Obiter Dictum ist unser Format, in dem wir über Hausmeistereien und Reaktionen auf HörerInnenkommentare sprechen (wollen).
In der zweiten Folge befindet sich Dr. Schwenke in Quarantäne und anlassbezogen sprechen wir über das Scheitern der Vorbereitungen einer Rechtsbelehrung-Folge, in der es um die Ansteckung mit Covid-19 und das Strafrecht gehen sollte.
Allerdings schießen wir bei der Aufbereitung der Vorbereitung soweit über das Ziel hinaus und befassen uns dabei auch noch so vertieft mit dem Thema, dass es eine reguläre Folge hätte werden können, was es dann aber – aus Gründen, die ausführlich dargelegt werden – doch nicht geworden ist.
Lassen Sie uns gerne in den Kommentaren wissen, was Sie davon halten, wenn wir mal nicht ganz stringent sind, sondern uns einem Thema in einem lockeren Gespräch nähern.
Das wäre schon alleine deswegen gut, damit mir wir auch wieder in der nächsten Obiter Dictum Folge, etwas haben, über das wir reden können – es soll ja um Ihre Kommentare gehen!
Und damit viel Vergnügen beim Zuhören, wie eine Corona-Infektion zu Mord, Totschlag, gefährlicher Körperverletzung oder Nötigung führen kann. PS: Die Umfrage unter rechtsbelehrung.com/umfrage läuft noch bis zum 15. Dezember und wir freuen uns nach wie vor über Teilnehmer*innen!
sven
4. Dezember 2020 at 23:32Spitzen Folge für eine „Nicht-Folge“! ***** (Fünf Sterne)
Es kam auch kein „Kommt drauf an“ vor, was mir sehr gefallen hat. 😉
Danke auch für Wortschöpfungen wie: „grober Unverstand“ (falls es das nicht doch geben sollte in der juristischen Sprache), ist notiert und nehme ich in meinem Wortschatz auf.
Eine kleine Kritik / einen Vorschlag hätte ich aber noch: da die Schwankungen in der Lautstärke doch manchmal recht stark sind, wäre es vielleicht eine Idee mal ein Tool wie Auphonic oder ähnliches auszuprobieren. Z.B. die „Marcus-Lache“ (auch wenn diese sympathisch ist) knallt einem mitunter recht heftig aufs Ohr.
p.s. Marcus. Hast du dir die Haare vom Kopf an den Bart geklebt? Die Zeichnung stimmt doch nicht mehr!? 🙂 Peace, ihr seid super.
Christian
8. Dezember 2020 at 11:10Also ist auch eine Impfung (an Kindern oder Erwachsene) eine „gemeingefährliche Körperversetzung“, wenn darin giftige Substanzen (Quecksilber, Viren, …) enthalten sind und nicht exakt vorhersagbare Substanzen. Wer bestraft die mittelbaren Täter? Wo ist der Staatsanwalt?
Thomas Schwenke
13. Dezember 2020 at 13:06Wenn ein medizinischer Eingriff ausgeführt wird, dann liegt darin tatbestandlich eine Körperverletzung vor, die gerechtfertigt ist. Sind die Impfsubstanzen verunreinigt und beruhte die Verunreinigung auf Vorsatz, dann läge eine gefährliche Körperverletzung vor. Beruhte die Verunreinigung auf fahrlässigem handeln, dann handelt es sich „nur“ um eine fahrlässige Körperverletzung. Der Strafmaß ergibt sich aus §§ 224 und 229 StGB. Was die exakte Vorhersehbarkeit angeht, so wäre es zu klären, inwieweit diese und von wem erkennbar war. Allerdings ist das m.W. kein tatsächlich Problem, sondern wird nur von sog. Impfgegnern vertreten (deren Ansichten sich nach meiner Erfahrung jedoch fern wissenschaftlicher und juristischer Argumentation bewegen).
Johannes
12. Dezember 2020 at 22:57Hey ihr Zwei, ich fand die Folge sehr gelungen. Das ihr so aus dem Bauch heraus geredet habt hat mir gut gefallen. Wahrscheinlich braucht es dafür aber ein drittes Format da es mir so vorkam als wären die Kommentare etwas zu kurz gekommen.
Insgesamt könnte ich mir noch eine ganze Reihe Fragen zu Recht und Corona vorstellen. Es mag sein, dass es manchen schon zum Hals raus hängt. Mich könnte man damit noch begeistern. Markus hatte das schon angeschnitten aber das ganze Arbeitsrecht und Corona (der Chef will das ich ins Büro komme aber auch AN kommt verschnupft ins Büro), auch das Medizinrecht fände ich noch spannend, da gibt es bestimmt vieles das jetzt unerwähnt geblieben ist, muss sich nicht mal rein um Corona drehen.
Es macht mir immer viel Spaß. Weiter so!