 🙂
Zur Vertiefung empfehle ich die folgenden Artikel:
- Darf ich eine Email, Abmahnung oder ein Schreiben im Internet veröffentlichen? – Eine Anleitung in 7 Schritten, hier im Blog
- Darf man fremde E-Mails im Netz veröffentlichen? von RA Stadler
- Veröffentlichung von Mails im Netz: erlaubt oder verboten? von Prof. Härting
- Rechtliche Zulässigkeit der Veröffentlichungen von E-Mails im Internet von RA Dr. Ulbricht
- Abmahnung veröffentlichen – Erlaubt oder nicht? von RA Ferner
- Für Blogger gilt: Finger weg von „privaten“ Nachrichten! von RA Terhaag
Wir freuen uns wieder über Kommentare und Themenvorschläge sowie Bewertungen bei iTunes.
Pascal
25. November 2013 at 13:50Hey,
bei der angegebenen Duration/Größe stimmt was nicht – wird mir als „(Duration: 4:03 — 3.0MB)“ angezeigt. Download selbst klappt aber ohne Probleme.
Viele Grüße
Pascal
Thomas Schwenke
25. November 2013 at 16:13Danke sehr! Da hat sich das Podcast-Plugin vertan, so kurz schaffen wir es nun auch nicht. 🙂 Ist korrigiert.
Alliser
28. November 2013 at 16:40Interessant. Ich glaube heute ist zum ersten mal ein Beispiel aus der eigenen Kanzlei erwähnt oder angerissen worden (ab 19:45 min). Es ging ja dabei um das Interesse der Kanzlei, dass das Schreiben an einen Betroffenen komplett dargestellt wird und man als Kanzlei nicht mit einem (allzu) negativen Kontext verbunden wird.
Schreibt man in solchen Fällen immer sofort eine Abmahnung? Oder ist eine reguläre Anfrage mit der Bitte um Entfernung so weltfremd von mir bzw. wird u.U. sogar vorher gemacht? Oder kommt es dann doch wieder „darauf an“?
Vielen Dank für die informative und gute Podcast-Arbeit von euch beiden Teilnehmern.