In dieser Folge geht es nicht um die DSGVO. Stattdessen widmen wir uns dem Strafrecht und haben wie schon von vielen Zuhörerinnen und Zuhörern gewünscht, den Strafverteidiger (Website und Blog, Twitter, Facebook) aus Kreuzberg zu uns eingeladen.
Da wir zum Thema Strafrecht viele Fragen erhalten haben, beschlossen wir dem Thema eine ganze Folge zu widmen. Es geht um Mythen, Irrtümern und interessanten Fragen, die sich der Notwehr, Falschparkern, Pflichtverteidigern, Gerichtsverfahren, Sex und Gewalt widmen. Also wie man sich das Strafrecht wirklich vorstellt (bzw. es tut, bis man von einem Strafverteidiger belehrt wird, dass man nicht zu viele Filme schauen sollte).
Viel Spaß beim Zuhören!
Shownotes & Strafrechtsmythen
Ob die folgenden Aussagen stimmen, erfahren Sie im Podcast:
00:01:30 – Vorstellung unseres Gastes Rechtsanwalt Carsten R. Hoenig.
00:02:45 – Es besteht ein Anrecht auf einen Pflichtverteidiger, wenn man sich keinen Rechtsanwalt leisten kann.
00:04:30 – Wer unschuldig ist, der braucht keinen Strafverteidiger.
00:09:00 – Es gibt eine Zweiklassenjustiz, die vermögende Menschen bevorzugt.
00:12:00 – Es ist wie im Fernsehen: Verteidiger laufen hin und her, rufen mit „Einspruch Euer Ehren“ zwischen und halten flammende Schlussplädoyers.
00:20:00 – Strafen können in Deals mit dem Richter ausgehandelt werden.
00:22:30 – Schöfen (Laienrichter) haben das gleiche Mitspracherecht, wie „richtige“ Richter.
00:30:00 – Es ist strafbar „Dickpicks“ zu versenden.
00:33:30 – Als Nebenkläger kann man auf das Strafverfahren selbst Einfluss nehmen.
00:35:00 – Notwehr erlaubt es mit allen Mitteln zurückzuschlagen.
00:40:00 – Im Notfall darf man betrunken Autofahren.
00:42:00 – Man wird automatisch freigesprochen, wenn „Aussage gegen Aussage“ steht.
00:44:00 – Aussagen von Polizeibeamten zählen mehr.
00:49:30 – Bei Demonstrationen darf man keine Schutzkleidung tragen.
00:52:00 – Es ist erlaubt aus dem Gefängnis auszubrechen.
00:54:00 – Die „Wanne“ unseres Gastes darf auf dem Bürgersteig stehen. 😉
00:57:00 – Wer spontan einen Menschen tötet, der wird nur wegen Totschlags bestraft, wer den Tod plant, wegen Mordes.
01:01:00 – Männer greifen lieber zur Gewalt, Frauen morden lieber mit Gift.
01:05:00 – Untätige Politiker können strafrechtlich belangt werden.
01:11:20 – Wer zuerst blinkt, der hat ein Recht auf die Parklücke.
01:12:30 – Man (Dr. Schwenke) hat ein Notwehrrecht gegen Parkplatzblockierer.
01:17:40 – Gegenüber der Polizei sollte man am besten schweigen und wenn die Polizei einen nicht über das Recht zu schweigen belehrt, dann darf die Aussage nicht verwertet werden.
01:20:30 – Wenn man verhaftet wird, hat man einen Anruf frei.
01:23:30 – Muss man der Vorladung der Polizei Folge leisten.
01:25:00 – Hausmeisterei, Abrufzahlen und ein Update zum Influencer Marketing Trackback und @Blogst
Täteranwalt
8. Juli 2018 at 21:16Was ist denn ein solcher Opferanwalt und leidet er darunter athesionsfervaren führen zu müssen?
Nina
9. Juli 2018 at 15:20Superspannende Potpourri-Folge! Davon würde ich gerne mehr hören =)
(V.a. weil sie nicht so *hust* aufmerksamkeitsfordernd ist wie die DSGVO-Episoden 😉 )
Daniel
17. Juli 2018 at 12:45Hallo,
schon mal vielen Dank für den Tollen Podcast, ist sehr interessant und lehrreich sich das ganze anzuhören.
Da der Beitrag[1] aus dem Blog von Herr Honig auch ganz gut zum Thema passt würde ich gern eine Frage dazu stellen:
Aus dem Podcast hatte ich eigentlich gedacht das ich nicht selber eingreifen kann und bestimmen/bitte welchen Pflichtverteidiger ich bekomme. Anscheinend ist das doch möglich. Kann man einmal auf die Rechte eingehen die man da so hat?
[1]https://www.kanzlei-hoenig.de/2018/das-unbekannte-wesen/
Thomas Müller
10. August 2018 at 8:41Das Strafrecht war schon immer das Rechtsgebiet was die größte Aufmerksamkeit auf sich zieht, schöne Folge.
Zum Thema Notwehr: ich hätte mir gewünscht, dass noch auf das Wechselspiel der Stichworte strafloser Notwehrexzess, Nothilfe und die Tendenz vieler Gerichte die strafrechtlichen Notwehrrechte durch Rechtsprechung zu verkürzen, eingegangen worden wäre. Sprich, dogmatisch ist viel vom Strafrecht gedeckt, nach dem Motto „Recht muss Unrecht nicht weichen“, die Rechtsprechung macht daraus in der Praxis aber tatsächlich eine hochriskante Sache, so dass man, angelehnt an das o. g. Motto, jedem Bürger eigentlich nur raten kann „lieber weichen und wegrennen“. Zumindest soweit sich an der Verkürzung dieser Notwehrrechte durch die Rechtsprechung nichts grundlegend ändert.
RA Fuschi
11. August 2018 at 12:44Bei der Sache mit dem Parkplatz hat der Kollege das nicht genau dargelegt. Nach § 12 V StVO gehört der Parkplatz demjenigen, der ihn zuerst erreicht, auch wenn er nochmals rangieren muss oder ähnlich.
RA Fuschi
11. August 2018 at 12:48Achja und bzgl Beschuldigtenbelehrung, muss die Polizei nach aktueller OLG Rechtssprechung den Halter nicht immer als Beschuldigten belehren? https://www.anwalt.de/rechtstipps/unfallflucht-halter-ist-als-beschuldigter-zu-belehren_100461.html
Rudolf Winzen
2. Dezember 2018 at 20:54Gut, dass wenigstens der Gast klar und deutlich spricht! Die beiden Interviewer dagegen sollten sich echt mal coachen lassen. 🙁