Würde mich sehr über Steuerrecht freuen ???!!! iTunes-Rezension", "Ich verstehe dank euch deutlich mehr von der Struktur des Rechts. Das hilft auch im Alltag bestimmte rechtliche Dinge zu verstehen.Hörerumfrage", "Ich mag die Balance aus echtem Interesse, Expertise und humorvoller Darstellung.Hörerumfrage", "Als Rechtsanwalt/Syndikus höre ich den reizenden Podcast sehr gern und nutze es gleich, nicht allzu präsente Themen kennenzulernen bzw. aufzufrischen!Hörerumfrage", "Ich finde Markus Art zu fragen bis auch er als juristischer Laie die Zusammenhänge verstanden hat ganz fantastisch.Hörerumfrage", "Macht Spaß - Gelungener Podcast, der es schafft das Thema Recht auf lockere und unterhaltsame Art und Weise zu transportieren - so für mich persönlich auch ein weiterer Grund selbst das Abenteuer Jura-Studium anzugehen. Weiter so. Ich bin Fan!iTunes-Rezension", "Schöne Themenauswahl und Spitzfindigkeiten werden schön erklärt! Danke dafür!Hörerumfrage", "Die Gäste sind meist sehr gut, bringen neben dem Fachlichen oft ihre eigene Perspektive mit, das ist bereichernd.Hörerumfrage", "Interessante Inhalte, gute Sprecher, gute(r) Ton/Soundqualität.Hörerumfrage", "Nominiert für den Klicksave Preis 2017 (im Rahmen der Grimme Online Awards). Klicksafe.de", "Humor, Stil und Themen. Wichtige und aktuelle Themen die eigentlich trocken sind, Interessant vermittelt.Hörerumfrage", "Ich mag eure Stimmen sehr gerne und die kleinen Streitereien. Ihr seid ein gutes Team!Hörerumfrage", "Super Podcast! Sehr informativ und spannend, selbst für Jugendliche!Hörerumfrage", "Information unterhaltsam vorgetragen. Der Dialog gefällt mir.Hörerumfrage", "Mich beeindruckt die Vorbereitung und die inhaltliche Ausarbeitung der behandelten Folgen. Ich fühle mich einerseits unterhalten (durch das Gespräch untereinander) bin aber gleichzeitig am Ende der Folge erstaunt wieviel vom behandelten Thema angesprochen und teilweise auch vertieft worden ist.Hörerumfrage", "Tatsächlich dachte ich früher, dass Jura außerordentlich langweilig wäre. Der Podcast hat mich überhaupt erst verstehen lassen, dass Auslegung von Gesetzen und die dazugehörigen Argumentationen wirklich interessant sein können.Hörerumfrage", "Frischer, fröhlicher und flotter Umgang mit oftmals schwerer Kost :-DHörerumfrage", "Sehr unterhaltsam und trotzdem wirklich informativ. Macht wirklich Spaß zuzuhören.Hörerumfrage", "Schwierige Themen für Halbwissende (wie mich) aufbereitet. Im Prinizip wie Peter Lustig früher - nur dass man danach nicht abschalten will. ;)derFelixer, iTunes-Review", "Sehr verständliche und intelligente Darstellung von juristischen Problematiken!Hörerumfrage", "Mir gefällt, wie Herr Richter auch die Seite des juristischen Laien einbringt und Herr Dr. Schwenke darauf eingeht.Hörerumfrage", "Ihr seid super. weiter so. Man kann euch gut zuhören. Sehr angenehme Stimmen.Hörerumfrage", "Mein absoluter Lieblingspodcast!Hörerumfrage", "Sehr gute Arbeit und gute Gäste, auch mit schönem Wechsel von Sichtweisen..Hörerumfrage", "Ich schätze Eure Fähigkeit sich noch zu abstruse Szenarien auszudenken, um das Recht plastischer darzustellen.Hörerumfrage", "Es ist für mich der interessanteste, verständlichste und unterhaltsamste juristische Podcast und vereint juristisches Wissen mit praktischen Fallkonstruktionen. Ich höre ihn gerne und einige Erläuterungen konnten mir im beruflichen Alltag helfen.Hörerumfrage", " Sehr unterhaltsam und doch bildend, eine Perle der deutschen Podcastlandschaft!Hörerumfrage", "Top Podcaster, gerne wieder :-)Hörerumfrage", "Die Art wie Themen erarbeitet werden, insbesondere wenn Uneinigkeit herrscht, erlaubt es mir als Nicht-Juristen Nuancen besser zu verstehen.Hörerumfrage", "Ich verstehe dank euch deutlich mehr von der Struktur des Rechts. Das hilft auch im Alltag bestimmte rechtliche Dinge zu verstehen.Hörerumfrage", "Dieses \'bei einem freundlichen Gespräch zuhören und dabei neue Sachen lernen\' macht den Podcast für mich absolut hörenswert.Hörerumfrage", "Fan seit der ersten Folge! Großes Dankeschön für 3 tolle Jahre mit vielen neuen Erkenntnissen und ebenso vielen lustigen Momenten.Hörerumfrage", "Ein informativer und hilfreicher Podcast rund um juristische Themen ist die Rechtsbelehrung.\'Inside Bahn\', Magazin der Deutschen Bahn (Juni 2015)", "Ich mag Marcus\' Fähigkeit so lange nachzufragen bis eine verständliche Antwort kommt und Thomas\' Geduld mit bei der Beantwortung dieser Fragen. Hörerumfrage", "Ich höre die Rechtsbehelfsbelehrung sehr gerne, denn sie verbindet Rechtsinformationen und Unterhaltung (aufgrund der lockeren Atmosphäre).Hörerumfrage", "Die Dynamik zwischen euch beiden macht Spaß und die unterhaltsamen, abwechslungsreichen Themen.Hörerumfrage", "Genial - Lieber Thomas und lieber Marcus. Ich danke euch für diesen tollen Podcast. Da ich Marcus ja schon lange Zeit bei Radio Fritz mit vergnügen gehört habe, war die Rechtsbelehrung für mich eine tolle Ergänzung ! Die Thema sind oft sehr spannend und lehrreich. Danke dafür und weiter so.iTunes-Rezension", "Unterhaltsam, relevant, hat manchmal was von Sherlock Holmes Rätsel lösen, bis man zur richtigen Rechtsauslegung kommt.Hörerumfrage", "Rechtsdinge werden geklärt. Es gibt so viele Mythen. Ich höre euch sehr gerne.Hörerumfrage", "Nette Quasselbande - Der Anwalt ist eine Intelligenzbestie. Die beiden sind echt super, quatschen sich aber oft fest und kommen vom Hundertsten ins Tausendste. I like it!iTunes-Rezension", "Ihre tiefschürfenden Aufführungen zu den jeweiligen Themen, gestatten es auch mir als Laien, die Fallsticke zu erkennen, die sich hinter Regelungen und Gesetzen verbergen.Hörerumfrage", "Die Themen werden nicht einseitig betrachtet, sondern bilden einen guten Gesamteindruck, der auch bei Recht-Naiven (wie mir) gut ankommt.Hörerumfrage", "Der Humor während der Sendung ist besonders gut und wichtig. Dadurch hört man gerne länger zu und hat Gelegenheit, das dargestellte Wissen \'sacken zu lassen\' und einmal durchzuatmen.Hörerumfrage", "Der Podcast begeistert mich immer wieder. Weiter so.Hörerumfrage", "Bin erst bei Folge 19 aber ihr seid zu krass!iTunes-Rezension", "Für meinen Geschmack eine gelungene Mischung aus Tiefgang und Unterhaltung. Auch die Gäste passten bisher immer ganz gut zu diesem Stil.Hörerumfrage", "Ich habe glaube ich keinen Podcast verpasst und interessanter Weise habt ihr zumindest für mich immer das richtige Thema zu richtigen Zeit.Hörerumfrage", "Spannende Themen leicht erklärt und diskutiert.Hörerumfrage", "Ich habe u.a. wg. euch jetzt angefangen, Jura zu studieren - je nachdem, wie\'s läuft, dickes Dankeschön oder auch nicht. ^^Hörerumfrage", "Mischung als Expertise und Laien und dass auch mal Humor genutzt wird. ;)Hörerumfrage", "Vielen vielen Dank Herr Schwenke und Herr Richter für die vielen Stunden voller unglaublich infrmativen Entertaiment. Selten werden so komplexe Themen so verständlich und doch umfassend dargestellt.Hörerumfrage", "Ich mag das Gespräch zwischen euch beiden. Ihr kommt super sympathisch rüber. Es ist die perfekte Mischung aus, Unterhaltung, Information, lernen, Spaß.Hörerumfrage", "Ihr seid super. Ich hab alle Folgen sehr gerne gehört. Die Tonqualität ist super, eure Gästeauswahl ist klasse und die Inhalte sind auch für Laien wie mich verständlich. WEITER SO!!!Hörerumfrage", "DANKE für eure großartige Arbeit, ich finde bisher alles sehr gut verständlich, hilfreich und aggiere selbstsicherer.Hörerumfrage", "Die Thematiken, selbst die ich grundsätzlich als langweilig empfinde, arbeitet ihr so anschaulich und interessant auf. Das Niveau bleibt immer auf einer angenehmen Höhe, es wird aber dennoch alles (versucht) von Grund auf zu erklären. Das liegt einerseits daran, dass ihr euch toll ergänzt und andererseits dass ihr ein Händchen für gute Gäste habt.Hörerumfrage", "Super Podcast ! Eure Show hat so manchem Examenskandidaten im mündlichen Teil der ersten juristischen Staatsprüfung weitergeholfen und glorreiche Antworten hervorgebracht.Hörerumfrage", "Ich preise, dass ihr verschiedene Perspektiven darstellt – durch Gäste, lustiges Rollenspiel, und eure beruflichen Hintergründe. Genau richtige Balance zwischen Aktuellen und Grundsatzfragen.Hörerumfrage", "Ich finde es schön, dass Sie beide die Folgen so interessant und gleichzeitig unterhaltsam gestalten.Hörerumfrage", "Der Podcast ist in hervorragender Mischung informativ und unterhaltsam. Ich bin eigentlich Lehrer und DSB an unserer Schule. Über den Podcast habe ich immer wieder Anregungen bekommen. Hörerumfrage", "Es wird strukturiert moderiert, lockere Atmosphäre, Beispiele von Dr. Schwenke.Hörerumfrage", "Thematisch interessant, authentische Moderatoren und Gäst*innen.Hörerumfrage", "Sehr informativ mit sympathischen Podcastern.Hörerumfrage", "Immer wenn im RSS Feed ein Podcast angekündigt wird, liegt dieser erst einmal in aller Ruhe im Feedreader um dann gemeinsam mit Kaffee und viel Zeit tatsächlich gehört zu werden und gespannt auf die eventuell unbekannte Themen einzulassen und hier lebendig ein Thema dargestellt zu bekommen.Hörerumfrage", "Ich mag die Protagonisten und die interessanten Gäste, den Erkenntnisgewinn, den Humor sowie die maximale Selbsbeherrschung, beim Thema Vorratsdatenspeicherung nicht zu ranten.Hörerumfrage", "Ihr bereitet juristische Themen für juristische Laien wie mich interessant und verständlich auf und es macht jede Folge Spaß euch zuzuhören.Hörerumfrage", "Es ist ein echtes Geschenk, solche Qualität an Podcast kostenlos zur Verfügung gestellt zu bekommen. Vielen Dank für Eure Arbeit!Coobzen, iTunes-Review", "Ich finde das Konzept (Mischung aus Interview und Fachgespräch) sehr gut. Auch die Vermeidung von Fachtermini, bzw. von schwer verständlichem Juristensprech macht das Zuhören leicht und angenehm.Hörerumfrage", "Der Podcast ist für juristisch interessierte Laien toll aufbereitetHörerumfrage", "Unterhaltsam und verständlich; gute Themenauswahl, die mir persönlich im privaten Bereich schon Einblicke gegeben hat, die nützlich waren.Hörerumfrage", "Man merkt, dass das Projekt Spaß macht. Neben der nüchternen Juristerei kommt der Humor nicht zu kurz :)Hörerumfrage", "Nominiert für den Klicksave Preis 2017 (im Rahmen der Grimme Online Awards).Klicksafe.de", "Ich höre die Rechtsbelehrung einfach wahnsinnig gerne, weil es immer wieder Felder gibt über die man abstrakt nachdenken muss und andere sehr nahe Themen z.B. Verkehrsrecht oder Urheberrecht. Ihr habt eine tolle Themenauswahl und ein gutes Miteinander und man merkt euch die eigene Begeisterung an.Hörerumfrage", "Ich höre euch auch sehr gerne, um mich in neue Thematiken überblicksartig reinzuhören, um mich anschließend (manchmal) tiefer reinzulesen. Vielen Dank ihr seid großartig. Hörerumfrage", "Diese Themenvielfalt! Über Themen, wie Blockchain in der Schifffahrt, würde man sich ja sonst nie im Internet belesen. Super spannend.Hörerumfrage", "Die beiden Moderatoren: Ein tolles Team mit hörbar passender Chemie.Hörerumfrage", "Sehr unterhaltsam und interessanter Podcast - Als juristische Studentin höre ich im Zug immer sehr gerne euren Podcast als Anregung für verschiedene neue relevante Rechtsthemen. Gerne mehr und öfter :-)iTunes-Rezension", "Vielen Dank für die vielen schönen Podcast. Das was ihr da macht hätte ich mir gerne in der Schule/Ausbildung gewünscht.Hörerumfrage", "Der Herr Richter schafft es immer wieder charmant, den Herrn Schwenke zu bremsen. Das trägt im allgemeinen sehr zur Verständlichkeit für Laien bei.Hörerumfrage", "Macht Spaß zu hören, gute Themenwahl, interessante Gäste, Sendungen sind gut strukturiert.Hörerumfrage", "Die Themen sind so gut wie immer spannend, die Folgen sind sehr unterhaltsam und dabei informativ. Ich verweise oft und gerne in Gesprächen auf Folgen der Rechtsbelehrung.Hörerumfrage", "Weiter so! Tolles Format, spannende Themen - immer sehr kurzweilig.Hörerumfrage", "Schöne Themenmischung, gute Mischung verschiedener Perspektiven und Persönlichkeiten.Hörerumfrage", "Lockere Art und die guten Diskussionen, wo selbst trockene Themen kein trockenes Auge lassen.Hörerumfrage", "Mir gefällt das Zwiegespräch mit der Skepsis von M. Richter und der Herangehensweise von Dr. T. Schwenke, die mich mitdenken lässt. Dabei wird nicht so getan, als würdet ihr allwissend und die Juristerei eindeutig sein, sonder gerade die Abwägungsprozesse gefallen mir.Hörerumfrage", "So wie Ihr den Podcast gestaltet (mit Herrn Richter in der Rolle des Advokats der Ahnungslosen), ist er pädagogisch sehr wertvoll für den juristischen Laien.Hörerumfrage", "Grandioses Gespann! Weiter so und vielen Dank!Hörerumfrage", "Absolut empfehlenswert - Als betriebliche Datenschutzbeauftragte bin ich eher zufällig auf diesen Podcast gestoßen, als ich versucht habe dem DSGVO-Wahnsinn Herrin zu werden (über den Erfolg dieses Vorhabens kann ich noch nicht urteilen ;-)). Alle von mir bisher gehörten Folgen des Podcasts sind sehr kurzweilig und die Dynamik zwischen den beiden Herren (und ggf. Gästen) ist nicht nur unterhaltsam sondern auch lehrreich und verständlich. Die persönliche Art der beiden Podcaster finde ich sehr sympathisch. Für mich ist dieser Podcast mittlerweile ein absolutes MUSS, auch außerhalb der DSGVO-Themen. Danke dafür!iTunes-Rezension", "Inhaltlich gefällt mir, dass sich die Kompetenzen der Moderatoren so toll ergänzen - der nüchterne Jurist und der zivilgesellschaftlich engagierte Bürger.Hörerumfrage", "Ich mag die Kombination aus einem Jura-Nerd (Nerd ist hier ausdrücklich positiv gemeint!) und einem Laien (der schon lange keiner mehr ist).Hörerumfrage", "Marcus und Thomas sie, harmonieren gut, gute Balance von seriös und humorvoll, gute Fragen, gute Antworten.Hörerumfrage", "Ich habe große Freude an dem podcast, vor allem beim Frühstück und beim pendeln im Auto. Ihr habt häufig Themen, die ich nie auf dem Zettel gehabt hätte, aber sehr spannend finde.Hörerumfrage", "Lockere Atmosphäre, kritisches Hinterfragen, selbst für nicht-juristen sehr verständlich und nachvollziebar.Hörerumfrage", "Vor allem diese Diskussion bringen oft Klarheit über Nuancen ohne ins Fachchinesisch abzugleiten.Hörerumfrage", "Ihr beide ergänzt euch einfach perfekt. Der eine erklärt ganz stilisicher, warum es wieder auf den konkreten Sachverhalt ankommt. Der andere hinterfragt.Hörerumfrage", "Ich bilde auch Datenshutzbeauftragte aus und empfehle im Rahmen dieser Aus- und Weiterbildung diesen Podcast als absolut hörenswert und hilfreich.Hörerumfrage", "Es ist immer sehr lustig mit euch zwei und ich höre euch sehr gerne zu und lerne dabei noch sehr viel.Hörerumfrage", "Für mich passt die Mischung so wie es ist und freue mich immer wieder drauf eine neue Folge zu hören. Macht weiter so!Hörerumfrage", "Top Podcast, nicht zu Paragraphenlastig. Gerne wieder. ;-)Hörerumfrage", "Am schönsten ist es, wenn Thomas mal das juristische Florett fallen lässt und den zynischen Säbel rausholt.Hörerumfrage", "Verständlich präsentierte juristische Fakten. Wechsel zwischen 2-3 Sprechern ist unterhaltsam. Höre auch gerne alte Folgen beim Autofahren :-)Hörerumfrage", "Toller Podcast, der vermeintlich trockene Themen sehr interessant und zugleich verständich transportiert.Hörerumfrage", "Ich bin bei weitem kein Jurist, finde die Themen aber sehr gut und spannend. Einfach um das unsichtbare Netz in der Gesellschaft zu sehen, die sie zusammen hält. Hörerumfrage", "Ich kann euch beiden einfach gut zuhören und auch wenn ich mal kurz abwesend bin, vielleicht weil ich grad kurz auf Arbeit bin und meine Konzentration anderweitig gebunden wird, holt ihr mich immer wieder ab ohne das ich groß zurückspulen muss. Danke dafür! Hörerumfrage", "Einfach klasse! - Unglaublich, aber wahr: der Podcast Rechtsbelehrung behandelt juristische Themen auf sehr unterhaltsame Weise. Marcus Richter und Dr. Thomas Schwenke harmonieren perfekt und schaffen es jedes Mal, mir als juristischem Laien einen guten Überblick über ein spezielles Thema zu geben und dabei auch ins Detail zu gehen. Ich finde es auch sehr gut, wenn die beiden die gesellschaftliche Relevanz der Themen zumindest andiskutieren. Die Folger zur DSGVO war der absolute Hammer! Macht weiter so!!!iTunes-Rezension", ], numQuotes: 108, fadeDuration: 0, fadeoutDuration: 100000000000000000, delay: 6000, quotesInit: function(){ if (this.numQuotes < 1){ document.getElementById('quoterotator').innerHTML="No Quotes Found"; } else { this.quoteRotate(); setInterval('quoteRotator.quoteRotate()', (this.fadeDuration + this.fadeoutDuration + this.delay) * 1000); } }, quoteRotate: function(){ jQuery('#quoterotator').hide().html(this.quotes[this.i - 1]).fadeIn(this.fadeDuration * 1000).css('filter','').delay(this.delay * 1000).fadeOut(this.fadeoutDuration * 1000); this.i = this.i % (this.numQuotes) + 1; } }
Beide haben zuvor zusammen viele Radiointerviews geführt und fanden es zu schade immer nach 5 Minuten aufhören zu müssen. Daraus ist die Idee der "Rechtsbelehrung" entstanden, eines Podcasts in dem die interessanten juristischen Themen ausführlicher besprochen werden können.
Während Rechtsanwalt Schwenke die rechtlichen Hintergründe erklärt, führt Marcus Richter durch die Sendung und sorgt mit seinen Fragen und technischen Erklärungen dafür, dass der Podcast auch für Nichtjuristen verständlich bleibt. Dazu laden sie gerne interessante Gäste ein, um auch selbst mehr von den weiten Welten der Technik und des Rechts zu erfahren.
Diese Mischung begeistert rund 13.000 Abonnenten pro Folge, wofür sich die beiden Podcast-Gastgeber sehr bedanken (ebenso wie für die Nominierung für den Klicksafe Preis im Rahmen der Grimme Online Awards 2017).
Kaum etwas polarisiert derzeit mehr als Aktionen der Klimaaktivisten, die sich in Museen oder auf Straßen festkleben. Während manch ein Politiker Klimaaktivisten mit Terroristen gleich setzt, finden diese, dass die Klimakrise ihr Handeln rechtfertigt.
Wie immer nähern wir uns in der Rechtsbelehrung den heiß umstrittenen Sachverhalten aus juristischer Perspektive und haben daher die Strafverteidigerin und Fachanwältin für Strafrecht Alexandra Braun eingeladen. Gemeinsam prüfen wir die Straftatbestände des Hausfriedensbruchs, der Sachbeschädigung, Nötigung sowie Totschlags und stellen fest, dass deren Vorliegen gar nicht so eindeutig ist.
Ebenso schauen wir uns an, ob eine Klimakrise tatsächlich ein Recht zu Protestaktionen begründet oder es sich um klassischen zivilen Ungehorsam handelt, bei dem Straftaten aus Gewissensgründen in Kauf genommen werden.
Die Strafverteidigerin Alexandra Braun ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht (Website, Twitter und Mastodon)
Dabei möchten wir darauf hinweisen, dass jede/r von uns eigene Rechtsansichten vertritt und andere Meinungen durchaus vertretbar sind. Was jedoch am Ende der Folge klar werden dürfte, dass die Rechtslage keineswegs so klar ist, wie es von manchen PolitikerInnen, JournalistInnen, aber auch KlimaaktivistInnen behauptet wird.
Wir bedanken uns bei Alexandra herzlichst für Ihren Besuch und wünschen Euch viel Vergnügen beim Zuhören!
P.S. Zum Jahresabschluss wird es wieder eine Folge Obiter-Dictum geben, in der wir in weihnachtlicher Runde Eure Fragen beantworten werden (die auch unrechtlich und privat sein können). Wir freuen uns über Eure Einreichungen, entweder via Kontaktformular, per E-Mail an kontakt@rechtsbelehrung.com via Twitter oder Mastodon.
Kapitel
00:00:00 – Vorstellung des Themas und unserer Gästin.
00:04:00 – Hausfriedensbruch durch Klimaproteste im Museum .
00:14:00 – Sachbeschädigung an Gemälden durch Bewerfen mit Lebensmitteln.
00:24:00 – Berechnung von Geldstrafen und Grenze zur Vorbestrafung.
00:30:00 – Sind die Klimaaktivisten durch die Klimakrise als Notwehr- oder Notstandsgrund gerechtfertigt, bzw. entschuldigt?
00:49:00 – Begehen Personen, die sich auf den Asphalt kleben, eine verwerfliche Nötigung oder aufgrund eines klimaschädlichen Verhaltens von den Reisende hinzunehmen?
01:18:00 – Darf man die Klimaaktivisten von der Straße zerren oder sonst tätlich angreifen?
01:23:00 – Liegt Körperverletzung oder ein Totschlag vor, wenn Ambulanzen aufgehalten werden und Personen zu Schaden kommen?
01:34:00 – Verstößt vorsorgliches Wegsperren von Klimaaktivisten für mehrere Wochen gegen die Versammlungsfreiheit?
Erwähnte Urteile Und Folgen
BVerfG, 07.03.2011 – 1 BvR 388/05 – Sog. „Zweite-Reihe-Rechtsprechung“ zur Nötigung und Einstufung von Sitzblockaden als friedliche Versammlung.
Wann bin ich insolvent? Eine Frage, die sich weder Unternehmen noch Verbraucher gerne stellen. Geht sie doch stets mit gravierende wirtschaftlichen Problemen einher.
Allerdings kann die Nichtbeachtung dieser sog. „Insolvenzreife“ zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Sie kann mit mehreren Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafen geahndet werden (z.B. bei Insolvenzverschleppung durch Geschäftsführer oder dem Straftatbestand des Bankrotts, der auch Privatpersonen umfasst und maximal eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren nach sich ziehen kann).
Aber auch umgekehrt müssen Kunden oder Geschäftspartner von insolventen Unternehmen wissen, wie sie agieren müssen. Denn von ihren nächsten Schritten hängt es ab, ob und wie sie zumindest noch einen Teil ihrer Forderungen erhalten.
Aufgrund dieser Bedeutung des Insolvenzrechts, möchten wir heute dessen Grundlagen vorstellen. Dazu freuen wir uns mit der Rechtsanwältin Judith Schmid, eine Expertin im Insolvenzrecht als Gästin begrüßen zu können. Dank ihrer anschaulichen Erläuterungen erfahren wir, wann eine Insolvenz droht, welche Ziele sowie Folgen sie hat und wie sie wieder endet.
Als Gästin begrüßen wir Judith Schmid, die als Rechtsanwältin und Counsel bei Dentons Unternehmen in Bereichen des Insolvenzrechtes, insbesondere bei insolvenzrechtlichen und außergerichtlichen Restrukturierungen sowie Transaktionen in wirtschaftlichen Krisenfällen sowie JuristInnen im Insolvenzrecht schult (LinkedIn).
Wir bedanken uns herzlich für den Besuch, wünschen viel Vergnügen beim Zuhören und freuen und über Kommentare und positive Bewertungen.
Kapitel
00:00:00 – Vorstellung unserer Gästin und des Insolvenzrechts.
00:13:00 – Wie weit im Voraus müssen Unternehmen planen?
00:17:00 – Welche Motivation besteht für eine Insolvenzverschleppung?
00:23:00 – Ablauf eines Insolvenzverfahrens vom Antrag, über die Bestellung eines Insolvenzverwalters und Verteilung der Insolvenzmasse oder Unternehmenssanierung bis zu dessen Abschluss.
00:29:30 – Was sind die Ziele der Insolvenzordnung?
00:35:00 – Bestellung von Insolvenzverwaltern und -verwalterinnen.
00:40:30 – Verteilung der Insolvenzmasse.
00:48:00 – Rückgabe von Geschenke an die Familie und andere Fälle die Anfechtung von Geschäften oder Vermögensverfügungen durch den Insolvenzverwalter.
00:57:00 – Insolvenzplan und Unternehmenssanierung,
01:14:00 – Die Privatinsolvenz von Verbrauchern und Selbständigen.
Ob Arbeitgeber, Webseitenbetreiber, Schulen oder die SCHUFA – alle Unternehmen, Organisationen und nicht rein privat handelnde Personen müssen ihrer Auskunftspflicht aus Art. 15 DSGVO nachkommen.
Den Auskunftswünschen nachzukommen kann indes sehr aufwendig werden, z.B. wenn Webseitenbetreiber Kopien von Log- und Google-Analytics-Daten oder Unternehmen alle mitarbeiterbezogene Daten bereitstellen sollen. Nicht umsonst wird das Auskunftsrecht von Unternehmen häufig mit einem Folterinstrument verglichen (s. Framstags freundlichem Folterfragebogen in seinen Variationen).
Auf der anderen Seite ist das einleitend zitierte Auskunftsrecht ein in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankertes Menschenrecht, das jedermann zusteht.
Dieses Spannungsfeld™ zwischen geringen Auskunftshürden und hohen Auskunftspflichten bietet nicht nur viel Raum für juristische Diskussionen, sondern kann ernsthafte Folgen für die Praxis haben. Z.B., wenn ein Mitarbeiter die Kopie aller E-Mails mit seinen personenbezogenen Daten fordert oder der Fahrer eines „Connected Car“ alle Daten zu seinem Fahrzeug und dessen Bewegung.
Angesichts der vielen Fragen haben wir uns daher ganz besonders über den Besuch von Philipp Quiel gefreut, der uns die Voraussetzungen und Grenzen des Auskunftsrechts anschaulich und verständlich erläutert.
Philipp Quiel, LL.M. (Europäisches Wirtschaftsrecht) ist Counsel bei Piltz Legal mit Fachbereichen Datenschutz und IT-Recht, Schriftleiter bei der Fachzeitschrift „Datenschutz-Berater„ und Dozent für Datenschutzrecht an der Fachhochschule Westküste. Website, Twitter: @philippquiel, LinkedIn
Wir bedanken uns herzlich bei Philipp für den Besuch und wünschen Euch viel Vergnügen beim Zuhören.
Kapitel
00:00:00 – Vorstellung des Themas und unseres Gastes Philipp Quiel.
00:04:00 – Dateneigentum und wer bestimmt über die „eigenen“ Daten?
00:10:00 – Darf man der Auskunft mit der Löschung zuvorkommen?
00:12:40 – Zusammenspiel der Datenschutzhinweise mit dem Auskunftsrecht.
00:17:00 – An wen darf eine Auskunft gerichtet werden, z.B. an Polizei, Vermieter, Nachbar, SCHUFA?
00:25:00 – Wer darf Auskunftsersuchen stellen, auch Kinder und alle Menschen weltweit?
00:31:00 – Wie stellt man eine Auskunft?
00:33:00 – Welche Zeiträume werden vom Auskunftsrecht erfasst?
00:35:45 – Wie kann die Identität der Auskunftssteller sichergestellt werden?
00:41:00 – Was darf eine Auskunft kosten?
00:45:00 – Müssen Auskunftsanfragen aus dem Ausland beantwortet werden?
00:49:30 – Innerhalb welcher Fristen muss ein Auskunftsersuchen beantwortet werden?
00:52:00 – In welchem Umfang müssen Webseitenbetreiber Auskunftsanfragen der Webseitenbesucher beantworten, z.B. im Hinblick auf Google Analytics?
01:00:00 – In welcher Form müssen die Auskunft erteilt und die Kopie der Daten zur Verfügung gestellt werden?
01:11:30 – Auskunftsansprüche im Arbeitsverhältnis und zur Gewinnung von Beweisen in Zivilverfahren.
01:14:00 – Recht zur Einschränkung des Auskunftsrechts durch Vertraulichkeitsinteressen anderer Personen (z.B. von Whistleblowern).
01:17:30 – Welche Bußgelder und Schadenersatz drohen, wenn die Auskunft nicht oder nicht fristgerecht gestellt wurde.
01:19:00 – Wann sind Auskunftsanfragen missbräuchlich?
01:21:30 – Beantwortung von Auskunftsanfragen in einem abgestuften Verfahren.
In unserem freien Format merken wir zunächst, dass unser 10-jähriges Jubiläum vor der Tür steht, wir aber noch nichts geplant haben (Vorschläge sind in den Kommentaren oder per Kontaktformular willkommen).
Daher widmen wir uns lieber den Datenschutzvorwürfen gegenüber TikTok, erörtern den Begriff des „Grundsatzurteils“ und sprechen über die Abmahnungen wegen Google Fonts.
Anschließend folgt der Kommentare-kommentier-Block, gefolgt von den Antworten auf Eure Fragen. Wir beantworten, ob die Rechtsbelehrung uns im Berufsleben hilft und welche Berufsklischees wir erfüllen.
Viel Vergnügen beim Zuhören und neue Fragen sind auf den o.g. Wegen ebenfalls herzlichst willkommen.
Kapitel
00:06:30 – TikTok kennt uns besser, aber anscheinend noch nicht gut genug.
00:19:30 – Was ist unter Grundsatzurteilen und Präzedenzfällen zu verstehen?
00:29:50 – Themenplanung, Filmaufnahmen von Polizisten und Vorteile von Gedächtnisprotokollen.
00:37:00 – Abmahnungen wegen Google Fonts, US-Datentransfers und das Wirken der Datenschutzaufsicht über die Nutzer.
„Greenwashing“ bezeichnet den Versuch von Organisationen, durch Kommunikation, Marketing und Einzelmaßnahmen ein „grünes Image“ zu erlangen. So lautet die Definition des Greenwashings durch unseren Gast Sebastian Laoutoumai LL.M., der als Rechtsanwalt Unternehmen, bei der Nutzung sog. „Green Claims“ berät.
Unser Gast ist Sebastian Laoutoumai, LL.M. der als Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht bei der Kanzlei Löffel Abrar in den Bereichen Werbung, Influencer, Marketing, Datenschutz, Medienrecht und Urheberrecht berät (Website, Twitter, LinkedIn)
Die Anzahl der Green Claims ist groß und dazu gehören neben Umweltsiegeln viele Begriffe, wie z.B.
klimaneutral,
nachhaltig,
grün,
bio,
fair,
emissionsfrei,
schadstofffrei oder
recycelt.
Das Gesetz gibt (noch) nicht vor, welche Anforderungen von Unternehmen erfüllt müssen, um diese Begriffe nutzen zu dürfen. Stattdessen legen Gerichte in einer zunehmenden Zahl an Urteilen und Entscheidungen fest, ob, in welchem Kontext oder mit welchen Zusatzhinweisen Green Claims verwendet werden dürfen.
Bei Verstößen gegen die Transparenz- und Informationspflichten drohen den Unternehmen dabei Abmahnungen seitens der Verbraucherschutz- oder Wettbewerbsschützer als auch Gewährleistungs- sowie neuerdings Schadensersatzansprüche der Verbraucher.
In der Zukunft plant die EU im Rahmen des sog. „Green Deals“ zudem weitere Gesetze, Richtlinien und Maßnahmen, die dem Greenwashing Einhalt und den Umweltschutz fördern sollen. Wie diese Regelungen dann tatsächlich ausfallen, müssen wir abwarten. Das vor allem vor dem Hintergrund, dass in der EU Erdgas und Atomkraft künftig auch als nachhaltig gelten sollen.
Viel Vergnügen beim Zuhören, wie das Recht dem Greenwashing entgegentritt (oder sich zumindest darum bemüht).
P.S. Die vielzitierte Brötchentüte:
Kapitel
00:00:00 – Begrüßung unseres Gastes und Vorstellung des Themas Greenwashing sowie dessen rechtlicher Relevanz.
00:08:30 – Folgen unerlaubten Greenwashings und Rechte der Verbraucher auf Gewährleistung sowie Schadensersatz.
00:00:00 – Begrifflichkeiten und Nachhaltigkeitssiegel.
00:00:00 – Beispiele und Urteile (z.B. Weglassen des Netzteils als „Umweltschutzmaßnahme“ von Apple, „klimaneutrale“ Müllbeutel oder „emissionsfreie“ Teslafahrzeuge) .
00:40:00 – Werbung mit Selbstverständlichkeiten.
00:48:00 – Reklamehafte Übertreibung.
00:52:00 – Green Deal der EU und künftige Entwicklung des Umweltschutzes auf Rechtsbasis.
OLG Stuttgart, 25.10.2018 – 2 U 48/18 – Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung einer Plastikflasche mit der Bezeichnung „Ocean bottle“ mit der Aussage 50% aus „Plastikmüll aus dem Meer“.
LG Düsseldorf, 19.07.2013 – 38 O 123/12 U Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch bzgl. der Werbung mit „klimaneutralen Kerzen“ – Tats. nicht klimaneutral produziert, aber CO2-Zertifikate erworben – “CO2-Zertifikate sind kein gleichwertiger Umweltschutz”.
Kleine Tracking-Geräte, wie z.B. die AirTags von Apple, erfreuen sich großer Beliebtheit. Das ist kein Wunder, denn sie helfen verlorene Hausschlüssel, den Parkplatz des Autos oder ein entlaufenes Haustier wieder ausfindig zu machen.
Neben Gegenständen, eignen sich diese Tracking-Geräte aber auch dazu, den Aufenthaltsort von Menschen unbemerkt zu bestimmen. So können Kinder, Arbeitnehmer, der eigene Partner oder fremde Personen überwacht werden. Doch spätestens bei dieser Art der Ortsbestimmung drängt sich die Frage auf, ob der Einsatz der kleinen Tracking-Geräte nicht gegen das Datenschutzrecht, die Privatsphäre oder sogar gegen Strafgesetze verstößt.
Unser Gast ist Rechtsanwalt Stefan Hessel, Rechtsanwalt sowie Co-Head Digital Business Unit bei reuschlaw und Experte im Bereich Cybersicherheit und Datenschutzrecht (Website, Twitter, LinkedIn).
Um die Grenzen zwischen der zulässigen und der verbotenen Nutzung der AirTags und anderer Tracker zu ziehen, haben wir mit Stefan Hessel einen Datenschutz- und Sicherheitsexperten als Gast eingeladen. Dabei mussten wir feststellen, dass es zwar viele Verbote, aber auch Strafbarkeitslücken gibt, die der Gesetzgeber möglichst schnell schließen sollte.
Wir wünschen viel Vergnügen beim Zuhören!
P.S. Hinweis: Wir sprechen auch das sehr sensible Thema des Stalkings mittels der Tracking-Geräte an. Jedoch können wir nur die juristischen Aspekte beim Tracking beleuchten, aber leider nicht die gesamte Problematik dieses komplexen Themas abbilden.
Kapitel
00:00:00 – Vorstellung des Themas und unseres Gastes.
00:04:00 – Technik (Bluetooth, GPS) und Hinweis auf die Sensibilität des Themas.
00:07:30 – Tracking von eigenen und fremden Sachen sowie Gegenständen und Anwendbarkeit der DSGVO bei Privatpersonen.
00:24:00 – Auch wenn die DSGVO nicht anwendbar ist – Liegt die Verletzung der Privatsphäre vor?
00:29:00 – Strafbares Ausspähen von Daten (§ 202a StGB), strafbare Nachstellung, (§ 238 StGB) und liegt eine Strafbarkeitslücke beim digitalen Stalking vor?
00:44:00 – Strafbarkeit von Datenschutzverstößen und staatliches Tracking.
00:47:00 – Tracking von Postpaketen, Sachen auf Reisen und Datenschutzprivilegien für JournalistInnen (Art. 85 DSGVO).
00:53:00 – Tracking von Haustieren.
00:56:00 – Tracking von Kindern und betreuten Personen.
01:04:00 – Tracking von Partnerinnen.
01:05:00 – Standortbestimmung und Bewegungsprofile im Beschäftigungsverhältnis sowie Schmerzensgeld bei Datenschutzverstößen.
01:16:30 – Tracking von Mietautos, E-Rollern und anderen Fahrzeugen.
01:22:00 – Können Apple und andere Anbieter wegen unerlaubten Trackings belangt werden?
Links zur Folge
OVG Hamburg, 15.10.2020 – 5 Bs 152/20 – „Lagerung von Patientenakten ist keine Verarbeitung im Sinne der DSGVO“.
LSG Niedersachsen-Bremen, 17.09.2019 – L 16 KR 182/18 – GPS-Tracker als Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich.
VG Lüneburg, 19.03.2019 – 4 A 12/19 – Die ständige GPS-Überwachung von Firmenfahrzeugen eines Reinigungsunternehmens verstößt gegen Beschäftigtendatenschutz.
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2022/30 zur Ergänzung der Funkanlagenrichtlinie (Sicherheitsanforderungen für drahtlose und vernetzte Geräte).
Am ersten 01. Januar 2022 trat eine der bedeutendsten Reformen des Verbraucherrechts seit 20 Jahren in Kraft. Ziel dieser von der EU ausgehenden Gesetzesänderung ist es vor allem, die Gewährleistungsrechte der Verbraucher in einer digitalen Welt, bzw. „smarten“ Welt zu stärken.
So kann nicht nur die Gewährleistung nicht mehr in den AGB ausgeschlossen werden. Neu ist auch die Pflicht zu Software-Updates, die anders als bisher für Jahre bestehen kann.
Ebenso neu ist, dass Daten als Entgelt anerkannt werden und Apps oder E-Books, die bisher als „kostenlos“ oder „gratis“ bezeichnet wurden, nicht mehr so bezeichnet werden dürfen.
Als Expertin lotst uns Rechtsanwältin Dr. Kristina Schreiber durch die Vielzahl der neuen Verbraucherrechte, die den Unternehmen noch einiges an Kopfzerbrechen bereiten dürften.
00:00:00 – Vorstellung unserer Gästin und des Themas.
00:05:00 – Erläuterung der Begriffe „digitale Produkte“, „Waren mit digitalen Elementen“ und „digitale Inhalte“.
00:19:00 – Objektive Erwartung als Maßstab für Mängel und kommt eine Flut von Kontrollkästchen auf uns zu?
00:28:00 – Unbestimmte Fristen und Herr Richter sieht ein Richterrecht.
00:32:00 – Erleichterung durch Abschaffung des Erfordernisses der Nachfristsetzung.
00:35:00 – Aktualisierung der Pflichten und Risiken für Verkäufer.
00:42:00 – Gewährleistungsausschluss bei Softwarelizenzen?
00:52:00 – Bezahlen mit Daten und die Folgen für Verkäufer.
00:58:00 – Bezahlen mit Cookies und (freiwilligen) Spenden.
01:05:00 – Spenden und die „Gewährleistungsgier“ oder die Frage, wer an die Verkäufer denken?
01:18:00 – iPhone als Mangel und Verbraucherrecht als Innovationshemmnis?
Links zur Folge
Warenkauf-Richtlinie der EU (Richtlinie (EU) 2019/771 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs, zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie 2009/22/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 1999/44/EG).
“Digitale-Inhalte-Richtlinie” der EU (Richtlinie (EU) 2019/770 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen).
Zwischen Tür und Angel – Die Beschreibung dieser Obiter-Dictum-Folge fällt kürzer als sonst aus. Das liegt daran, dass sie kurz vom Abflug in den Urlaub hochgeladen wird und der Verfasser dieses Beitrags daher freundlich auf die folgende Liste der Themen verweist, sich verabschiedet und viel Vergnügen beim Zuhören wünscht.
Themen
00:00:00 – Gemeinnützigkeit und Schleichwerbung.
00:13:30 – Telegram hat auch gute Seiten (Feedback zu der Folge 103 „Telegram“).
Der Sperrung des eigenen Social Media Accounts folgt häufig als erstes ein Gefühl der Ohnmacht. Denn was kann man schon gegen US-Netzwerke wie Facebook oder Twitter unternehmen? Sie diktieren die Verhaltensrichtlinien und können sie selbst per Accountsperrung oder Löschung von Postings durchsetzen.
Dass die Macht der Social-Media-Plattformen jedoch nicht grenzenlos ist, erklärt unser Gast, Rechtsanwalt Dr. Jonas Kahl. Er hat bereits selbst erfolgreich Verfahren gegen soziale Netzwerke geführt und kann daher von seinen Erfahrungen aus der Praxis berichten und Tipps geben, wie man sich gegen eine unberechtigte Sperrung wehren kann.
Als Gast begrüßen wir Dr. Jonas Kahl, der als Rechtsanwalt in der Kanzlei “Spirit Legal” Unternehmen, Internetportale, Journalisten, Blogger und Fotografen im Medien-, Urheber- und Wettbewerbsrecht berät (Webseite mit Anwaltsprofil, LinkedIn, Twitter).
Dr. Kahl verweist insbesondere auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 2021, in dem es um die Account-Sperrung wegen „Hassrede“ auf der Plattform Facebook ging. Der BGH entschied, dass auch wenn soziale Netzwerke privatrechtliche Unternehmen sind, sie trotzdem auf die Grundrechte ihrer Nutzer, insbesondere die Meinungsfreiheit, Rücksicht nehmen und bei Sperrungen transparent sowie zurückhaltend sein müssen.
Allerdings hat man mit den sozialen Plattformen einen mächtigen Gegner vor sich, so dass die Verteidigung gegen eine Sperrung doch einige rechtliche Finesse erfordert. Dazu gehört auch der Einsatz modernster Kommunikationsmittel, zu denen auch das… Fax gehört.
Wir bedanken uns bei Dr. Kahl herzlichst für den spannenden Einblicke in die praktische Welt des Rechts und merken erneut, dass an dem Sprichwort „Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge“ viel dran ist.
Viel Vergnügen beim Zuhören und wir freuen uns auf Eure Kommentare!
Kapitel
00:00:00 – Vorstellung unseres Gastes Dr. Jonas Kahl, Einführung in das Thema.
00:00:00 – Wann und auf welcher Grundlage werden Accounts gesperrt und wann ist die Sperrung zulässig?
00:23:00 – Begründung, Gegenvorstellungsverfahren und Einsatz von Faxgeräten.
00:34:00 – Benötigt man RechtsanwältInnen um sich erfolgreich wehren zu können und wer trägt die Verfahrenskosten?
00:53:00 – Hat man einen Anspruch auf Schadensersatz bei rechtswidriger Account-Sperrung?
01:01:00 – Ist Shadownbanning zulässig oder gar einer Sperrung vorzuziehen?
01:12:00 – Wie kann man umgekehrt gegen unerwünschte Social-Media-Postings vorgehen und gibt es noch ein Recht auf Anonymität in sozialen Netzwerken oder gilt die Klarnamenpflicht?
01:17:00 – Dürfen Schriftsätze und Kommunikationen aus den Verfahren veröffentlicht werden?
Links zur Folge
BGH, 29.07.2021 – III ZR 179/20 – BGH zur Begründung und Verfahrenspflichten bei Sperrung von Facebook-Accounts auf Grundlage der AGB.
Hinter dem Begriff „Web3“ steckt nichts Geringeres als die Vorstellung einer Welt, die in einem bisher unbekannten Maße vernetzt und digital verwaltet wird.
Diese Idee entspricht dem bekannteren Begriff des „Internet der Dinge„. Allerdings sollen im web3 nicht nur Kraftfahrzeuge, die Hausbeleuchtung oder der Kühlschrank vernetzt werden. Vielmehr soll das web3 auf Grundlage von Blockchains, NFTs und Smart Contracts unsere Gesellschaft gerechter, datenschutzfreundlicher, effizienter und sicherer machen.
Es mehren sich jedoch auch die kritischen Stimmen, die nicht nur die technischen und rechtlichen Möglichkeiten dieser Versprechen hinterfragen. Sie befürchten sogar, dass das web3 genau das Gegenteil erreichen und die wirtschaftliche Ungleichheit als auch Niedergang des Datenschutzes in einem bisher unbekannten Maße begünstigen könnte.
Als Gast begrüßen wird Dr. Malte Engeler, derzeit als Richter am Verwaltungsgericht Schleswig, zuvor als stellvertretender Leiter des aufsichtsbehördlichen Bereichs am Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) in Schleswig Holstein und bald in Berlin im Bundesjustizministerium tätig. Twitter Privat, Twitter Deathmetalmods, Mastodon: legal.social/@malteengeler.
Zu den Kritikern des web3 gehört auch unser Gast Dr. Malte Engeler, der sich für die Idee der Datensouveränität dank Blockchain nicht begeistern kann und dem web3-Enthusiasmus eines der Podcasts-Hosts entschieden entgegen tritt.
Wir bedanken uns für die spannende Diskussion, in deren Rahmen wir zuerst mit den NFTs und Blockchains sowie Smart Contracts die technischen Grundlagen des web3 betrachten, um anschließend deren rechtliche sowie gesellschaftliche Auswirkungen zu besprechen.
Viel Vergnügen beim Zuhören und wir freuen uns über Eure Ansichten in den Kommentaren. Hat das web3 das Potenzial unsere Gesellschaft zu verändern und wenn ja, dann zum Besseren oder haltet Ihr eher die Befürchtungen von Dr. Engeler für berechtigt?
Inhalte des Podcasts
00:00:00 – Vorstellung des Themas und unseres Gastes Dr. Malte Engeler.
00:06:00- Blockchains, NFTs und die technischen Grundlagen des web3.
00:21:00 – AGB, Abstraktionsprinzip und rechtliche Wirksamkeit von NFTs.
00:38:00 – Mehr Schein ein Sein? Das Web3 und seine Ideale.
00:45:30 – Urheberrechtsverstöße durch Blockchains.
01:05:00 – Wäre Recht auf Eigentum an eigenen Daten ein Gewinn oder auf Dauer ein Verlust für die Verbraucher?
01:14:00 – Smart Contracts und die (noch) fehlende Exekutive.
01:20:00 – Enthusiasmus vs. Realität.
Weiterführende Links
Falls Ihr Euch bisher mit dem web3 gar nicht beschäftigt habt oder zu dem Thema weitere Fragen habt, empfehlen wir die folgenden Quellen: