Wie kein anderes Rechtsgebiet setzt das Patentrecht ein technisches Sachverständnis bei seinen Anwendern voraus. Daher freuen wir uns, dass unser Gast nicht nur ein Patentanwalt sondern zugleich ein promovierter Physiker ist.
Dr. Niels Meiser führt uns in die Welt des technischen Ideenschutzes ein, erläutert die Voraussetzungen einer Patentregistrierung und ihrer Kosten. Ebenfalls sprechen wir auch über den grundsätzlich Sinn und Zweck von Patenten sowie das Recht der Allgemeinheit auf Zwangslizenzen oder gar die Aussetzung des Patentschutzes.
Wir erfahren ebenfalls, warum Lego „Bauklötze“ patentieren durfte, selbst Dinge wie Fliegengitter noch viel Raum für neue Erfindungen bieten und warum zumindest einem der Podcast-Gastgeber, die Karriere als Erfinder wohl eher versagt bleiben wird.
Zum Abschluss erklärt uns Dr. Meiser, wie man zum Patentanwalt wird und welche Voraussetzungen zuvor zu meistern sind.
Wir bedanken uns herzlichst bei unserem Gast und wünschen Ihnen viel Vergnügen beim Zuhören!
Kapitel
- 00:02:00 – Begrüßung unseres Gastes und Vorstellung des Themas.
- 00:09:00 – Patente, Ideenschutz, Urheber- und Designrechte.
- 00:13:00 – Lego und der Produktschutz bei abgelaufenen Patenten.
- 00:17:30 – Fliegengitter oder warum es noch viel Neues zu erfinden gibt.
- 00:21:30 – Der Wurst-Swipe-Maschine für Tinder patentierbar?
- 00:27:00 – Blitzableiter und der Unterschied zwischen Entdeckern und Erfindern.
- 00:29:00 – Was kostet eine Patentanmeldung und für welche Länder gilt sie?
- 00:33:00 – Rube Goldberg, Gen-Patente und die Verwertungsmöglichkeit als Voraussetzung des Patents.
- 00:37:00 – Arbeitnehmer als Erfinder und die Frage, wem ein Patent gehört.
- 00:48:00 – Zwangslizenzen und Aufhebung des Patentschutzes von Impfstoffen zum Wohle der Allgemeinheit.
- 00:54:00 – „One-Klick-Shopping“ von Amazon und die Patentierung von „Software“.
- 01:03:00 – Kann man Patente für die Allgemeinheit freigeben?
- 01:06:30 – Das Berufsbild der Patentanwaltschaft und warum man als Dr. der Physik im Recht tätig ist.
Johannes
26. Mai 2021 at 15:00Sehr coole Folge!
Ein paar kleine Verständnisfrage noch:
Wenn ich mein Produkt nur in Deutschland patentieren lasse, dann kann (dem Beispiel der Folge folgend) jemand in GB so ein Produkt verkaufen. 1. Wenn ich das richtig verstehe kann das Produkt aber niemand woanders für sich patentieren, weil es ja schon bekannt (nicht neu) ist oder?
2. Kann ich später irgendwann (auch nach Jahren noch) ein Patent in GB anmelden? Und wird dann das Produkt des Konkurrenten quasi über Nacht illegal? Oder muss ich sofort in allen Ländern Patente anmelden in die ich eventuell später einmal verkaufen möchte?
Danke und ich freue mich schon auf die nächsten Folgen
Johannes
Thomas Schwenke
10. August 2021 at 11:31Hier verweise ich auf die Info des DPMA:
„Wenn Sie Ihre Erfindung im Ausland anmelden wollen, haben Sie zwölf Monate lang das sogenannte Prioritätsrecht. Das bedeutet, dass Sie Ihre Erfindung innerhalb von 12 Monaten nach der deutschen Anmeldung im Ausland anmelden können. […] Diese Frist sollten Sie keinesfalls versäumen, da Sie ansonsten Ihr Schutzrecht nicht mehr rückwirkend auf das Ausland ausdehnen können. Ihrer Anmeldung würde dann der tatsächliche, spätere ausländische Anmeldetag zugeordnet. Dies kann dazu führen, dass Ihnen die Veröffentlichung Ihrer eigenen deutschen Anmeldung bei der ausländischen Prüfung neuheitsschädlich entgegensteht. “
https://www.dpma.de/patente/patentschutz_im_ausland/index.html
Anonym
28. Mai 2021 at 19:50Umso mehr Leute Thomas’ Wurst für seinen Freund nach rechts schiebt, umso weniger Leuten wird sein Freund angezeigt. So funktioniert der Tinder-Algorithmus. Erfolgreich tindern ginge also nicht mit der Erfindung, auch wenn die technische Erfindung mit dem richtigen Motor zu weniger Wurstabnutzung führt.
Ist die Erfindung damit trotzdem patentierbar? 🤔
(Frage ernst gemeint 🙈)
+1 für Vegetarier 😄
nykon
14. Juli 2021 at 18:04Jetzt recherchier ich erstmal wie man genau Patentanwalt wird.