Haben Sie sich schon einmal gefragt, wie Juristen die Weihnachtszeit begehen? Dann laden wir Sie sehr gerne zu unserer kleinen Weihnachtsfeier mit den Gästen vom Jurafunk ein.
Dabei erfahren Sie nicht nur wie gemütlich und festlich Recht sein kann, sondern erhalten Antworten auf wirklich wichtige Fragen, die die Welt bewegen.
Wir widmen uns dabei dem Schenkungsrecht, der Schlechtleistung und Schadensersatzforderungen gegenüber Weihnachtsmännern, Fotoverboten in der Schule, heißer Begierde und der Frage wann die Wiedergeburt einem Erbanfall entgegensteht.
Selbstverständlich klären wir auch, ob der Weihnachtsmann die DSGVO beachten muss, welche Aufsichtsbehörde für ihn zuständig ist und auf welcher Rechtsgrundlage er Kinder überwacht.
Doch auch wenn unser Beisammensein vom Frohsinn getragen wird, müssen wir uns mit einer Träne im Auge von unseren Gästen verabschieden. Lieber Jurafunk, lieber Henry, lieber Stephan, es war sehr schön mit Euch!
Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen beim Zuhören, ein schönes Weihnachtsfest und einen Guten Rutsch! Bleiben Sie Gesund und wir hören uns im Neuen Jahr!
Für die Trenner den frohesten Dank an Herrn Hendrik Mans (Twitter).
P.S. Falls Sie erfahren möchten, was es mit den Glühweinbechern auf sich hat und wie es sich vom Strand podcastet, dann empfehlen wir Ihnen unsere erste Folge mit dem Jurafunk „Jurafunk, Rechtsirrtümer und der verschwundene Glühweinbecher – Rechtsbelehrung Folge 49„.
Shownotes
- 00:04:00 – Scotch, enttäuschte Kinder und vertragliche Pflichten eines Weihnachtsmanns.
- 00:16:30 – Ein Getränk vor Gericht.
- 00:20:00 – Haben Kinder einen Anspruch auf bessere Geschenke aufgrund vorweihnachtlichen Wohlverhaltens?
- 00:29:00 – Ist die DSGVO auf den Weihnachtsmann anwendbar, gilt das Kirchenrecht und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt eigentlich seine Vorratsdatenspeicherung?
- 00:44:30 – Sex unter dem Tannenbaum (Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 21.09.1999, Az. 4 U 182/98)
- 00:51:40 – Jesus Christus und die Fragen des Erbanfalls nach Todesfall und Wiedergeburt.
- 00:55:00 – Jingle Bells, GEMA und Urheberrecht – Darf eine Familie Weihnachtslieder bei Facebook und Youtube spielen?.
- 01:01:00 – Morgen Kinder wird’s was geben… und wenn doch nicht? Zur Verbreitung von Fake News an Schulen.
- 01:04:00 – Weihnachtliche Avatare und stimmt es, dass Tiere an Weihnachten Persönlichkeitsrechte haben?
- 01:13:00 – Das miserable Krippenspiel.
- 00:00:00 – Vom Fotoverbot beim Krippenspiel in der Schule bis zum Strafverfahren bei Verstoß.
- 00:00:00 – Die undankbaren Kinder und grober Undank im Schenkungsrecht.
- 01:32:00 – Darf der Weihnachtsmann Schlösser knacken, um seinen Pflichten nachzukommen?
- 00:40:00 – Verabschiedung, die leider größer ausfällt als erwartet.
Kaminfeuerloop: von Virtual Fireplace™ CC-BY
Stefan
13. Dezember 2019 at 10:51Der Besoffene Weihnachtsmann
Die Eltern haben sich einen Dienstleistung eingekauft mit dem Ziel eine weihnachtliche Illusion zu erzeugen. Hätte der Weihnachtsmann irgendetwas Weihnachtsmannartiges vor sich hingelallt, hätte er tatsächlich eine Schlechtleistung erbracht. Sagen wir mal 5% der vereinbarten Leistung wären erbracht, aber immerhin im positiven Bereich.
Durch sein Verhalten hat der Weihnachtsmann jedoch eine ganz klare negativ Leistung erbracht, er hat dem eigentlichen Vertragsziel exakt entgegengewirkt: Anstatt zumindest zu versuchen die Weihnachtliche Illusion zu erzeugen, desillusionierte er die Kinder komplett.
Um in der Analogie mit dem Handwerker und der Lampe zu bleiben: Anstatt einem Licht emittierenden Objekt (Lampe), habe ich unter der Decke jetzt ein kleines Schwarzes Loch, das jegliches Licht in sich verschlingt.
Dass die Wohnung nebenbei noch in Trümmern liegt würde ich da eher als Beiwerk betrachten. 😉
Cheers
Stefan
Andrea
17. Dezember 2019 at 20:56„Anstatt zumindest zu versuchen die Weihnachtliche Illusion zu erzeugen, desillusionierte er die Kinder komplett.“ Leider stimmt das ;((
Martin
23. Dezember 2019 at 16:09Das Hintergrund-Geknister ist keine gute Idee. Klingt nur nach kaputter Technik und gar nicht gemütlich.