So kontrovers wie die Diskussionen zu den Themen „Lucca-App“ sowie „Microsoft und Datenschutz“ geführt werden, bildeten sich auch beim Feedback auf unsere entsprechenden Folgen zwei Lager.
Während ein Teil der HörerInnen unsere Kritik an der Vergabe der Luca-App-Lizenzen befürwortete, fand der andere Teil, dass beim Datenschutz die „Kirche im Dorf belassen“ werden sollte.
Bei der Diskussion zu Microsoft waren wir einem Hörer gar zu unkritisch und er fragte sich, ob unser Gast Johannes Nehlsen von Microsoft bezahlt wurde. Hierzu können wir nur antworten: nein, auch wenn er es wegen seiner datenschutzrechtlichen Hilfestellungen zu Microsoft-Produkten verdient hätte.
Auf dieses und weiteres Feedback gehen wir in der aktuellen Folge unseres Formats „Obiter Dictum“ ein. Zudem sprechen wir über die Bewerbung von unserem Gast Dr. Malte Engeler als Berliner Datenschutzbeauftragten, die Bildabmahnung von Ladefuchs, beantworten die Fragen unserer Hörerschaft und geben kosmetische Ratschläge. 😉
Viel Vergnügen beim Zuhören!
Angesprochene Folgen:
- Digitales Kinderzimmer #88.
- Das Presserecht – Grundwissen für JournalistInnen und BloggerInnen #89.
- Luca – Eine App, viele Desaster #90.
- Dashcams, Tesla und die Zulässigkeit mobiler Videoüberwachung #91.
- Microsoft und Datenschutz – Eine Frage der Balance? #92.
Podcast-Tipp: „Auslegungssache„, Datenschutz-Podcast des c’t-Magazins.
Kapitel
- 00:00:00 – Kommentare zu Dashcams, Luca App und Microsoft und News von unseren Gästen und die Politisierung des Datenschutzes.
- 00:35:00 – Folgenideen, Entschuldigung an Hundebesitzer, Etikette und Gegendarstellung zum Traumschiff.
- 00:40:00 – Ladefuchs und die teuren Folgen eine Bildabmahnung.
- 00:50:00 – HörerInnenfragen und kosmetische Ratschläge.
Nykon
17. Mai 2021 at 8:43Ich hab die Folge noch nicht gehört aber wie gut ist das Episodenbild denn bitte :]
Achim Schmidt
20. Mai 2021 at 16:27Also, jetzt habe ich mit 68 Jahren doch wieder was dazugelernt. Ein Jura-Podcast berücksichtigt (siehe Microsoft) nicht nur die juristische Seite, sondern legt das Gesetz auch politisch aus,. Daraus schließe ich, dass Mord zwar grundsätzlich verboten ist, ich aber bei politischem Mord (also dem Attentat) mit der richtigen Argumentation durchaus straffrei ausgehen kann. Interessant. Ich kenne so ein paar Plitiker, die mich nerven. Jetzt fehlen mir nur noch die passenden Argumente. Aber vielleicht könnt ihr mir helfen? Wäre doch ein schönes Thema für eine der nächsten Folgen: „Das politische Attentat und wie man straffrei dabei rauskommt.“
Auch das Verständnis für das Geeiere der Datenschutzbeauftragten verstehe ich nicht. Ich bin selbst DSB und wenn einer meiner Kunden Microsoft verwendet, bekommt er von mir schriftlich die Ansage, dass dies nach derzeitiger Rechtslage verboten ist. Ich bin aber nicht weisungsbefugt. Ws der Unternehmer mit dieser Info macht, ist seine Sache. Ich nehme Hinweis zu den Akten und bin, wenn’s Ärger gibt, fein raus.
Thomas Schwenke
20. Mai 2021 at 20:23Recht ohne Politik gibt es nicht, schon wegen der Offenheit der verwendeten Begrifflichkeiten. D.h. auch wenn klare rechtliche Regeln viel angenehmer sind, kommt man um Politik leider nicht herum und muss im Rahmen der Gesetzesauslegung stehts auch die politische Sachlage berücksichtigen. Das gilt insbesondere, wenn man eine Entscheidung treffen muss. Dabei kann der Spielraum je nach Lage und Rechtsgütern groß (Datenschutz) oder praktisch nicht vorhanden sein (Mord an anderen Menschen).
Achim Schmmidt
20. Mai 2021 at 20:05schde, dass ihr meinen Kommentar rausgeschmissen habt.
Thomas Schwenke
20. Mai 2021 at 20:25Das machen wir hier nicht, aber wir schalten Kommentare frei.
nykon
21. Mai 2021 at 18:45Bin heute in den Genuss gekommen einer Hausdurchsuchung beizuwohnen.
Dank des regelmäßigen Konsums eures Podcasts konnte ich souverän zur Seite stehen.
Thomas Schwenke
26. Mai 2021 at 11:56Danke schön und ich hoffe es verlief glimpflich. Das Lob gebe ich gleich gerne an unseren Gast weiter (https://www.hoenig.de/, https://twitter.com/KanzleiHoenig).
hilti
22. Mai 2021 at 3:30Bei der CWA-App kann man sich nur selbst über einen QR-Code irgendwo einloggen. Bei Luca kann man Andere irgendwo einloggen. Das ist der wesentliche Punkt.
In Sachen Ladefuchs war das Hauptproblem, dass es ums ästerreichische Recht ging. Markus Kompa hat da https://kanzleikompa.de/2021/05/04/wie-man-auf-abmahnungen-aus-oesterreich-besser-nicht-reagieren-sollte/ was dazu geschrieben.
Thomas Schwenke
26. Mai 2021 at 12:03Danke sehr für die Ergänzung!
oxymo
22. Juli 2021 at 16:06Wenn zur Begrüßung die „Hörer*Innen und Hörer“ angesprochen werden, werden dann die männlichen doppelt angesprochen – einmal gegendert, einmal nicht? 😉
Thomas Schwenke
28. Juli 2021 at 9:40Bei mir ist es „Hörerinnen und Hörer“, beim Herrn Richter „Hörer*innen“. Damit müssten alle zufrieden sein. 😉