Eigentlich haben wir nur zwei Folgen (Folge 54 – Grundlagen & Folge 55 – Die Datenschutzerklärung) zu dem Thema Datenschutzgrundverordnung geplant. Aber die Diskussion, die der auf Foto- und Persönlichkeitsrechte spezialisierter Rechtsanwalt Lars Rieck mit seinem Blogbeitrag entfachte warf doch zu verlockend.
Konkret geht es um die Frage, ob es nach der Datenschutzreform erlaubt sein wird, Fotografien von Menschen ohne deren Einwilligung zu erstellen. Dabei zeigte sich, das zwar sehr viele Juristen und Politiker dazu eine Ansicht haben, aber nicht dieselbe.

Als Gast haben wir den auf Foto- und Persönlichkeitsrechte spezialisierten Rechtsanwalt Lars Rieck (Twitter), von der Kanzlei IPCL Rieck eingeladen.
Mit dem Ziel unseren Hörerinnen und Hörern Ratschläge für die Praxis zu geben, haben wir Lars Rieck eingeladen, um mit ihm die bestehenden Unsicherheiten zu klären. Mit ihm diskutieren wir nun, ob Sorge angesagt ist (so Fotografen und Fotografenverbände) oder sich wenig ändert (so der Hamburger Landesdatenschutzbeauftragte Prof. Caspers und das Bundesministerium des Innern).
Wie Sie es sich vorstellen können, kommt es darauf an. Und das hat es in sich. Hören Sie rein.
P.S. Was wir besprechen, gilt genauso für Videos.
Gewinner!
Unser Gast unterstütze uns zugleich die Gewinner unser Buchverlosung aus der Folge 54 zu ziehen. Sie werden am Ende der Folge mit Glückwunsch und Amüsement genannt.
Wir bedanken uns bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die uns erklärt haben, was die DSGVO bedeutet und können uns nur für die großartigen Vorschläge bedanken. Eine Kompilation folgt.
Shownotes
00:02:00 – Vorstellung unseres Gastes Rechtsanwalt Lars Rieck
00:05:00 – Was ist ein Foto juristisch betrachtet?
00:09:00 – Was ist dran, an den Befürchtungen, dass die Fotografie eingeschränkt werden könnte.
00:18:00 – Ist schon das Fotografieren verboten?
00:23:00 – Gibt es einen Unterschied zwischen analoger und digitaler Fotografie.
00:30:00 – Die Ausnahmen für Privatpersonen.
00:32:00 – Warum die DSGVO das KUG sticht… vorerst und wann sind Fotos nach der DSGVO erlaubt?
00:40:00 – Wann sind Fotos erforderlich?
00:44:00 – Gilt das deutsche Kunsturhebergesetz doch?
00:48:00 – Die Schweden haben es besser und die deutsche Politik ist schuld.
00:54:30 – Muss der Fotograf seinem Motiv eine Datenschutzerklärung überreichen?
01:05:00 – Kann man ohne Widerworte die Löschung der Abbildungen der eigenen Person verlangen?
01:09:45 – Ist doch eine Einwilligung zwingend, weil Fotos Daten enthalten, die die Ethnie, Biometrie, Gesundheit oder die Sexualität betreffen?
01:15:00 – Wie soll man sich nun als Fotograf verhalten?
01:18:00 – Benachteiligt die DSGVO die Unternehmens-PR und Influencer?
01:20:00 – Welche Folgen drohen, falls eine Fotografie unzulässig ist?
01:24:45 – Was bei Fotos von Mitarbeitern zu beachten ist.
01:28:32 – Die große Verlosung zu unserem Gewinnspiel aus der Folge 55.
Weiterführende Beiträge zum Thema
- „Wissen zur DSGVO – 7 Tipps für Fotografen“ von RA Lars Rieck.
- „Wissen zur DSGVO 2 – Fragen & Antworten“ von RA Lars Rieck.
- „Beispiel Veranstaltungsfotos: Warum es nach der DSGVO oft sinnvoll ist, auf Einwilligungen zu verzichten“ im CR-Blog von Prof. Nico Härting.
- „Vermerk: Rechtliche Bewertung von Fotografien einer unüberschaubaren Anzahl von Menschen nach der DSGVO außerhalb des Journalismus“ vom dem Hamburgischen Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.
- „Veröffentlichung von Fotos – Was ändert sich mit der DSGVO?“ von Dr. Datenschutz.
- „Fotografieren in Zeiten der DSGVO – Große Panikmache unangebracht“ von RA Florian Wagenknecht.
- „Wer hat Vorfahrt: Datenschutz oder Meinungs- und Pressefreiheit?“ – K&R 2018, 289 von RA Dr. Jonas Kahl und RA Dr. Carlo Piltz.
- „Art. 85 DSGVO, die Meinungsfreiheit und das datenschutzrechtliche Verbotsprinzip“ von Dr. Malte Engeler im Telemedicus .
- „Datenschutz-Grundverordnung: Das Ende der modernen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (wie wir sie kennen)“ von Jan Mönikes im Telemedicus .
- Street Photography: Prozess um Fotos im öffentlichen Raum per Crowdfunding finanziert.
Kamera-Icon in Coverbild: Icon made by Daniel Bruce from www.flaticon.com CC 3.0 BY
Hallo und danke für eine weitere erhellende und heitere Folge. Mich würde sehr eine weitere Folge zum Thema DSGVO im Zusammenhang mit der Rundfunkgebühr interessieren. Darf dieses Unternehmen meine Daten überhaupt erheben/verwenden? Muss es meine Daten auf meinen Wunsch löschen?
Ja, dürfen sie.
Moin,
nach dem ich den Podcast gehört habe, kam mir eine Frage auf. Was ist wenn die Eigentumsrechte an den Fotos oder Filmen komplett an einen Auftraggeber abgegeben werden? Wer ist dann in der Haftung?
Sehr geehrte Podcastmacher,
das Thema DSGVO hat mich stark interessiert, deshalb habe ich mir Ihre Sendung ganz angehört.
Ich kann den Meinungen e i n i g e r Hörer nicht folgen: Unterhaltung in l o c k e r e r Atmosphäre , erhellend und in heiterer Folge….
Ich möchte Sie nicht verletzen, Sie stellen sich inden öffentlichen Raum, „labern“ kreuz und quer, lassen nicht ausreden, fallen ins Wort, albern herum in einer Art, welche die Inhalte dadurch akustisch schwer verständlich machen.
Der Moderator nuschelt und oder ist zu nah am Mikro, alles sehr unprofessionell, hauptsache lustig. Spätpupertär. Schade.
Ich setze nochmal noch einen obendrauf. Sie soltten Frühstücksradio machen da passt Ihre Machart hin.
Nicht angenommen worden? Sorry.
Hallo,
die Bundesregierung hat sich zum Thema Fotografie und DSGVO geäußert.
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/044/1904421.pdf
Seite 57 und 58 des PDFs.
Es liest sich für mich so als sei das Fotografieren generell für jeden unproblematisch solange nicht „Fotos beispielsweise heimlich oder verdeckt erfolgten, die Aufnahmen die Intimsphäre des Abgebildeten betreffen oder sie diskreditierend oder diskriminierend wirken (können).“
Könnt ihr da eure Meinung zu abgeben?
Grüße
Bitte sehr 🙂 https://twitter.com/thsch/status/1052544815311847424