Entsprechend dem häufig geäußerten Wunsch unser ZuhörerInnen, beschäftigen wir uns in dieser Folge ausschließlich mit der Impressumspflicht.
Dabei erläutern wir nicht nur, welche Onlineangebote über ein Impressum verfügen und welche Inhalte in den Impressen aufgenommen werden müssen. Zusätzlich gehen wir auch auf die praktischen Risiken von Privatpersonen und Unternehmen ein, die z.B. auf Angaben zur Person oder der eigenen Adresse verzichten möchten.
Mit der Folge aktualisieren wir auch unsere Folge Nr. 3 und stellen fest, dass sie mit Aufnahme im Februar 2013 fast schon eine Dekade zurückliegt! Da wurde das Update wirklich notwendig, zumal es in der Zwischenzeit viele, vor allem positive Entscheidungen und Gesetzesänderungen gegeben hat.
Zusammenfassung des Podcasts und kostenloser Impressumsgenerator
Zu der Folge gibt es auf der Plattform von Dr. Schwenke eine Zusammenfassung, in der in über 50 Fragen & Antworten noch weitere Details und Anwendungsfälle, z.B. Chatbots, Messengern oder Podcasts berücksichtigt werden: „Der ultimative Impressumsratgeber: FAQ für Webseiten, Social Media, Apps, Bots und Messenger„. Für die praktische Umsetzung, steht der kostenlose Impressumsgenerator zur Verfügung.
Kapitel
- 00:00:00 – Begrüßung und Vorstellung des Themas
- 00:05:00 – Einfach gefragt: Wer benötigt ein Impressum? Telemedien- Tele- und Individualkommunikation (Webseiten, Social Media, Foren und Branchenbücher).
- 00:16:50 – Welchen Zweck erfüllt das Impressum?
- 00:18:00 – Wann müssen geschäftliche Webseiten ein Impressum anbieten und wann (auch) private Onlineangebote?
- 00:22:00 – Warum auch nichtgeschäftliche Webseiten ein Impressum benötigen.
- 00:26:30 – Angaben zum Namen und Anschrift – kann man auf sie verzichten und darf man c/o-Adressen oder virtuelle Briefkästen nutzen?
- 00:32:30 – Impressumspflicht bei Corporate Influencern.
- 00:38:00 – Die „Impressumspflicht“ der DSGVO und inhaltliche Verantwortlichkeit nach dem Medienstaatsvertrag.
- 00:44:00 – Muss auch ein Jugendschutzbeauftragter angegeben werden?
- 00:46:00 – Kennzeichnungspflichten für Social Bots.
- 00:49:00 – Pflicht zur Angabe von E-Mailadressen und Telefonnummern, Kontaktformularen und anderen unmittelbaren Kontaktmöglichkeiten.
- 00:58:00 – Müssen die Fundstellen der jeweiligen Gesetze angegeben werden?
- 01:00:00 – Pflichtangaben für Unternehmen.
- 01:05:00 – Impressen im Grafikformat und Kontaktmöglichkeiten via Social Media.
- 01:07:00 – Angabe der Umsatzsteueridentifikations- und der Wirtschaftsidentifikationsnummer sowie zulassungspflichtigen Berufsgruppen (Anwälte, Ärztinnen, etc.).
- 01:09:00 – Angabepflichten für Anbieter audiovisueller Dienste (Youtuber und andere Influencer).
- 00:10:00 – Wirksamkeit und Sinnhaftigkeit von Link- und Inhalts-Disclaimern.
- 01:13:30 – Gesetzlicher Schutz gegen den Abmahnungsmissbrauch.
- 01:??:00 – Platzierung des Impressums: Einfach erkennbar, unmittelbar erreichbar, ständig verfügbar.
- 01:22:00 – Facebook, Instagram, Twitter & CO – die Umsetzung der Impressumspflicht in Social Media.
- 01:29:00 – Sind fremdsprachige Impressen notwendig?
nykon
27. Juni 2021 at 12:36Gäbe es eine Antwortpflicht nach 60 Minuten könnte man daraus allerdings einen Sport machen.
Lösen Sie diese Matheaufgaben bis t+1h
Was war vor dem Urknall
Dann wäre es natürlich noch interessant ob die Antwortpflicht auch für Nachrichten von Bots gilt. Und ob man einen Bot bevollmächtigen kann Bots zu antworten. Und wie dieser dann gekennzeichnet sein müsste.
Matengor
14. Juli 2021 at 15:51Das Verständnis, was genau ein Telemedium ist und was Telekommunikation, habt ihr mit eurem Missverständnis-Pingpong ab Minute 9 ganz schön erschwert. Wie Herr Schwenke sagte: Es ist nur kompliziert, wenn man es sich kompliziert macht (sinngemäß). Ansonsten ein prima Podcast.