Diese Folge ist ein Update der Rechtsbelehrung Nr. 24 zu Schleichwerbung, Influencer-Marketing und Kennzeichnungspflichten. Die Folge 24 ist zwar weiterhin sehr beliebt, aber in den letzten zwei Jahren hat sich rechtlich doch einiges geändert.
Daher erklären wir in der ersten Stunde dieser Podcastausgabe auf Grundlage aktueller Urteile noch einmal, wann und wie Influencer Beiträge, Bilder, Videos oder Podcasts als Werbung kennzeichnen müssen. In der zweiten Stunde des Podcasts beantworten wir dann Hörer-Fragen zu Kennzeichnungspflichten, z.B. beim Brandend Content, bei Gewinnspielen, Affiliate Links oder wenn Mitarbeiter als Markenbotschafter aktiv werden.
Zusammengefasst lauten unsere Tipps wie folgt:
- Ein Werbehinweis ist häufiger notwendig als man denkt:
- Bei Erhalt von Geld/Sachzuwendung als Entlohnung.
- Wenn die Auftraggeber Einfluss auf den Inhalt nehmen.
- Wenn Produkt kostenlos überlassen wurde und werblich im Mittelpunkt steht.
- Keine Kennzeichnung ist notwendig, wenn
- das Produkt selbst erworben wurde oder
- das Produkt kostenlos überlassen und sachlich bewertet wurde (dennoch wird ein Hinweis empfohlen).
- Bei den Werbehinweisen selbst ist Folgendes zu beachten:
- Bei journalistischen und fernsehähnlichen Angeboten sollten „Werbung“ und „Anzeige“ verwendet werden.
- Bei übrigen Social-Media-Postings ist „Gesponsert“ riskanter, aber nicht eindeutig unzulässig.
- Von Bezeichnungen wie „Ads“, „Powered by“ oder „Sponsored“ wird abgeraten.
- Der Werbehinweis kann auch mit eigenen Worten am Anfang von Beiträgen erfolgen „Das Produkt habe ich kostenlos erhalten.“
- Bei Videos ist eine Kennzeichnung als „Product Placement“ erforderlich, wenn ein Produkt nicht werblich herausgestellt ist und dessen Wert mehr als 1.000 Euro beträgt.
- Die Werbehinweise müssen am Anfang der Beiträge stehen, deutlich sichtbar sein und dürfen z.B. nicht in einer Hashtagwolke versteckt werden.
Shownotes
00:00:00 – Hinweise zum Thema und warum wir das Thema nochmal aufgreifen.
00:03:00 – Es geht um zwei Fragen, „Wann muss ich Kennzeichnen und wie muss ich kennzeichnen“.
00:06:00 – Kennzeichnungspflicht bei Erhalt von Entgelt. Und sind Entgelte überhaupt nachweisbar?
00:13:00 – Kostenlose Produkte und Einladungen.
00:27:00 – Selbstbeworbene Produkte und ab wann ist man als Influencer geschäftlich tätig und damit abmahnbar?
00:34:00 – Produktplatzierung (Product Placement) in Videos.
00:40:00 – Kennzeichnungspflicht bei Einflussnahme auf den Inhalt.
00:40:30 – Wie muss man kennzeichnen? „Anzeige“, „Werbung“, „Sponsored“ und „Ads“ und wo muss die Kennzeichnung stehen?
00:45:00 – Was beim Sharing und bei Instagram berücksichtigt werden sollte.
00:58:30 – Was gegen den Begriff „gesponsert“ spricht und warum auch eigene Worte ausreichen können.
01:02:00 – Wie müssen Werbehinweise im Podcast platziert werden.
01:07:00 – Kann man alle Inhalte als Werbung deklarieren, bei Instagram, in Videos?
01:12:00 – Branded Content und zusätzliche Kennzeichnungspflichten bei Facebook und Instagram.
01:16:00 – Bei Gewinnspielen ist eine Kennzeichnung im Regelfall nicht notwendig.
01:20:00 – Wie sehen die Regelungen zur Werbekennzeichnung international aus?
01:24:00 – Wer kann wen abmahnen? Die beauftragenden Unternehmen, Influencer, beide?
01:27:30 – Nur einmal Geld bekommen, aber ist ein Werbehinweis dann trotzdem bei jedem Auftauchen des Produktes in einem Bild erforderlich?
01:35:00 – Mitarbeiter als Markenbotschafter und Werbung für das eigene Unternehmen.
01:41:00 – Bei Affiliate Links ist besondere Aufklärung notwendig.
01:53:30 – Hausmeisterei, Auszeichnungen und Feedback
Erwähnte Folgen
Urteile und Links zur Folge
- KG, 11.10.2017 – 5 W 221/17 – Die Hashtags „#sponsoredby“ und „#ad“ sind als Werbehinweise nicht ausreichend und bei 15 werblichen Beiträgen wird eine Entgeltlichkeit bei Influencern vermutet.
- LG Hagen, 13.09.2017 – 23 O 30/17 – Schleichwerbung bei Instagram wegen fehlender Werbekennzeichnung
- OLG Celle, 08.06.2017 – 13 U 53/17 – Das Hashtag #ad reicht zur Kennzeichnung von Werbung bei Instagram zumindest dann nicht, wenn er an siebter Stelle in der Hashtagwolke steht.
- Landesmedienanstalten: Hinweise auf Produkte bei Youtube & Co: „Darf ich das? Wie darf ich das?“
- USA: FTC’s Endorsement Guides und The FTC’s Endorsement Guides: What People Are Asking.
- Example for Asia: Singapore Code of Advertising Practice und Guidelines on Interactive Marketing Communication & Social Media
Stephan Fleischhauer
26. Dezember 2017 at 22:26Hallo,
wie kann man zu euch Kontakt aufnehmen? Finde nichts auf rechtsbelehrung.com/kontakt/
Gruß
Stephan
Andreas Kalt
11. Januar 2018 at 23:09Danke für diese ausführlichen Informationen. Ich hätte allerdings eine Frage, da sich die Aussagen meines Erachtens an einer Stelle widersprechen.
Zunächst heißt es bei ca. 35:00, dass die Produktionshilfe-Regelung gilt, wenn ein Produkt *im Hintergrund* auftaucht, was auch eine bewusste Nutzung des Produkts einschließt (Beispiele trinken und mit dem Handy telefonieren), sofern das Produkt nicht besonders werblich hervorgehoben wird.
Bei ca. 1:31:35 sagt Herr Schwenke allerdings, dass es nötig sein könnte, einen Post immer dann als Werbung zu kennzeichnen, wenn ein zuvor kostenlos erhaltenes Produkt in späteren Posts „präsentiert wird“. Das Beispiel hier ist der Babyroller. Ist hier mit „präsentiert“ gemeint, dass das Produkt immer wieder werblich hervorgehoben wird oder wäre eine Kennzeichnung auch dann nötig, wenn der Roller einfach nur auf den Fotos auftaucht? Nach meinem Verständnis wäre eine Kennzeichnung NICHT nötig, wenn der Roller nur im Bild (oder Video) auftaucht, denn dann würde ich das analog zur Produktionshilfe sehen. Nur wenn ich den Roller bewusst anspreche oder gar „anpreise“, würde ich eine Kennzeichnung für nötig halten.
Ich würde mich freuen, wenn Sie das kurz klarstellen können. Vielen Dank im Voraus!
Thomas Schwenke
29. Januar 2018 at 12:28Ich sehe es genauso, wie von Ihnen beschrieben. Das Problem ist, dass die Aspekte der Produktionshilfen bisher nur für Videos gelten. Daher sagen z.B. die Landesmedienanstalten m.W. dass Produktionshilfen bei Bildern immer zu kennzeichnen sind. Ich bin anderer Ansicht, wenn die Inhalte ähnlich wie in einem Video nicht bewerben werden.
Mike Haord
2. März 2018 at 16:58Viele danke für Erklärungen! Ich mochte um die folgende Fragen zu hören “ “Wann muss ich Kennzeichnen und wie muss ich kennzeichnen”.
Claudia G.
24. August 2018 at 14:42Vielen Dank für diese tolle Erklärung, das hat mir wirklich sehr geholfen.
Also Fazit:
Wenn ich in einer Facebookgruppe als Nageldesignerin Nägel poste und dazu schreibe, welche Produkte ich verwendet habe und setze die Links zum Produkt, muss ich es nicht kennzeichnen. Ich habe mir alle Produkte selbst gekauft und stehe in keinerlei Beziehung zu diesen Firmen.
Bin ich aber in einer geschäftlichen Beziehung zu dieser Firma als Werbepartner, Trainer, etc. muss ich diese Produktnennung und Verlinkung als Werbung bezeichnen. Richtig?
Habe ich als Admin und Gruppengründer eine Verantwortung für die Kennzeichnung meiner Gruppenmitglieder?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Viele Grüße
Claudia
Dorothea Oppelland
24. Juni 2019 at 16:13Danke für diesen Podcast. Rechtliche Grundlagen des Marketings sind heutzutage sehr aktuell und wichtig. Man muss mit seinen Pflichten bewusst sein, um sein Produkt richtig zu kennzeichnen.
in dieser Agentur
23. März 2020 at 1:24Na endlich eine normale Klarstellung! Respekt! Vielen Dank!
Crowd Groups
1. September 2021 at 1:42Ich liebe es, wenn Sie auf die Site gehen und es viele nützliche Informationen auf einmal gibt. Sie müssen nirgendwo anders hingehen und nach etwas Besonderem suchen. Vielen Dank!